Betreff
Benennung eines Mitglied des Aufsichtsrats der Regiobahn GmbH
Vorlage
61/2411/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, Frau/Herrn    als Mitglied in den Aufsichtsrat der Regiobahn GmbH für die Dauer der kommenden Amtsperiode zu entsenden.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Regiobahn GmbH endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder in jedem Falle mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dies ist in diesem Jahr der Fall.

 

Da die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und die Entlastung des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr in der Gesellschafterversammlung am 12.07.2013 vorgesehen sind, bittet die Regiobahn GmbH die Gesellschafter nun um Benennung der neuen Aufsichtsratsmitglieder.

 

Der Rhein-Kreis Neuss entsendet laut § 10 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags ein Mitglied in den Aufsichtsrat.

 

In der aktuellen Amtsperiode ist der Kreistagsabgeordnete Dr. Christian Will (vorsitzendes) Mitglied des Aufsichtsrats.