Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, Frau/Herrn … als Mitglied in den Aufsichtsrat der Regiobahn GmbH für die Dauer der kommenden Amtsperiode zu entsenden.
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 3
des Gesellschaftsvertrags der Regiobahn GmbH endet die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder in jedem Falle mit dem Beschluss der
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dies ist in
diesem Jahr der Fall.
Da die
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und die Entlastung des Aufsichtsrats
für das abgelaufene Geschäftsjahr in der Gesellschafterversammlung am
12.07.2013 vorgesehen sind, bittet die Regiobahn GmbH die Gesellschafter nun um
Benennung der neuen Aufsichtsratsmitglieder.
Der Rhein-Kreis
Neuss entsendet laut § 10 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags ein
Mitglied in den Aufsichtsrat.
In der aktuellen Amtsperiode ist der Kreistagsabgeordnete Dr. Christian Will (vorsitzendes) Mitglied des Aufsichtsrats.