Betreff
Digitalfunk
Vorlage
32/2430/XV/2013
Art
Bericht

Sachverhalt:

In der mit Wirkung vom 01.07.2009 in Kraft getretenen Gebührensatzung wurde die Höhe der Gebühren für die Benutzung

 

-          von Rettungswagen von 357,50 Euro auf  270,- Euro

-          von Krankentransportwagen von 128,50 Euro auf 102,- Euro und

-          von Notarzteinsatzfahrzeugen von 324,- Euro auf 330,- Euro

 

geändert.

 

Die Gebührensätze waren anzupassen. Gründe hierfür waren unter anderem neben den allgemeinen Kostensteigerungen die quantitative Ausweitung der rettungsdienstlichen Vorhaltung auf Grund des vom Kreistag am 30.03.2011 beschlossenen Rettungsdienst-bedarfsplanes sowie die Tatsache, dass den Hilfsorganisationen, die im Auftrag des Kreises den Rettungsdienst betreiben, nicht mehr in dem bisherigen Umfang ehrenamtliche Kräfte zur Verfügung stehen.

 

Gemäß § 14 Absatz 2 Rettungsgesetz NRW ist der Entwurf der Gebührensatzung den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten; zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Dieses Einvernehmen wurde am 04.12.2012 erzielt.

 

Seit dem 01.01.2013 beträgt die Grundgebühr für die Benutzung

 

-          eines Rettungswagens je Patient/-in 369,- Euro

-          eines Krankentransportwagens je Patient/-in 95,- Euro und

-          eines Notarzteinsatzfahrzeuges je Patient/-in 368,- Euro.

 

Der  Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.12.2012 eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen.