Sachverhalt:
- von Rettungswagen von 357,50 Euro auf 270,- Euro
- von Krankentransportwagen von 128,50 Euro auf 102,- Euro und
- von Notarzteinsatzfahrzeugen von 324,- Euro auf 330,- Euro
geändert.
Die Gebührensätze waren anzupassen. Gründe hierfür waren unter anderem neben den allgemeinen Kostensteigerungen die quantitative Ausweitung der rettungsdienstlichen Vorhaltung auf Grund des vom Kreistag am 30.03.2011 beschlossenen Rettungsdienst-bedarfsplanes sowie die Tatsache, dass den Hilfsorganisationen, die im Auftrag des Kreises den Rettungsdienst betreiben, nicht mehr in dem bisherigen Umfang ehrenamtliche Kräfte zur Verfügung stehen.
Gemäß § 14 Absatz 2 Rettungsgesetz NRW ist der Entwurf der Gebührensatzung den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten; zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Dieses Einvernehmen wurde am 04.12.2012 erzielt.
Seit dem 01.01.2013 beträgt die Grundgebühr für die Benutzung
- eines Rettungswagens je Patient/-in 369,- Euro
- eines Krankentransportwagens je Patient/-in 95,- Euro und
- eines Notarzteinsatzfahrzeuges je Patient/-in 368,- Euro.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.12.2012 eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen.