Sachverhalt:
Am
01.01.2013 ist die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in
sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative in Kraft getreten.
Gegenstand
hinsichtlich des Antrages des Bündnis90/Die Grünen ist die in der Richtlinie
unter II Nr. 4 aufgezeigte Förderung für:
-
den
Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der
Sanierung der Innen- und Hallebeleuchtung mit einem CO²-Minderungspotential
von mind. 50%
-
den
Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der
Sanierung der Innen- und Hallebeleuchtung mit einem CO²-Minderungspotential
von mind. 60%
-
die
Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen unter
Berücksichtigung hoher Effizienzanforderungen im Bestand von Nichtwohngebäuden
Die
Förderung gestaltet sich als Anteilsfinanzierung mit einer Quote von 40% für
die Innen- und Hallenbeleuchtung sowie 25% bei den raumlufttechnischen Anlagen.
Anträge
für derartige Fördermaßnahmen können noch bis zum 31.03.2013 gestellt werden
(siehe V. der Richtlinie). Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach
VI. der Richtlinie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses. Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Darüber hinaus wird die Förderung
mit zahlreichen in der Richtlinie unter VII. genannten Bestimmungen verbunden.
Im
Bezug auf die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen sind nur wenige
derartige Anlagen beim Rhein-Kreis Neuss im Gebäudebestand. Diese Anlagen
wurden in der jüngeren Vergangenheit zu großen Teilen auf den aktuellen Stand
der Technik gebracht. Insoweit arbeiten diese Anlagen bereits mit einer hohen
Effizienz. Eine weitere Erhöhung der Effizienz wäre nur mit einem sehr hohem
Sanierungs- und Investitionsaufwand zu erreichen. Es verbliebe auf Seiten des
Rhein-Kreis Neuss bei einer - allerdings fraglichen - Förderzusage immer noch
bei einem Eigenanteil von 75% des Investitionsvolumens. Eine zu
berücksichtigende „ hohe Effizienzanforderung „ ist mit großer
Wahrscheinlichkeit vor dem geschilderten Hintergrund nicht zu Erreichen.
Bei
der Förderung von LED-Leuchtmitteln kann das zur Förderung erforderliche CO²-
Minderungspotential nicht die geforderten 50 bzw. 60% erreichen. Ursächlich
hierfür sind die in großen Teilen der Verwaltung eingebauten Leuchtmittel,
welche z.T. schon im Rahmen des Konjunkturpaketes in Schulen und
Verwaltungsgebäuden ausgetauscht wurden. Die Umrüstung von v.g. moderneren
Leuchtstoffröhren auf LED-Leuchten weisen nur ein CO²- Einsparvolumen von etwa
40% auf. Herstellungs- und Entsorgungsprozesse sind hierin noch nicht
berücksichtigt. Eine Förderung ist somit aufgrund deutlicher CO² -
Einsparvorgaben von vornherein ausgeschlossen.
Neue
Techniken am Markt werden durch den RKN beobachtet. Seit geraumer Zeit wurde
eine Muster LED-Leuchte in der Tiefgarage Grevenbroich installiert, um die
generelle Funktionalität und Lebensdauer zu testen.
Beispielhaft
umgesetzt in den Tiefgaragen Grevenbroich und Neuss würde sich bei Einsatz von
LED-Leuchten ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 33.000,- € ergeben. Nach
den energetischen Berechnungen würde sich diese Summe unter den theoretisch
optimalen Voraussetzungen derzeit erst in ca. 10 Jahren amortisieren.
Da
über die relativ junge LED-Leuchtmitteltechnik allerdings noch keine zuverlässigen
Aussagen über die langfristige Haltbarkeit gemacht werden können, ist das
finanzielle Risiko im Verhältnis der Investitionskosten zu den Stromverbrauchs-
und damit auch den CO²-Einsparungen wenig kalkulierbar.
Sollte
sich die Technik durch eine weitere Verbreitung preislich vergünstigen und sich
darüber hinaus als dauerhaft Nachhaltig erweisen (hierzu sei auf die
Diskussionen um die mit Quecksilber belasteten sog. Energiesparleuchten
verwiesen), wird ein sukzessiver Austausch der Leuchtmittel zur Verwirklichung
der energiepolitischen Ziele im Gebäudebestand des Rhein-Kreis Neuss erfolgen.
In diesem Sinne wird der sich noch entwickelnde Markt weiter beobachtet.