Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Thema "Investive Maßnahmen an Kreisgebäuden zur CO²-Emmissionsreduzierung, LED-Beleuchtung, Steuer- und Regelungstechnik" vom 01.03.2013 und Antwort der Verwaltung
Vorlage
65/2447/XV/2013
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Am 01.01.2013 ist die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative in Kraft getreten.

 

Gegenstand hinsichtlich des Antrages des Bündnis90/Die Grünen ist die in der Richtlinie unter II Nr. 4 aufgezeigte Förderung für:

 

-       den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallebeleuchtung mit einem CO²-Minderungspotential von mind. 50%

-       den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallebeleuchtung mit einem CO²-Minderungspotential von mind. 60%

-       die Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen unter Berücksichtigung hoher Effizienzanforderungen im Bestand von Nichtwohngebäuden

 

Die Förderung gestaltet sich als Anteilsfinanzierung mit einer Quote von 40% für die Innen- und Hallenbeleuchtung sowie 25% bei den raumlufttechnischen Anlagen.

 

Anträge für derartige Fördermaßnahmen können noch bis zum 31.03.2013 gestellt werden (siehe V. der Richtlinie). Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach VI. der Richtlinie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Darüber hinaus wird die Förderung mit zahlreichen in der Richtlinie unter VII. genannten Bestimmungen verbunden.

 

Im Bezug auf die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen sind nur wenige derartige Anlagen beim Rhein-Kreis Neuss im Gebäudebestand. Diese Anlagen wurden in der jüngeren Vergangenheit zu großen Teilen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Insoweit arbeiten diese Anlagen bereits mit einer hohen Effizienz. Eine weitere Erhöhung der Effizienz wäre nur mit einem sehr hohem Sanierungs- und Investitionsaufwand zu erreichen. Es verbliebe auf Seiten des Rhein-Kreis Neuss bei einer - allerdings fraglichen - Förderzusage immer noch bei einem Eigenanteil von 75% des Investitionsvolumens. Eine zu berücksichtigende „ hohe Effizienzanforderung „ ist mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem geschilderten Hintergrund nicht zu Erreichen.

 

Bei der Förderung von LED-Leuchtmitteln kann das zur Förderung erforderliche CO²- Minderungspotential nicht die geforderten 50 bzw. 60% erreichen. Ursächlich hierfür sind die in großen Teilen der Verwaltung eingebauten Leuchtmittel, welche z.T. schon im Rahmen des Konjunkturpaketes in Schulen und Verwaltungsgebäuden ausgetauscht wurden. Die Umrüstung von v.g. moderneren Leuchtstoffröhren auf LED-Leuchten weisen nur ein CO²- Einsparvolumen von etwa 40% auf. Herstellungs- und Entsorgungsprozesse sind hierin noch nicht berücksichtigt. Eine Förderung ist somit aufgrund deutlicher CO² - Einsparvorgaben von vornherein ausgeschlossen.

 

Neue Techniken am Markt werden durch den RKN beobachtet. Seit geraumer Zeit wurde eine Muster LED-Leuchte in der Tiefgarage Grevenbroich installiert, um die generelle Funktionalität und Lebensdauer zu testen.

 

Beispielhaft umgesetzt in den Tiefgaragen Grevenbroich und Neuss würde sich bei Einsatz von LED-Leuchten ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 33.000,- € ergeben. Nach den energetischen Berechnungen würde sich diese Summe unter den theoretisch optimalen Voraussetzungen derzeit erst in ca. 10 Jahren amortisieren.

 

Da über die relativ junge LED-Leuchtmitteltechnik allerdings noch keine zuverlässigen Aussagen über die langfristige Haltbarkeit gemacht werden können, ist das finanzielle Risiko im Verhältnis der Investitionskosten zu den Stromverbrauchs- und damit auch den CO²-Einsparungen wenig kalkulierbar.

 

Sollte sich die Technik durch eine weitere Verbreitung preislich vergünstigen und sich darüber hinaus als dauerhaft Nachhaltig erweisen (hierzu sei auf die Diskussionen um die mit Quecksilber belasteten sog. Energiesparleuchten verwiesen), wird ein sukzessiver Austausch der Leuchtmittel zur Verwirklichung der energiepolitischen Ziele im Gebäudebestand des Rhein-Kreis Neuss erfolgen. In diesem Sinne wird der sich noch entwickelnde Markt weiter beobachtet.