Betreff
Kulturfinanzbericht 2012 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kulturfördergesetz Nordrhein-Westfalen und Kulturhaushalt des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2013
Vorlage
40/2477/XV/2013
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

A. Kulturfinanzbericht 2012

 

1.       Allgemeines

Der Kulturfinanzbericht ist in diesem Jahr zum sechsten Mal erschienen. Er ist eine Gemeinschaftspublikation der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die im zweijährigen Berichtszyklus veröffentlicht wird.

 

Der Kulturfinanzbericht gibt einen Überblick über die Höhe, Entwicklung und Struktur der öffentlichen Ausgaben für Kultur und kulturnahe Bereiche in Deutschland. Dazu sind die Darstellungen nach Körperschaftsgruppen und Kultursparten gegliedert. Das zentrale Berichtsjahr ist 2009. Darüber hinaus werden auch Haushaltsplanungen bis zum Haushaltsjahr 2012 eingestellt.

 

Bedingt durch die anhaltend angespannte öffentliche Haushaltslage und der Verpflichtung zur Schaffung ausgeglichener Haushalte unterliegt auch die öffentliche Kulturförderung schärferen Begründungszwängen für ihre Ausgaben.

 

Der Kulturfinanzbericht 2012 bezieht sich zudem auf einen Zeitpunkt, an dem die weltweite Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf wirtschaftliche und soziale Belange anhielten und die Eurokrise den staatlichen Sektor finanziell belastete. Der Bericht enthält Daten der Jahre 2008 und 2009, die den Hochpunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise markierten. Die Auswirkungen der Finanzkrise konnten nach Aussage der Berichtsverfasser durch Maßnahmen zur kulturpolitischen Stabilisierung, insbesondere durch Finanzhilfen des Konjunkturpakets II, abgefangen werden.

 

2.       Kulturausgaben der öffentlichen Hand

2.1     in absoluten Beträgen

Sämtliche Ausgaben wurden nach dem Grundmittelkonzept ermittelt. Grundmittel beschreiben die von den öffentlichen Haushalten für den Kulturbereich zu tragenden finanziellen Lasten, dabei handelt es sich um die Ausgaben eines Aufgabenbereichs abzüglich der dem jeweiligen Aufgabenbereich zurechenbaren Einnahmen. Die Höhe der Grundmittel ist damit weitgehend unabhängig von der Organisationsform der Kultureinrichtung.

 

2009 stellte die öffentliche Hand insgesamt 9,1 Milliarden Euro für Kultur zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 2,8 % (2008: 8,9 Milliarden Euro), gegenüber 1995 eine Steigerung um 22,2 % (1995: 7,5 Milliarden Euro). Wie in den Jahren zuvor wurde der überwiegende Teil der Kulturausgaben von den Ländern und Gemeinden bestritten, wobei unter den Begriff „Gemeinden“ auch Gemeinde- und Zweckverbände gefasst wurden.

 

Für die Förderung der Kultur stellte der Bund im Rechnungsjahr 2009 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Von 1995 bis 2009 stiegen die Kulturausgaben des Bundes um insgesamt 26,8 % an (Anlage 1). Zu beachten ist hierbei, dass die Ausgaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nicht dazugerechnet wurden.

 

Die Höhe der Kulturausgaben der Länder fällt in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich aus. 2009 lagen die Ausgaben in absoluten Beträgen für das in Bezug auf die Einwohnerzahl stärkste Bundesland Nordrhein-Westfalen am höchsten (1,5 Milliarden Euro, Anlage 2).

 

Durch die anhaltenden Umstellungsprozesse von kameralistischem Rechnungswesen auf die Doppik unterliegen die Gemeindeausgaben zurzeit verstärkt Schwankungen und sind nur eingeschränkt vergleichbar. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, wurde in diesem Kulturfinanzbericht auf eine Darstellung der Kulturausgaben nach einzelnen Städten verzichtet. Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die laufenden Grundmittel, die aggregiert nach Gemeindegrößenklassen abgebildet werden.

 

2009 betrugen die laufenden Grundmittel der Gemeinden insgesamt 3,8 Milliarden Euro (Anlage 3). Im Rhein-Kreis Neuss beliefen sich die Grundmittel für die Kultur (ohne Stiftungen und Medienzentrum) auf 2.735 T€.

 

2.2     Ausgabenanteil in %

In Relation zur Wirtschaftskraft Deutschlands erreichten 2009 die öffentlichen Ausgaben für Kultur einen Anteil von 0,38 % am Bruttoinlandsprodukt (BIP).

 

Insgesamt stellten die öffentlichen Haushalte 1,64 % ihres Gesamtetats für Kultur zur Verfügung.

 

Auf Theater und Musik entfielen dabei über ein Drittel (35,4 %) der gesamten Kulturausgaben von Bund, Länder und Gemeinden. Weitere 18 % flossen in die Finanzierung der Museen und 15,1 % in die der Bibliotheken. Für sonstige Kulturpflege wurden 13 % aufgebracht. Der Ausgabenanteil für die Kulturverwaltung belief sich auf 3,4 %, der für Denkmalschutz und –pflege auf 5,5 %. Den Bereichen Kunsthochschulen und Kulturelle Angelegenheiten im Ausland wurden 2009 5,4 % bzw. 4,1 % der Kulturausgaben zugeordnet.

 

Nach dem Grundmittelkonzept erreichten 2009 der Bund einen Anteil von 13,4 % an den Kulturausgaben, die Länder einen Anteil von 42,2 % und die Gemeinden einen Anteil von 44,4 % (Anlage 2). Während der Bund 0,7 % seiner Gesamtausgaben der Kultur widmete, wendeten die Länder 1,8 % und die Gemeinden 2,3 % ihres Gesamtetats für diesen Aufgabenbereich auf.

 

Der Rhein-Kreis Neuss wendete unter Zugrundelegung des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2009 bei Gesamtaufwendungen in Höhe von 346.986 T€ sowie Aufwendungen im Bereich Kultur und Wissenschaft (ohne Stiftungen und Medienzentrum) in Höhe von 3.903 T€ und Erträgen in Höhe von 1.168 T€ 0,8 % seiner Gesamtausgaben der Kultur.

 

2.3     Ausgaben je Einwohner

Für einen Vergleich der Ausgaben im Bereich Kultur ist ein Kennzahlenvergleich anhand der Ausgaben pro Einwohner aussagekräftiger. Die öffentlichen Kulturausgaben insgesamt lagen in 2009 bei 111,48 Euro je Einwohner. Dies bedeutet eine Steigerung von 21,9 % gegenüber 1995 (91,45 Euro je Einwohner).

 

Je Einwohner wurden beim Bund 14,96 Euro, in den Ländern einschließlich Gemeinden und Stadtstaaten im Jahr 2009 96,52 Euro für Kultur aufgebracht. NRW verbuchte dabei 81,61 Euro je Einwohner (Anlage 2).

 

Je Einwohner wandten die Gemeinden für laufende Zwecke im Kulturbereich insgesamt durchschnittlich 50,20 Euro auf. An der Spitze lagen die Großstädte mit 500.000 und mehr Einwohnern, die 128,05 Euro je Einwohner aufwandten, wobei der Theaterbereich dort einen beträchtlichen Teil des Kulturbudgets bindet (Anlage 3). Im Rhein-Kreis Neuss betrugen die Grundmittel pro Einwohner (443.112, Stand: 31.12.2009) 6,20 €.

 

3.       Kulturausgaben Dritter und der privaten Haushalte

Viele lokale Aktivitäten werden vom Bund, Land aber auch aus dem privaten Bereich (Wirtschaft, Stiftungen, private Organisationen ohne Erwerbszweck) finanziert, die öffentlich-rechtlichen Sparkassen haben dabei eine herausgehobene Bedeutung. Im Jahr 2009 finanzierten sie Kulturprojekte im Umfang von insgesamt 149,9 Millionen Euro. Dies findet jedoch keinen Eingang in den Kulturfinanzbericht.

 

Die privaten Haushalte als Rezipienten kultureller Angebote geben neben der öffentlichen Hand ebenfalls ein festes Budget für Kultur aus. Öffentlich bezuschusste Kultureinrichtungen erzielten in 2009 unmittelbare Einnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Dies entsprach 14,15 Euro je Einwohner. Mit diesen Einnahmen finanzierten die öffentlichen Kultureinrichtungen 20,5 % ihrer Ausgaben. Diese grobe Schätzung berücksichtigt vollständig privat finanzierte Kultureinrichtungen nicht.

 

Im Durchschnitt gab ein privater Haushalt im Jahr 2009 2.772 Euro für Freizeit, Unterhaltung und Kultur aus. Bei durchschnittlich 2 Personen je Haushalt waren dies pro Person 1.386 Euro (Anlage 4). Im Jahr 2009 stellte beispielsweise der Erwerb von Zeitungen und Zeitschriften (252 Euro) sowie von Büchern (144 Euro) die bedeutendsten Posten dar. Für den Besuch kultureller Veranstaltungen wurden 129 Euro je Haushalt aufgewendet.

 

4.       Ausblick

Zur zukünftigen Entwicklung der Kulturausgaben ist zu sagen, dass sich der Anstieg der Kulturausgaben bei den Bundesausgaben für Kultur weiter fortsetzen wird, von 2010 bis 2012 um 9,7 %. Nach den vorläufigen Zahlen haben die Länder ihre Ausgaben für die Kultur leicht gesenkt (Anlage 5).

 

Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, wurden für die Gemeindeebene aufgrund der anhaltenden Umstellungsprozesse vom kameralistischen Rechnungswesen auf die Doppik keine Werte in der Haushaltsansatzstatistik erfasst.

 

Der Kulturfinanzbericht 2012 zeigt, dass die Kulturausgaben im Zeitraum zwischen 1995 bis 2009 fast überall zunahmen. Diese Entwicklung belegt die gewachsene Bedeutung der Kultur auf die Gesamtgesellschaft. Zudem ist dem Bericht zu entnehmen, dass auch die privaten Haushalte einen großen Beitrag zur Kulturfinanzierung leisten.

 

 

B. Kulturfördergesetz Nordrhein-Westfalen

Die Landtagsvorlage zu den Eckpunkten für ein Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der Kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen (Kulturfördergesetz), mit der das Parlament über den Beschluss des Landeskabinetts informiert wurde, ist als Anlage 6 beigefügt. Mit dem Kulturfördergesetz soll die politische Bedeutung der Landeskulturpolitik unterstrichen und eine kulturpolitische Standortbestimmung vorgenommen werden. Das Gesetz soll zugleich dafür sorgen, dass Kulturpolitik zukünftig immer wieder auf der Grundlage eines Kulturförderplans zur öffentlichen Diskussion gestellt wird, sich für neue Entwicklungen öffnen und ggf. veränderten Gegebenheiten und kulturpolitischen Zielsetzungen angepasst werden kann.

 

 

C. Kulturhaushalt des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2013

Der Landtag hat am 20.03.2013 mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen den Haushaltsplan für 2013 mit Ausgaben von fast 60 Milliarden Euro beschlossen.

 

Zwar werden im genehmigten Haushalt 3 Mio. Euro mehr für die Kulturförderung 2013 eingeplant, als es der ursprüngliche Haushaltsentwurf der Landesregierung vorsah, dennoch gibt es insgesamt deutliche Ausgabenreduzierungen im Bereich der Kulturförderung und Denkmalpflege. Der Kulturförderhaushalt wurde von 196 Mio. Euro in 2012 auf ca. 183 Mio. Euro in 2013 gekürzt.