Betreff
Antrag der Stadt Dormagen auf teilweise Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung im Bereich Dormagen-Hackenbroich (Sasser Schepp)
Vorlage
61/2493/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Landschaftsbeirat stimmt einer teilweisen Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung im Bereich Dormagen-Hackenbroich (Sasser Schepp) zu, unter der Maßgabe, dass die im nördlichen Bereich der B-Planänderung festgesetzte Grünfläche im Landschaftsschutzgebiet verbleibt und eine zusätzliche Baumreihe zwischen dem Landschaftsschutzgebiet im Norden und der Dorfstraße festgesetzt und dauerhaft gesichert wird.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.02.2013 bittet die Bezirksregierung den Rhein-Kreis Neuss um Stellungnahme zum betreffenden Aufhebungsantrag der Stadt Dormagen (Anlage 1). Gleichzeitig bittet sie um Einholung des Votums des Landschaftsbeirates.

 

Der Aufhebungsantrag bezieht sich auf eine seit längerer Zeit verfüllte Fläche, der sogenannten Sasser Schepp oder auch Pletschbachaue. Der durch Landschaftsschutzverordnung (LSVO) geschützte Bereich schließt unmittelbar südlich an das durch den Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt II – Dormagen – festgesetzte Landschaftsschutzgebiet 6.2.2 „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ an.

 

Zur Aufnahme der betreffenden Verordnungsfläche in den Landschaftsplan wird mit Aufstellungsbeschluss vom 25.03.2009 die 4. Änderung des Landschaftsplanes II – Dormagen – durchgeführt. Gegenstand der Landschaftsplanänderung ist die möglichst vollständige Aufnahme der LSVO-Fläche in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes und die Festsetzung dieser Fläche als Landschaftsschutzgebiet (Anlage 2). Die frühzeitige Beteiligung der 4. Änderung des Landschaftsplanes II ist bereits durchgeführt. Im Zuge dieses Verfahrens hat die Stadt Dormagen Bedenken gegen die vollständige Übernahme der betr. LSVO-Fläche in den Landschaftsplan geäußert. Diese Bedenken werden mit einer städtebaulich notwendigen Abrundung der Bebauung begründet.

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 21.12.2011 zu den Anregungen und Bedenken der Stadt Dormagen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren 4. Änderung LP II soll nur ein Teil der betreffenden Verordnungsfläche aus dem Landschaftsschutz entlassen werden. Auf dem übrigen Bereich der ehemaligen Sasser Schepp soll durch eine Baumpflanzung die visuelle Weiterführung der Sasser Schepp erzielt werden (Anlage 3). Dieser Bereich soll im Landschaftsplan als LSG festgesetzt werden. Nur die , durch die Stadt Dormagen zu konkretisierende Bauflächendarstellung, soll aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes entfallen.

 

Vor Weiterführung des Verfahrens zur 4. Änderung des Landschaftsplanes II wird nun das  städtebauliche Erfordernis auf der betreffenden Fläche durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 a „Ortskern Hackenbroich“ konkretisiert.