Betreff
Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse des Rhein-Kreises Neuss an Vereine
Vorlage
40/2497/XV/2013
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Für die Sitzung des Finanzausschusses am 19.02.2013 hatte die Kreistagsfraktion UWG/ Die Aktive folgenden Antrag gestellt: Es sollte überprüft werden, ob alle freiwilligen Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an Vereine des Rhein-Kreises Neuss zum jetzigen Zeitpunkt noch erforderlich bzw. aktuell sind. Bei negativem Ergebnis sollte ein Austritt veranlasst werden.

 

Der Antrag wurde zur Beratung an den Fachausschuss verwiesen. In der Sitzung des Kreisausschusses am 10.04.2013 wies Landrat Petrauschke darauf hin, dass die Zuschüsse grundsätzlich freiwillig seien. Das vorgelegte Verzeichnis halte die Verwaltung für angemessen.

 

Für den Bereich Kultur sind folgende Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse vorgesehen:

 

Produkt

Sach-konto

Bezeichnung

2013

EUR

040 251 010

5401 100

Mitgliedsbeitrag an den „Förderverein Nordrhein-Westfalenstiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e.V.

2.200

040 251 010

5401 100

Verein Linker Niederrhein, Krefeld

100

040 261 010

5317 000

Zuschuss für Märchenbühne Zons

3.200

040 261 010

5401 100

Mitgliedsbeitrag an das Rheinisches Landestheater

44.655

040 262 010

5317 000

Musikförderung (Kreissängerbund Neuss e.V., Festliche Tage „Alter Musik“ Knechtsteden, Rheinische Kantorei, Verein Freunde & Förderer

 

 

 

von Schloss Dyck e.V.)

38.500

040 263 010

5401 101

Mitgliedsbeitrag an den Verband Deutscher Musikschulen

1.850

040 281 011

5317 001

Zuschuss an Feld- und Werksbahnmuseum Oekoven

4.200

040 281 011

5317 002

Förderung der Arbeit des Kreisheimatbundes

12.000

040 281 011

5401 100

Mitgliedsbeitrag Kulturraum Niederrhein e.V.

2.225

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist mit seinen beiden Park- und Gartenanlagen der Kulturzentren Zons und Sinsteden seit 2010 Mitglied beim Europäischen Gartennetzwerk (EGHN). Ab diesem Haushaltsjahr wird dafür erstmals jeweils ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 200,- € fällig, der aus den jeweiligen Budgets der Einrichtungen getragen wird.