Beschlussempfehlung:
Für den Einsatz
von Logopäden im Jahr 2009 in den Kindertageseinrichtungen zur Förderung von
sprachauffälligen Kindern nach der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ stellt das
Jugendamt 12.000,00 € zusätzlich zu den Mitteln des Landes in Höhe von 34.000,00
€ bereit, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2009. Die Mittel sind
im Haushaltsentwurf 2009 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Sprachförderung
von Kindern im Kindergarten nach Sprachstandserhebung
Im
Frühjahr 2007 nahmen erstmals alle 4jährigen Kinder 2 Jahre vor der Einschulung
an der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ teil. In leicht abgewandelter Form wurde
der Test in diesem Jahr erneut durchgeführt.
Der
Test ist eine vorgezogene Schuleingangsuntersuchung nach § 36 Schulgesetz.
Zuständig ist das Schulamt für den Rhein-Kreis. Die Durchführung der Tests
erfolgt durch die Grundschulen.
Die
Eltern der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf erhalten durch das
Schulamt des Rhein-Kreises Neuss eine Aufforderung, ihr Kind zu einer Sprachfördermaßnahme
anzumelden. Diese soll regelmäßig in dem Kindergarten durchgeführt werden, den
das Kind besucht. Zuständig für die Sprachförderung ist die Jugendhilfe. Mit
Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes ist der Kindergarten zur
Sprachförderung dieser Kinder verpflichtet (§ 13 Abs. 6 KiBiz).
Im
Einzugsbereich des Kreisjugendamtes wurde für insgesamt 50 Kinder ein
Sprachförderbedarf festgestellt. Problem ist jedoch, dass sich dieser Bedarf
auf nahezu alle Tageseinrichtungen mit in der Regel nur 1 – 2 Kindern verteilt.
Das
Land fördert die Sprachförderung der im „Delfin 4“ als sprachauffällig
festgestellten Kinder mit jährlich 340,00 € pro Kind (§ 21. Abs. 2 KiBiz).
Damit sollen grundsätzlich zusätzliche Erzieher finanziert werden, die eine
Sprachförderung in Kleingruppen gewährleisten sollen. Eine regelmäßige
Sprachförderung durch den Einsatz zusätzlichen Personals lässt sich aufgrund
der starken Vereinzelung von Kindern mit Sprachauffälligkeiten jedoch nicht
finanzieren. Die Förderrichtlinien des Landes sehen vor, dass die Mittel auch
anderes verwandt werden können, wenn aufgrund der geringen Anzahl der zu
fördernden Kinder eine Gruppenförderung nicht möglich ist.
Das
Jugendamt hat aufgrund der besonderen Situation der sehr vereinzelt in den
Tageseinrichtungen zu fördernden Kinder ein Konzept entwickelt und dies den
Trägern und Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen in einem gemeinsamen
Gespräch am 21.8.2007 vorgestellt. Das Konzept sieht vor, dass die Träger ihren
Anteil des Landes zur Sprachförderung einem gemeinsamen Sprachförder-Pool des
Jugendamtes abtreten. Aus diesem Pool wird der Einsatz von Logopäden
finanziert, die im Kindergarten eingesetzt werden
-
zur Diagnostik und zur unmittelbaren Förderung am Kind
-
zur Beratung von Eltern der sprachauffälligen Kinder
-
zur Beratung und Unterstützung der Erzieher.
Die
Erzieher sollen die Kinder mit Unterstützung der Logopäden darüber hinaus im
normalen Alltag des Kindergartens fördern. Neben der unmittelbaren
logopädischen Betreuung der Kinder bildet die Weiterbildung der Erzieher in
Theorie und Praxis einen weiteren Schwerpunkt im Konzept.
Hierzu
wurden in den letzten beiden Jahren Fortbildungen für Erzieher angeboten, in
der die Sprachförderung nach Dr. Zvi Penner vermittelt wurde. Alle Tageseinrichtungen
sind inzwischen dem gemeinsamen Pool beigetreten.
Für
das Jahr 2009 wird eine Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland in Höhe
von 34.000,00 € erwartet. Um eine kontinuierliche Begleitung durch die
Logopäden sicherzustellen, soll die Förderung durch einen eigenen Beitrag des
Jugendamtes von 12.000,00 € für das Jahr 2009 aufgestockt werden.