Betreff
Befristete kommunale Stellen im Jobcenter des Rhein-Kreises Neuss - Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.02.2013
Vorlage
50/2524/XV/2013
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.02.2013 legte die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen die beigefügte Anfrage vor. Die Geschäftsführung des Jobcenters hat die Fragen wie folgt beantwortet:

 

 1. Wie hoch ist der Anteil der befristeten kommunalen Stellen in allen Bereichen des Jobcenters aktuell.

Beschäftigte im Jobcenter insgesamt 342

davon kommunales Personal 118

davon befristet 61

 

Prozentsätze:

befristest kommunales Personal = 61 entspricht 17,8%
Beschäftigte insgesamt 342

 

befristest kommunales Personal = 61 entspricht 67,8%
befristetes Personal gesamt 90

 

befristest kommunales Personal = 61 entspricht 51,7%
kommunales Personal gesamt 118

 

 

 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, dass eine wesentliche Reduzierung der befristeten kommunalen Stellen erfolgt? Bis wann ist deren Umsetzung vorgesehen?

Die Einstellung von befristet beschäftigten Mitarbeitern über das TZG erfolgte seit 2005 zur Verringerung des Stellendeltas, d.h. Einstellung erfolgte, wenn aufgrund von Vakanzen Lücken im genehmigten Kapazitätenplan entstanden. Diese Einstellungsmöglichkeit erhielt für das Jobcenter insbesondere seit Ende 2007 große Bedeutung, da durch Festlegung von Obergrenzen und Einstellungsbeschränkungen bei der BA die Einstellung über diesen Träger nur bedingt möglich war. Die Einstellung über das TZG war von Anfang an nur befristet vorgesehen. Ein Großteil wurde später durch die BA weiterbeschäftigt und im Eignungsfalle auch unbefristet eingestellt.

Aktuell ist die Aufhebung der Obergrenze angekündigt und somit werden zukünftig die Einstellungen von befristet beschäftigten Mitarbeitern über die BA erfolgen.

Mit dem Personalhaushalt 2013 wurden dem Jobcenter weitere Dauerstellen zugeteilt, deren Besetzung über Überhänge und dem Ansatz von Bachelor der BA bis

 2014 mit dem Ziel der Reduzierung des Befristungsanteils auf 10% umgesetzt wird.

 

3. Ist für den kommunalen Stellenbereich des Jobcenters auch eine „Befristungsobergrenze“ von 10% verbindlich geregelt bzw. wird diese angestrebt?

s.o.

In den nächsten Jahren wird eine Reduzierung auf wenige Einzelfällen angestrebt.

 

4. Wie viele ehemals befristete kommunale Stellen der beim Jobcenter Beschäftigten konnten seit 2009 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beim Jobcenter wechseln, und wie viele ehemals Beschäftigte haben das Jobcenter seitdem verlassen?

 

Eine genaue Aufschlüsselung ist nicht möglich. Bisher wurden dem Jobcenter über die Personalhaushalte der vergangenen Jahre ca. 160 Entfristungsmöglichkeiten eröffnet, die überwiegend mit befristet bei der BA oder dem TZG beschäftigten Mitarbeiter besetzt wurden. Allein im Jahr 2012 konnten so 52 befristet beschäftigte eine Daueranstellung erhalten. Der Befristungsanteil insgesamt sank damit von ca. 40% auf 25% Ende des Jahres 2012.

Seit 2009 haben insgesamt 159 kommunale Mitarbeiter (einschließlich befristet beschäftigte Mitarbeiter des TZG) das Jobcenter verlassen.