Betreff
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 17.01.2013
Erzeugung Erneuerbarer Energien im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
61/2529/XV/2013
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 17.01.2013 hat die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, die Ergebnisse des Energieatlas NRW und der Windenergie - Potentialstudie für das Gebiet des Rhein-Kreises Neuss vorzustellen.

Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung berichtet wie folgt:

 

Allgemeines

 

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW zum Zwecke der Einsparung von Treibhausgasemissionen macht aus der Sicht des Klimaschutzministeriums Nordrhein-Westfalen die Ermittlung regionaler Potentiale erneuerbarer Energien erforderlich. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW wurde mit der Erarbeitung der „Potentialstudie Erneuerbare Energien“ beauftragt.

 

Landesweit nach einheitlichen Kriterien durchgeführte Analysen sollen bis hinunter auf die Gemeindeebene die Ausbaumöglichkeiten

 

  • der Windenergie,
  • der Solarenergie,
  • der Bioenergie,
  • der Wasserkraft und
  • der Geothermie

 

in konkrete Zahlen fassen. Veröffentlicht werden die Ergebnisse der 5 Potentialstudien im Fachinformationssystem „Energieatlas NRW“, einem Kartenwerk. Dieser soll Basisinformationen für alle Planungsebenen liefern.

 

Bestandskarten

 

Darüber hinaus enthält der Energieatlas Bestandskarten der derzeit vorhandenen Windenergie-, Biomasse- und Photovoltaikanlagen, ebenfalls hinunter bis auf die Gemeindeebene. Deponie- und Klärgasanlagen sowie die Wasserkraft finden ebenso Berücksichtigung.

 

Der Energieatlas führt mit Stand Juli 2011 den Bestand von Anlagen regenerativer Energie gemeindescharf nach Anzahl, Leistung und Ertrag auf. Eine Auswertung für den Rhein-Kreis Neuss führt zu folgendem Ergebnis:

 

 

Bestand der Windenergieanlagen im Rhein-Kreis Neuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommune

 

Anzahl

Leistung

Ertrag

 

 

 

 

 

in KW

in MWh/a

 

 

Dormagen

 

3

2400

4200

 

 

Grevenbroich

21

25600

44800

 

 

Jüchen

 

0

0

0

 

 

Kaarst

 

6

12000

21000

 

 

Korschenbroich

9

15500

27125

 

 

Meerbusch

 

3

2400

4200

 

 

Neuss

 

0

0

0

 

 

Rommerskirchen

2

3000

5250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rhein-Kreis Neuss

44

60900

107000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seit Juli 2011 sind weitere 7 Windenergieanlagen im Rhein-Kreis Neuss ans Netz gegangen: eine 2 MW-Anlage in Neuss, zwei 2,3 MW-Anlagen in Korschenbroich und vier 3,4 MW-Anlagen in Jüchen.

 

Bestand der Biomasseanlagen im Rhein-Kreis Neuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommune

 

Anzahl

Leistung

Ertrag

 

 

 

 

 

in KW

in MWh/a

 

 

Dormagen

 

5

1960

12132

 

 

Grevenbroich

2

796

4927

 

 

Jüchen

 

1

6

37

 

 

Kaarst

 

0

0

0

 

 

Korschenbroich

2

750

4643

 

 

Meerbusch

 

2

14

84

 

 

Neuss

 

37

14010

86722

 

 

Rommerskirchen

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rhein-Kreis Neuss

49

17536

109000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestand der Photovoltaikanlagen im Rhein-Kreis Neuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommune

 

Anzahl

Leistung

Ertrag

 

 

 

 

 

in KW

in MWh/a

 

 

Dormagen

 

360

6009

5505

 

 

Grevenbroich

336

6941

6358

 

 

Jüchen

 

218

2831

2593

 

 

Kaarst

 

219

3903

3575

 

 

Korschenbroich

260

6308

5778

 

 

Meerbusch

 

266

2736

2506

 

 

Neuss

 

438

6161

5644

 

 

Rommerskirchen

139

3710

3399

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rhein-Kreis Neuss

2236

38600

35000

 

 

 

Von den 8 Deponiegasanlagen mit insgesamt 5888 KW Leistung liegen 6 in Neuss und 2 in Dormagen. 4 Klärgasanlagen mit 1040 KW Leistung befinden sich allesamt in Neuss. Von den 3 Wasserkraftanlagen mit 172 KW Leistung befinden sich 2 in Grevenbroich und eine in Neuss.

 

Potentialstudien

 

Als erste Potentialstudie wurde im Herbst 2012 die Studie zur Windenergie vorgelegt. Mit ihrer Veröffentlichung und der Bereitstellung zahlreicher Kartengrundlagen wird ein fachlicher Beitrag zu den Windverhältnissen und zum möglichen Ausbau der Windenergie in NRW geleistet.

 

Die Ermittlung des machbaren Potentials erfolgt für drei verschiedene Szenarien:

 

  • Das „NRW-alt-Szenario“ basiert auf „alten“ Vorgaben des Windenergieerlasses, nach denen Waldflächen für die Nutzung der Windenergie in Gänze ausgeschlossen waren.
  • Das „NRW-Leitszenario“ berücksichtigt die aktuellen Regelungen im Windenergieerlass und schließt die Nutzbarkeit von Nadelwald- und Kyrillflächen mit ein.
  • Das „NRW-Plus-Szenario“ nimmt darüber hinaus technische Potentiale, die sich aus Flächen von Laub- und Mischwäldern ergeben, hinzu.

 

Das Potential wurde durch Überlagerung der unterschiedlichen Raumnutzungen, durch schalltechnische Optimierung und durch Verschnitt mit Windfeldern in unterschiedlichen Höhen (100, 125, 135 und 150m über Grund) ermittelt.

 

Zum Kriterienkatalog zur Ermittlung von Potentialflächen für die Windenergienutzung gehören als Ausschluss- bzw. Einzelfallprüfungsfläche u. a.:

 

·         Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) mit 600m-Puffer, Wohnnutzung Außenbereich mit 450m-Puffer, Gewerbe- und Industriegebiete

·         Geschützte Biotope, FFH-Gebiete mit 300m-Puffer, NSG mit 300m-Puffer, Bereiche für den Schutz der Natur/der Landschaft, Vogelschutzgebiete

·         Gewässerflächen, Wasserschutzgebiete (Zone I bis IIIA), Überschwemmungsgebiete

·         Freileitungen mit 100m-Puffer, Autobahn mit 400m-Puffer, Bahntrasse mit 100m-Puffer, Abgrabungen, Aufschüttungen, Braunkohleabbau

·         Laubwald, Mischwald, Nadelwald, Naturwaldzellen, Schadflächen Kyrill

 

Insgesamt werden in der Studie knapp 50 Kriterien berücksichtigt. Der Kriterienkatalog ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Das Gesamtpotential nach NRW-Leitszenario beträgt für einzelne Windenergieanlagen (WEA) 3,3% der Landesfläche, bei Bündelung von drei und mehr WEA zu einem Windpark (Windparkpotential) sind es noch 2,2%.

 

Als Potenzialfläche (in ha) und installierbare Leistung (bei Berücksichtigung der zugrunde gelegten Referenzanlage von 3 MW) wurden in den Städten und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss folgende Werte ermittelt:

 

  • Dormagen                         105 ha                       48 MW
  • Grevenbroich                     693 ha                    153 MW
  • Jüchen                             214 ha                       57 MW
  • Kaarst                                47 ha                                15 MW
  • Korschenbroich                  297 ha                       69 MW
  • Meerbusch                          75 ha                                24 MW
  • Neuss                              149 ha                       48 MW
  • Rommerskirchen                808 ha                      165 MW

 

Rhein-Kreis Neuss              2389 ha                              579 MW

 

Rahmensetzend sind der Windenergieerlass (WEE 2011) und der Leitfaden „Windenergie im Wald“ vom März 2012.

 

Nach dem Leitfaden „Windenergie im Wald“ kommt in Gemeinden mit einem Waldanteil unter 15 % kommt eine Waldinanspruchnahme für Windenergieanlagen in aller Regel nicht in Betracht, da davon auszugehen ist, dass sich auf den übrigen 85 % des Gemeindegebietes geeignete Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen identifizieren lassen. Aus diesem Grunde weichen die Werte für die drei verschiedenen Szenarien im Rhein-Kreis Neuss kaum voneinander ab.

 

Überschlägig betrachtet liegt das Potential im Rhein-Kreis Neuss damit größenordnungs-mäßig bei etwa 200 WEA der 3-MW-Klasse.

Die Weiterführung der Analyse zur Ausweisung konkreter Flächen für die Windenergie unter Einbezug lokaler Aspekte und Daten, die im Rahmen der landesweiten Betrachtung keinen Eingang finden konnten, erfolgt durch den Planungsträger.

Die Studie trifft keine Vorentscheidung, ob die jeweiligen Flächen für WEA zur Verfügung gestellt werden, sondern stellt auf die theoretische Potentialermittlung unter den getroffenen landesweit typischen Modellannahmen ab.

 

Die vor Ort realisierbaren Potentiale liegen damit i. d. R. unterhalb der ermittelten Potentiale aus Landessicht.

 

Auswertung der Flächenanalyse für das Gebiet des Rhein-Kreises Neuss

 

Aus den im Energieatlas NRW bereitgestellten Basisdaten wurde durch die Verwaltung eine Auswertung hinsichtlich restriktionsfreier/-armer Flächen für eine WEA-Nutzung vorgenommen.

 

Berücksichtigt wurden:

 

  • Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) incl. 600 m Puffer
  • Wohnnutzung Außenbereich incl. 450 m Puffer
  • Abgrabungsbereiche (BSAB)
  • Gewässerflächen
  • Überschwemmungsgebiete
  • Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)
  • Naturschutzgebiete incl. 300 m Puffer
  • Gesetzlich geschützte Biotope
  • FFH-Gebiete incl. 300 m Puffer
  • Wald
  • Wasserschutzgebiete Zone I und II

 

Zusätzlich wurden berücksichtigt:

 

  • Gewerbe- und Industriebereiche lt. Regionalplan (GIB)

 

Das Ergebnis der Auswertung ist als Anlage 3 beigefügt.