Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 06.03.2013 hat der Kreistag auf Antrag der CDU- und der FDP-Kreistagsfraktion und auf Empfehlung des Schulausschusses den folgenden Beschluss gefasst:
1. Der
Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bekennt sich zu einer inklusiven Beschulung.
Hierzu ist im Kreisgebiet das im Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention
vorgesehene Wahlrecht zum Besuch einer Förderschule oder einer
allgemeinbildenden Schule für Kinder mit Behinderung umzusetzen. Deshalb ist
nach den Vorgaben des Landesgesetzgebers ein differenziertes Förderschulsystem
im Kreisgebiet zu sichern und fortzuentwickeln.
2. Die
Landesregierung und der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen werden nach der
erneuten Aufschiebung der Einbringung eines Entwurfes zum 9.
Schulrechtsänderungsgesetz gebeten, zum 1. August 2014 diejenigen gesetzlichen
und finanziellen Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion zu schaffen,
die erforderlich sind, damit sowohl für die Schülerinnen und Schüler mit einer
Behinderung als auch für diejenigen ohne eine Behinderung ein verlässlicher
Unterricht am selbst gewählten Förder- bzw. Schulort gewährleistet werden kann.
3. Die
Landesregierung und der Landtag werden weiterhin gebeten, nach Maßgabe des in
der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips anzuerkennen, dass die
Inklusion für die kommunalen Gebietskörperschaften eine neue kommunale Aufgabe
darstellt, deren Umsetzung eine finanzielle Beteiligung des Landes fordert.
4. Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss wird gebeten, sich mit den Anliegen des Kreistages an die Landesregierung und den Landtag von Nordrhein-Westfalen zu wenden.
Herr Landrat Petrauschke hat daraufhin das als Anlage 1 beigefügte Schreiben an den ebenfalls angehängten Verteiler gesandt.
Die beim Rhein-Kreis Neuss eingegangenen Antwortschreiben sind als Anlagen 2-6 beigefügt.