Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Seit dem 01.03.2003 ist auf der Grundlage des
Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) die Gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle für die Städte Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich
und Meerbusch sowie für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen beim Kreisjugendamt
Neuss angesiedelt.
Wesentliche Aufgaben der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle sind
neben der Beratung die Durchführung des Bewerberverfahrens für Ehepaare, die
ein Kind aus dem In- oder Ausland adoptieren möchten, sowie die Vermittlung
eines Kindes an Adoptiveltern.
Einmal jährlich erstellt das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss einen
Bericht, der über die Entwicklung und den Verlauf der Arbeit der Fachstelle
informiert.
Der Jahresbericht 2012 und die Jahresstatistik sind als Anlage 1 und 2
beigefügt.