Betreff
Förderung der Erweiterung des Kath. Kindergartens St. Katharina in Glehn
Vorlage
51/2556/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem kath. Kirchengemeindeverband Neuss-West/Korschenbroich wird,

 

Ø  auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008, für die Erweiterung des Kindergartens St. Katharina in Glehn, Elisabethstr. 1 a zu den übersteigenden Baukosten in Höhe von 22.563,25 € ein Zuschuss in Höhe von 50 % = 11.281,00 € der anerkennungsfähigen Kosten gewährt. Die Auszahlung dieses zusätzlichen Zuschusses erfolgt unter der Bedingung, dass eigene Rücklagen für den Kindergarten nicht zur Verfügung stehen.

 

Ø  aus dem Sonderprogramm 2013 (fachbezogene Pauschale) des Landes NRW ein Zuschuss in Höhe von 26.409,00 €   = 1,4 U3-Plätze, gewährt. Die Mittel sind dem Kreisjugendamt bereits vom Land zur Verfügung gestellt worden.

 

 

Die Mittel stehen im Haushalt 2013 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts im Produktplan 060 361 010 zur Verfügung.

 

 

 


Sachverhalt:

Der kath. Kirchengemeindeverband Neuss-West / Korschenbroich unterhält in Korschenbroich Glehn, Elisabethstr. 1 a einen Kindergarten mit vier Gruppen. Zwei von diesen Gruppen sind Regelgruppen mit jeweils 25 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Die beiden anderen Gruppen werden provisorisch als „kleine altersgemischte Gruppen“ mit Zustimmung des Landesjugendamtes geführt. Im Rahmen des U3-Ausbaus sollen beiden Gruppen als „kleine altersgemischte Gruppen“ mit jeweils 8 Kindern unter 3 Jahren und 7 Kindern über 3 Jahren ausgebaut werden. Dazu müssen umfangreichen Aus- und Umbauarbeiten durchgeführt werden, die mit dem Landesjugendamt abgestimmt worden sind. Der Träger hat dazu im Mai 2010 dem Landesjugendamt einen Antrag vorgelegt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Landes- und Bundesmittel wird der Antrag zurzeit geprüft.

Mit dem Antrag vom Mai 2010 werden Gesamtkosten in Höhe von 342.563,25 € geltend gemacht.

Bei 16 U3-Plätzen die entstehen sollen, betragen die maximal anerkennungsfähigen Gesamtkosten 16 x 20.000,00 € = 320.000,00 €. Die Zuwendung des Landes mit Bundesmittel beträgt max. 288.000,00 € = 90 %. Da die zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 261.591,00 € nicht ausreichen, kann die Differenz in Höhe von 26.409,00 € aus dem Sonderprogramm 2013 (fachbezogene Pauschale) des Landes NRW finanziert werden. Dieser Anteil ist vom Jugendamt separat zu bewilligen und ist deshalb dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Bewilligung vorzulegen.  Der Zuwendungsbescheid des Landes wird in absehbarer Zeit erwartet.

Bei maximal anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 320.000,00 € übersteigen die tatsächlich zu erwartenden Baukosten den Höchstförderbetrag des Landes um 22.563,25 €.

Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2010 ist hierzu eine 50 %ige Förderung möglich, wenn eigene Rücklagen für die Kindertageseinrichtung nicht zur Verfügung stehen.

Der Träger hat mit seinem Antrag vom Mai 2010 diesen Zuschuss beantragt.