Betreff
Antrag auf Förderung der Spielgruppen der AWO, Ortsverein Bedburdyck-Gierath
Vorlage
51/2560/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 3.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppe für das Jahr 2013 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, das entspricht 1.000,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2013, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2014 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

Die Arbeiterwohlfahrt betreibt in Gierath leider nur noch eine Spielgruppe für Kinder unter 3 Jahren. Die zweite Gruppe musste, auf Grund der geringen Nachfrage, aufgegeben werden.

Für den weiteren Betrieb der Spielgruppe werden vom Träger mit Antrag vom 06.03.2013 für das Jahr 2013 Kosten in Höhe von 3.000,00 € geltend gemacht.

Eine Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist für die Spielgruppe erteilt worden.