Beschlussempfehlung:
Der
Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Kosten in Höhe
von 3.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppe für das Jahr 2013 ein
Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, das entspricht 1.000,00 €,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2013, gewährt.
Die Verwendung des
Zuschusses ist bis zum 31.3.2014 nachzuweisen.
Die Mittel sind im
Haushalt 2013 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Die
Arbeiterwohlfahrt betreibt in Gierath leider nur noch eine Spielgruppe für
Kinder unter 3 Jahren. Die zweite Gruppe musste, auf Grund der geringen
Nachfrage, aufgegeben werden.
Für den
weiteren Betrieb der Spielgruppe werden vom Träger mit Antrag vom 06.03.2013
für das Jahr 2013 Kosten in Höhe von 3.000,00 € geltend gemacht.
Eine
Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist für die
Spielgruppe erteilt worden.