Beschlussempfehlung:
Dem Sportverein
FSV Jüchen 1984 e.V. wird zu voraussichtlichen Betriebskosten in Höhe von
2.273,00 € für den Betrieb der Spielgruppe im Jahr 2013 ein Kreiszuschuss von
einem Drittel der Kosten, entspricht 758,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung
des Haushalts 2013, gewährt.
Die Verwendung des
Zuschusses ist bis zum 31.3.2014 nachzuweisen.
Die Mittel sind im
Haushalt 2012 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Der
Sportverein FSV Jüchen 1984 e.V. hat die Trägerschaft für die Spielgruppe
„Bauklötze“ für Kinder unter 3 Jahren auf der Rektor-Thoma-Straße in Jüchen zum
01.01.2012 erfolgreich von der Elterninitiative Jüchen e.V. übernommen. Die
Arbeit wird seit dem von den gleichen Personen im selben Raum weiter geführt.
Die
notwendige Betriebserlaubnis für die Spielgruppe nach § 45 SGB VIII ist beim
Landschaftsverband Rheinland beantragt und erteilt worden.
Eine
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII ist durch die
Mitgliedschaft im Landessportbund / Landessportjugend gegeben und nachgewiesen
worden.
Mit Antrag vom 02.05.2013 hat der FSV Jüchen 1984 e.V. einen Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 2.273,00 € beantragt.