Betreff
Antrag auf Förderung der S pielgruppe des FSV Jüchen 1984 e.V.
Vorlage
51/2561/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem Sportverein FSV Jüchen 1984 e.V. wird zu voraussichtlichen Betriebskosten in Höhe von 2.273,00 € für den Betrieb der Spielgruppe im Jahr 2013 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, entspricht 758,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2013, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2014 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2012 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

Der Sportverein FSV Jüchen 1984 e.V. hat die Trägerschaft für die Spielgruppe „Bauklötze“ für Kinder unter 3 Jahren auf der Rektor-Thoma-Straße in Jüchen zum 01.01.2012 erfolgreich von der Elterninitiative Jüchen e.V. übernommen. Die Arbeit wird seit dem von den gleichen Personen im selben Raum weiter geführt.

Die notwendige Betriebserlaubnis für die Spielgruppe nach § 45 SGB VIII ist beim Landschaftsverband Rheinland beantragt und erteilt worden. 

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII ist durch die Mitgliedschaft im Landessportbund / Landessportjugend gegeben und nachgewiesen worden.

Mit Antrag vom 02.05.2013 hat der FSV Jüchen 1984 e.V. einen Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 2.273,00 € beantragt.