Beschlussempfehlung:
Dem Paritätischen
Sozialdienst wird zu den Betriebskosten der Spielgruppen in Jüchen, Alleestraße
für das Jahr 2013 ein freiwilliger Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von
895 €/Jahr + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 315,00 €, ergibt
zusammen 1.210,00 € gewährt. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der Genehmigung
des Haushalts 2013 gewährt.
Die Verwendung des
Zuschusses ist bis zum 31.3.2014 nachzuweisen.
Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Der Paritätische
Sozialdienst betreibt leider nur noch eine Spielgruppe für Kinder unter 3
Jahren im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Diese Spielgruppe
befindet sich in Jüchen auf der Alleestraße. Die Spielgruppen in Kleinenbroich
und Glehn sind, auf Grund der geringen Nachfrage, eingestellt worden.
Eine
Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes gemäß § 45 KJHG wurde für diese
Gruppe erteilt
Aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird dem Paritätischen Sozialdienst für
die Spielgruppen eine Förderung in Form einer Pauschale je Gruppe in Höhe von
895,00 €/Jahr gewährt. Da nur noch eine Gruppe betrieben wird, beträgt der
mögliche Zuschuss für das Jahr 2013, 895,00 €.
Für die
Nutzung der Räume in Jüchen ist eine jährliche Miete in Höhe von 944,00 € zu
zahlen, deshalb wird für das Jahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von einem 1/3 der Mietkosten = 315,00 € beantragt.