Betreff
Antrag auf Förderung der Spielgruppen der Paritätischen Sozialdienste
Vorlage
51/2562/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten der Spielgruppen in Jüchen, Alleestraße für das Jahr 2013 ein freiwilliger Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 895 €/Jahr + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 315,00 €, ergibt zusammen 1.210,00 € gewährt. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2013 gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2014 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.


Sachverhalt:

Der Paritätische Sozialdienst betreibt leider nur noch eine Spielgruppe für Kinder unter 3 Jahren im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Diese Spielgruppe befindet sich in Jüchen auf der Alleestraße. Die Spielgruppen in Kleinenbroich und Glehn sind, auf Grund der geringen Nachfrage, eingestellt worden.

Eine Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes gemäß § 45 KJHG wurde für diese Gruppe erteilt

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird dem Paritätischen Sozialdienst für die Spielgruppen eine Förderung in Form einer Pauschale je Gruppe in Höhe von 895,00 €/Jahr gewährt. Da nur noch eine Gruppe betrieben wird, beträgt der mögliche Zuschuss für das Jahr 2013, 895,00 €.

Für die Nutzung der Räume in Jüchen ist eine jährliche Miete in Höhe von 944,00 € zu zahlen, deshalb wird für das Jahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von einem  1/3 der Mietkosten = 315,00 € beantragt.