Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt folgende Änderung der § 3 der
Nutzungs- und Entgeltordnungen für das Kulturzentrum Sinsteden und das
Kulturzentrum Zons mit Wirkung zum 01.07.2013:
§ 3 Absatz 1 wird um die
Einführung folgenden Eintritts ergänzt:
Kombiticket für die beiden
Kultureinrichtungen Kreismuseum Zons und Kulturzentrum Sinsteden (Das Ticket
ermöglicht den einmaligen Eintritt in die beiden Museen und ist ein Jahr
gültig.)
Erwachsene |
6,00 Euro |
Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis), Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte |
2,00 Euro |
Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte |
1,50 Euro |
Familien |
10,00 Euro |
Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss) |
9,00 Euro |
Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person |
4,50 Euro |
Sachverhalt:
Der Kulturausschuss des Rhein-Kreises Neuss hat auf Antrag der SPD-Fraktion in seiner Sitzung am 13.05.2013 über die Einführung eines Kombitickets für die Kulturzentren Dormagen-Zons und Rommerskirchen-Sinsteden beraten.
Die Eintrittspreise der Kultureinrichtungen sind in den jeweiligen Entgeltordnungen der Einrichtungen festgeschrieben. Danach wird derzeit folgender Eintritt erhoben:
Erwachsene 4,00 Euro
Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis),
Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte 1,50 Euro
Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte 1,00 Euro
Familien 7,00 Euro
Familien (bei Vorlage der Familienkarte des
Rhein-Kreises Neuss) 6,00 Euro
Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person 3,00 Euro
Museumspädagogische Führungen pro Schüler 1,00 Euro
Jahreskarte 24,00 Euro
Familienjahreskarte 30,00 Euro
Für Kinder unter 6 Jahren ist der Eintritt frei.
Freien Eintritt hat nachstehender Personenkreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
· Mitglieder des Deutschen Museumsbundes,
· Mitglieder des Internationalen Museumsverbandes (ICOM),
· Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer des Kreismuseums Zons bzw. des Fördervereins des Kulturzentrums Sinsteden.
In den bestehenden Entgeltordnungen wurden eintrittsfreie Tage an jedem Mittwoch sowie an jedem 1. Samstag im Monat für alle Besucherinnen und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, aufgenommen. Ein Kombiticket wurde darin bislang nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für die Einführung ist jedoch
gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 h der Kreisordnung Nordrhein-Westfalens (KrO NRW) eine
Änderung der jeweiligen Entgeltordnungen, da der Kreistag ausschließlich für
die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte zuständig ist. Diese Satzungsänderungen
sind anschließend in den Bekanntmachungsorganen des Kreises kostenpflichtig zu
veröffentlichen (ca. 400,- € pro Satzungsänderung).
Für die Einführung eines Kombitickets hat sich der Kulturausschuss einstimmig ausgesprochen.