Betreff
Förderung der Erweiterung des Kath. Kindergartens "zur Lieben Frau" in Jüchen
Vorlage
51/2584/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem kath. Kirchengemeindeverband Jüchen wird auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008, für die Erweiterung des Kindergartens „zur Lieben Frau“ in Jüchen, Alleestr. 3 zu den übersteigenden Baukosten in Höhe von 58.000,00 € ein Zuschuss in Höhe von 50 % = 29.000,00 € der anerkennungsfähigen Kosten gewährt. Die Auszahlung dieses zusätzlichen Zuschusses erfolgt unter der Bedingung, dass eigene Rücklagen für den Kindergarten nicht zur Verfügung stehen.

 


Sachverhalt:

Der Kath. Kirchengemeindeverband Jüchen ist Träger des Kath. Kindergartens „zur Lieben Frau“ in Jüchen, Alleestr. 3. Der Kindergarten wird zurzeit mit 3 Gruppen, eine Gruppe der Gruppenform I mit 6 Kindern ab 2 Jahren und 14 Kindern ab 3 Jahren

sowie  2 Kindergartengruppen für jeweils 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, geführt.

Die Einrichtung ist bereits in den Jahren 2008 /2009 mit einer Gruppe der Gruppenform I für die U3-Betreuung ausgebaut worden. Aufgrund der Bedarfssituation für U3-Plätze in Jüchen wurde im Sommer 2010 ein weiterer Antrag beim Landesjugendamt auf Ausbau von zwei Gruppen für die Gruppenform I mit insgesamt 12 U3-Plätzen gestellt.

Die entsprechende Bauplanung wurde mit dem Landesjugendamt abgestimmt.

Je U3-Platz können max. 20.000,00 € Baukosten geltend gemacht werden, bei 12 U3-Plätzen somit maximal 240.000,00 €.

Der Zuschuss bei Bundesmitteln beträgt max. 90 % = 216.000,00 €.

Die Prüfung des Antrages des Kath. Kirchengemeindeverbandes Jüchen durch das Landesjugendamt hat zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 232.671,55 € ergeben. Die Zuwendung beträgt bei 90 % = 209.405,00 €. Der Zuwendungsbescheid wurde vom Landesjugendamt am 26.03.2013 erteilt und vom Kreisjugendamt an den Träger weitergeleitet.

Mit Antrag vom 28.06.2010 wurden vom Träger Gesamtkosten in Höhe von 298.000,00 € geltend gemacht.

Bei maximalen anerkennungsfähigen Gesamtkosten von 12 Plätzen x 20.000,00 € = 240.000,00 € übersteigen die tatsächlich zu erwartenden Baukosten den Höchstförderbetrag des Landes um 58.000,00 €.

Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 ist hierzu eine 50 %ige Förderung möglich, wenn eigene Rücklagen für die Kindertageseinrichtung nicht zur Verfügung stehen.

Der Träger hat mit seinem Antrag vom 28.06.2010 diesen Zuschuss beantragt.