Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/2602/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in der vorliegenden Form.


Sachverhalt:

Im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes an der Martinusschule in Kaarst erhalten die Schülerinnen und Schüler montags bis donnerstags ein warmes Mittagessen, für das die Eltern der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013 in zwölf gleichen Monatsraten einen Beitrag in Höhe von monatlich 40,00 € entrichten. Das Entgelt für das einzelne Essen wird bisher mit 2,50 € kalkuliert. Wer Leistungen nach Sozialgesetzbuch II oder XII (Arbeitslosengeld II bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) bezieht und einen Gutschein nach dem Bildungs- und Teilhabepaket vorlegt, muss 1,00 € selbst zahlen. Gegen die Gebührenfestsetzung in zwölf gleichen Monatsraten hat das Rechtsamt des Rhein-Kreises Neuss Bedenken erhoben. Diese beziehen sich u. a. auf Zu- und Abgänge während des Schuljahres, die zu arbeitsaufwendigen Änderungen der Gebührenbescheide führen würden. Darüber hinaus müsste es lange Kündigungsfristen geben, um die Abmeldung vor den Ferien zu verhindern. Bei Abwesenheitszeiten käme es zu Erstattungsforderungen.

 

Nach der am 22. Juni 2011 vom Kreistag beschlossenen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss beträgt die Gebühr für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung 3,00 € je Schülerin bzw. Schüler und Verpflegungstag. Wer einen Gutschein nach dem Bildungs- und Teilhabepaket vorlegt, zahlt 1,00 €. Die Gebühr wird monatlich für den vorangegangenen Monat durch Gebührenbescheid festgesetzt.

 

Wegen der Bedenken des Rechtsamtes gegen zwölf gleiche Monatsraten und um die Schülerinnen und Schüler aller Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss gleich zu behandeln, ist es vorgesehen, dass die Regelungen der bisher für die Förderschulen des Kreises geltenden Satzung künftig auch für die Martinusschule gelten sollen.

 

Der Entwurf einer Satzung, die auch für die Martinusschule gilt, ist als Anlage beigefügt. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2013 dem Kreistag einstimmig empfohlen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.