Betreff
Resolution gegen die Kürzung der Fördermittel im Landeshaushalt für die Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen
Vorlage
010/2617/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag unterstützt die Initiativen des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. sowie der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V., die sich für eine Beibehaltung der Landesförderung in angemessener Höhe einsetzen.


Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen der jährlichen Denkmalförderungs- und Stadterneuerungsprogramme Baudenkmäler der Kommunen, Stiftungen oder auch von Privaten, wie beispielsweise die Stadtmauer von Zons oder auch Schloss Dyck, im Kreisgebiet unterstützt.

 

Damit trug das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) in Erfüllung der Landesverfassung NRW (Artikel 18) und des Denkmalschutzgesetzes NRW (§§ 36 und 37) zur Sicherung, Erhaltung und Pflege oft einzigartigen Kulturgutes bei.

 

Aktuell haben die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit bekannt, für folgende Denkmäler Fördermittel des Landes beantragt:

 

I.             Stadtmauer Zons, Dormagen

II.           Kirchenorgel in Delrath, Dormagen

III.         Villa Erckens, Museum am Stadtpark, Grevenbroich

IV.          Pfarrhaus Wevelinghoven, Grevenbroich

V.            Vellrather Hof Hemmerden, Grevenbroich

VI.          Rheinischer Hof, Jüchen

VII.        Schloss Dyck (Städtebaufördermittel), Jüchen

VIII.      Epanchoir Wasserkreuzungsbauwerk Nordkanal, Neuss

IX.          Christuskirche Breite Straße in Neuss

 

Die Entscheidung über die vorgenannten Förderanträge soll voraussichtlich Ende Mai 2013 ergehen.

 

Im beschlossenen Landeshaushalt 2013 wurden nun die Mittel für die kommunale, kirchliche und private Denkmalpflege von 11,4 auf 9,4 Millionen Euro gesenkt, dies entspricht einer Kürzung in Höhe von 17,5 %. Nach der Finanzplanung für 2014 sind weitere Kürzungen in Höhe von 6 Millionen Euro vorsehen, wobei die Kürzung von 2012 bis 2014 dann schon 70 % entspricht. Ab 2015 sollen dann überhaupt keine Denkmalfördermittel mehr in den Landeshaushalt eingestellt werden; eine Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen soll dann nur noch auf Darlehensbasis erfolgen.

 

Dies bedeutet für die Zukunft, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die sich zum Teil in der Haushaltssicherung befinden, sowie der Rhein-Kreis Neuss verstärkt Mittel für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zur Verfügung stellen müssten. Aber die Kommunen und die Kommunalverbände werden diese Kürzungen nicht auffangen können, so dass ein Verfall historischer Bausubstanz damit in Kauf genommen wird.

 

Auch die ab 2015 geplante Darlehensförderung wird nicht greifen, da es dann keine finanziellen Anreize mehr gibt, privat in ein Denkmal zu investieren. Bislang wurde mit Landeszuwendungen oft ein Vielfaches an privaten Investitionen zum Wohle der Allgemeinheit angestoßen.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang auch, dass gerade für finanzschwache Denkmaleigentümer die Erhaltung, Pflege und Sanierung der Denkmäler ohne Zuschüsse des Lande erheblich gefährdet ist, da Menschen mit geringem Einkommen oder auch ältere Menschen nur sehr schwer noch Kredite erhalten.

 

Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz hat sich am 14.02.2013 bereits mit einem offenen Brief an die Ministerpräsidentin gewandt. Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V. (DGUF) hat zwischenzeitlich eine Petition verfasst, in der die Landesregierung gebeten wird, ihre geplanten und für 2013 schon umgesetzten Mittelkürzungen betreffend Archäologie und Denkmalpflege zurückzunehmen. Schon mehr als 20.000 Unterschriften liegen laut Internetauskunft bereits vor.

 

Die Kreistagsfraktionen der CDU und FDP haben daher am 24.04.2013 eine Resolution gegen die Kürzungen der Fördermittel im Landeshaushalt für die Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Neben dem dauerhaften Verlust baukulturellen Erbes wird darin auch die Gefährdung des reichhaltigen archäologischen Erbes von Nordrhein-Westfalen angesprochen, da wichtige Ausgrabungen nicht mehr oder nur noch verzögert durchgeführt und wertvolle Funde nicht mehr dokumentiert und restauriert werden können.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 dem Kreistag mehrheitlich folgenden Beschluss empfohlen: