Betreff
Bericht zur Regionalarbeit
Berichtszeitraum Juni - August 2013
Vorlage
61/2644/XV/2013
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit Juni – August 2013 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

1.           Regionalrat

 

1.1        Sitzung des Regionalrates

 

Die nächste Sitzung des Regionalrates findet am 19.09.2013 statt.

Zu seiner Vorbereitung tagen am 11.09.2013 der Strukturausschuss und am 12.09.2013 der Planungsausschuss. Die Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.09.2013 entfällt.

 

1.2        Regionalplan

Runder Tisch Siedlungsstruktur: „In und Um Düsseldorf“

 

Am 25.06.2013 fand der Runde Tisch Siedlungsstruktur „In und Um Düsseldorf“ statt. Die Bezirksregierung erläuterte anhand der Bedarfsberechnung die Notwendigkeit der Bedarfsumverteilung für den Bereich In und Um Düsseldorf. Hierzu soll im Rahmen eines Rankings der erwartete Flächenmehrbedarf für Wohnbauland aus der Landeshauptstadt Düsseldorf auf die umliegenden Kommunen verteilt werden. Die ÖPNV-Erreichbarkeit von Düsseldorf soll durch eine hohe Punktzahl im Rahmen des Rankings als Kriterium besonders berücksichtigt werden. Die Bezirksregierung erläuterte anhand von Beispielsflächen die Vorgehensweise bei der Punkteberechnung. Man einigte sich darauf, die Ergebnisse des Testlaufs abzuwarten. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe soll im Herbst des Jahres stattfinden.

 

 


 

2.           Region Köln/Bonn e. V.

 

2.1        Treffen und Austausch der Vertreter der Arbeitsgremien des Region Köln/Bonn e. V.

 

Am 04.07. 2013 fand im Besucherportal Steinhaus in Bergisch Gladbach ein Treffen der Vertreter der verschiedenen Arbeitsgremien des Region Köln/Bonn e. V. statt.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Arbeit in den Arbeitsgremien der Region Köln/Bonn weiter zu vernetzen. Insbesondere die Bereiche des Arbeitskreises Rhein, des Arbeitskreises Natur und Landschaft und die Kooperationsrunde Siedlungsentwicklung haben große Schnittmengen. Ebenso besteht eine enge Vernetzung zwischen den Bereichen Tourismus und Kultur.

 

2.2        Zukunftsenergie aus der Region Köln/Bonn e. V.

 

Am 10.07.2013 fand im Energiekompetenzzentrum des Rhein-Erft-Kreises die Veranstaltung zur Zukunftsenergie aus der Region Köln/Bonn statt. Gemeinsam mit dem Wuppertal-Institut wurde in der Veranstaltung des Region Köln/Bonn e. V. aufgezeigt, wie vorhandene Synergiepotentiale erschlossen werden können und welche Möglichkeiten bestehen, die vielfältigen Kompetenzen und das vorhandene Know-how regional zu bündeln. In Impulsvorträgen beschäftigten sich die Teilnehmer mit der regenerativen Energieerzeugung sowie dem Themenbereich Kraftwärmekopplung, Fernwärme und Abwärmenutzung.

 

 

 

3.           Regionale Arbeitsgemeinschaft Stadt Düsseldorf-Kreis Mettmann-Rhein-Kreis Neuss

 

3.1      Geschäftsführender Ausschuss

 

Am 20.06.2013 tagte im Kreishaus Mettmann der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf-Mettmann-Neuss. Neben der Vorbereitung einer gemeinsamen Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich Kultur/Tourismus (s. Punkt 3.2 Interkommunaler Ausschuss) wurde durch die verschiedenen Arbeitsgruppen ein Sachstandsbericht abgegeben. Es wurde berichtet, dass die Städte Ratingen, Neuss, Düsseldorf, Langenfeld und Monheim sich an dem ausgelobten Planungswettbewerb Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen beteiligen.

 

Der Beitrag wird von der regionalen Arbeitsgemeinschaft Landeshauptstadt Düsseldorf, Kreis Mettmann und Rhein-Kreis Neuss unterstützt und soll ein wichtiger Baustein sein, um die regionale Abwicklung der verkehrlichen Ansprüche zukunftsweisend und umweltverträglich zu gestalten.

 

Als Wettbewerbsbeitrag wurden die Streckenabschnitte

 

·         Ratingen-Düsseldorf und

·         Neuss-Düsseldorf-Langenfeld-Monheim

 

ausgewählt.

 

3.2        Interkommunaler Ausschuss

 

Am 04.07.2013 fand in Düsseldorf die 2. Sitzung des Interkommunalen Ausschusses der regionalen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf-Mettmann-Neuss statt.

 

Im Rahmen der Sitzung wurde über die Regionalplanung sowie über die aktuellen Sachstände aus den Arbeitsgruppen Verkehr, Kultur/Tourismus, Wirtschaftsförderung, Energie und Verwaltungskooperation berichtet. Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Düsseldorf, des Kreises Mettmann und des Rhein-Kreises Neuss in den Bereichen Kultur und Tourismus. Durch ein besser miteinander vernetztes und zeitlich sinnvoll getaktetes Marketing soll das kulturelle Angebot gemeinsam vermarktet werden. Ziel ist es die gemeinsam aufgestellte Kultur- und Tourismusregion im Rheinland zu stärken. Der Nachwuchswettbewerb „Tontalente“ soll in die Region ausgedehnt werden. Darüber hinaus ist eine Unterstützung bei der Suche nach Atelierräumen für junge Künstler vorgesehen. Aktionen wie „offene Ateliers“ oder „Kunstpunkte“ sollen zeitlich versetzt in der Region durchgeführt und gegenseitig beworben werden. Es wurde weiterhin vereinbart, dass die Kooperationspartner sich künftig mit Kunst- und Kulturveranstaltungen an dem 2014 erstmals stattfindenden Rheinischen Kultursommer beteiligen werden.

 

 

 

4.           Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper e. V.

 

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  1. Sonstiges

 

5.1      Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

 

Nach Kabinettsbeschluss vom 25.06.2013 hat die Landesregierung den Entwurf zur Neufassung des Landesentwicklungsplanes für das Land Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vorgelegt.

 

Mit dem neuen LEP sollen die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt werden. Mit dem neuen LEP sollen die bisherigen landesplanerischen Regewerke (LEP95, LEPro) zu einem Planwerk zusammengefasst werden. Der LEP-Entwurf integriert ferner den im Juli 2013 in Kraft getretenen sachlichen Teilplan mit Regelungen zum großflächigen Einzelhandel.

 

Die derzeitigen landesplanerischen Vorgaben stammen aus den 1990er Jahren. Aus Sicht des Landes machen es die deutlich geänderten Rahmenbedingungen – insbesondere Demographischer Wandel, Globalisierung der Wirtschaft, Klimawandel und die Entwicklungen im Einzelhandel – erforderlich, die raumordnerischen Festlegungen für die zukünftige Entwicklung des Landes anzupassen.

 

Die Neuaufstellung des LEP wird dabei von folgenden Leitvorstellungen getragen:

 

·         Natürliche Lebensgrundlagen nachhaltig sichern

·         Ressourcen langfristig sichern

·         Freirauminanspruchnahme verringern

·         Rohstoffversorgung langfristig sichern

·         Klimaschutzziele umsetzen

·         Natur, Landschaft und biologische Vielfalt sichern

·         Regionale Vielfalt und Identität entwickeln

·         Zentrale Orte und Innenstädte stärken

·         Mobilität und Erreichbarkeit gewährleisten

·         Wachstum und Innovation fördern

·         Regionale Kooperation stärken – Metropolfunktionen ausbauen

·         Steigerung der Raumqualität durch Konfliktminimierung und räumlichen Immissionsschutz, Trennungsgrundsatz

 

Kern des LEP als landesweiter Raumordnungsplan sind textliche oder zeichnerische Festlegungen mit zugehörigen Erläuterungen. Die Festlegungen des LEP sind von den nachgeordneten Planungsebenen (Regionalplanung, Bauleitplanung, Fachplanungen) zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

 

Der LEP unterscheidet hierbei zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, welche eine unterschiedliche Regelungstiefe entfalten:

 

Ziele der Raumordnung beinhalten verbindliche Vorgaben des Landesplanungsträgers in Form von räumlich und sachlich bestimmten bzw. bestimmbaren, abschließend abgewogenen Festlegungen. Die Ziele sind von den nachfolgenden öffentlichen Planungsträgern zu beachten. Es handelt sich hierbei um Festlegungen, die eine strikte Bindungswirkung auslösen und nicht durch Abwägung überwindbar sind. Gleichzeitig lösen sie eine Anpassungspflicht  - etwa der kommunalen Bauleitplanung – zur Umsetzung der landesplanerischen Ziele aus.

 

Grundsätze der Raumordnung sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Sie sind von den öffentlichen Planungsträgern zu berücksichtigen, d. h. mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen und können bei der Abwägung mit anderen Belangen überwunden werden.

 

Der vorliegende LEP-Entwurf weist die rechtswirksame Festlegung von Zielen und Grundsätzen den folgenden fachübergreifenden bzw. sachlich bestimmten Kapiteln zu:

 

·         Räumliche Struktur des Landes

·         Erhaltende Kulturlandschaftentwicklung

·         Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

·         Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit

·         Siedlungsraum

·         Freiraum

·         Verkehr und technische Infrastruktur

·         Rohstoffversorgung

·         Energieversorgung

 

 

Den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, in der Zeit vom 30.08.2013 bis 28.02.2014 ihre Stellungnahme zum Entwurf des neuen LEP abzugeben. Am 19.09.2013 findet eine Informationsveranstaltung der Staatskanzlei zum neuen Landesentwicklungsplan im Neusser Zeughaus statt. Der Zeitplan des Landes zum LEP-Verfahren ist als Anlage beigefügt.