Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag beschließt gem. § 41 KrO NRW für die XVI. Wahlperiode folgende freiwillige Ausschüsse zu bilden:
1. Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz
2. Finanzausschuss
3. Liegenschaftsausschuss
4. Kulturausschuss
5. Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss
6. Personalausschuss
7. Planungs- und Umweltausschuss
8. Sozial- und Gesundheitsausschuss
9. Sportausschuss
2. Der
Kreistag beschließt für die XVI. Wahlperiode folgende freiwillige Gremien zu
bilden:
1. Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn
2. Grundwasserkommission
Sachverhalt:
Gemäß § 41 Absatz 1 KrO NRW kann der Kreistag freiwillige Ausschüsse und Gremien bilden. Die Zuständigkeit dieser Gremien ist beschränkt auf die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages bzw. des Kreisausschusses und die Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten. Nach § 41 Absatz 3 Satz 1 KrO NW regelt der Kreistag die Zusammensetzung und ihre Befugnisse.
Nach § 41 Absatz 5 Satz 1 KrO NRW können diesen Gremien sachkundige Bürger angehören, deren Zahl die der Kreistagsabgeordneten nicht erreichen darf.
§ 41 Absatz 6 KrO NRW eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, volljährige sachkundige Einwohner des Kreises als Mitglieder mit beratender Stimme in die Gremien zu wählen.
Der Kreistag hat in seiner XV. Wahlperiode folgende freiwillige Ausschüsse gebildet:
1. Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz
2. Finanzausschuss
3. Liegenschaftsausschuss
4. Kulturausschuss
5. Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss
6. Personalausschuss
7. Planungs- und Umweltausschuss
8. Sozial- und Gesundheitsausschuss
9. Sportausschuss
Daneben hat der Kreistag folgende freiwillige Gremien gebildet:
1. Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn
2. Grundwasserkommission