Betreff
Verteilung der Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze von Ausschüssen und Gremien
Vorlage
010/013/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt folgende Einigung der Kreistagsfraktionen über die Verteilung der Ausschuss- und Gremienvorsitze und stellvertretenden Ausschuss- und Gremienvorsitze - ohne Widerspruch/mit dem Widerspruch von weniger als einem Fünftel der Kreistagsmitglieder -zustimmend zur Kenntnis:

 

Ausschuss/Gremium

Vorsitz

stellv. Vorsitz

Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz

 

 

 

 

Finanzausschuss

 

 

 

 

Liegenschaftsausschuss

 

 

 

 

Kulturausschuss

 

 

 

 

Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss

 

 

 

 

Personalausschuss

 

 

 

 

Planungs- und Umweltausschuss

 

 

 

 

Sozial- und Gesundheitsausschuss

 

 

 

 

Sportausschuss

 

 

 

 

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

Schulausschuss

 

 

 

 

Krankenhausausschuss

 

 

 

 

Betriebsausschuss der Seniorenhäuser

 

 

 

 

 

Daneben soll nach Möglichkeit die Vorsitze in folgenden Ausschüssen/Gremien wie folgt besetz werden:

 

Ausschuss/Gremium

Vorsitz

stellv. Vorsitz

Jugendhilfeausschuss

 

 

 

 

Polizeibeirat

 

 

 

 

Aufsichtrat Kreiswerke Grevenbroich GmbH

 

 

 

 

Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Nach § 41 Absatz 7 KrO NW sollen sich die Fraktionen des Kreista­ges über die Verteilung der Vorsitze und stellvertretenden Vor­sitze in den Ausschüssen und Gremien, für die § 41 Absatz 7 KrO NW unmittelbar oder mittelbar Anwendung findet, einigen. Es handelt sich dabei um folgende aufgrund spezialgesetzlicher Bestimmungen zu bildende Ausschüsse und Gremien:

 

1. Wahlprüfungsausschuss für die Kreistagswahl

2. Rechnungsprüfungsausschuss

3. Schulausschuss

4. Krankenhausausschuss

5. Betriebsausschuss der Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss

 

und die für die XVI. Wahlperiode gebildeten freiwilligen Aus­schüsse und Gremien.

 

Kommt diese Einigung zustande und wird ihr nicht von einem Fünf­tel der Kreistags­mitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschuss- und Gremienvorsitzenden und stellvertre­tenden Ausschuss- und Gremienvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen und Gremien angehörenden Kreistagsmitglieder. (§ 41 Abs. 7 Satz 1 KrO NW)

 

Für den Fall, dass eine Einigung nicht erzielt wird, regelt § 41 Absatz 7 KrO NW das weitere Verfahren wie folgt:

 

"Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Aus­schussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschlie­ßen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Landrat zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie bean­spruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein Aus­schussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er ange­hört, ein Kreis­tagsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stell­vertre­tende Vorsitzende entsprechend."