Beschlussempfehlung:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, folgende Person zum Mitglied der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes bzw. folgende Personen zum Stellvertreter bzw. Ersatzvertreter vorzuschlagen und zu wählen:
Mitglied der RSGV-Verbandsversammlung (Vorschlag Stadt Neuss)
Stellvertreter (Vorschlag Rhein-Kreis Neuss)
Ersatzvertreter (Vorschlag Stadt Neuss)
Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 2 a) der RSGV-Satzung entsenden jede Sparkasse und ihr Träger den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates.
Die Mitglieder der RSGV-Verbandsversammlung werden nach § 5 Abs. 3 der RSGV-Satzung von ihren Stellvertretern in den dort genannten Ämtern vertreten. Für das ordentliche Mitglied nach § 5 Abs. 2 a) entsendet die Vertretung des kommunalen Trägers aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates einen Vertreter und einen Ersatzvertreter.