Betreff
Gemeinsame Vereinbarung zur Erreichung der Ziele im SGB II in 2013
Vorlage
50/2669/XV/2013
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

 

Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließt das Jobcenter mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarungen ab. Die Kennzahlen und Zielwerte werden jährlich in der Trägerversammlung erläutert.

 

Seit 2011 führt das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales - MAIS einen Zielvereinbarungsdialog mit den kommunalen Trägern.
Basis für eine gemeinsame Zielvereinbarung sind die im Bund-Länder- Ausschuss beschlossenen „gemeinsamen Grundlagen der Zielsteuerung SGB II“.

 

In 2013 sollte der in 2011 und 2012 bilateral zwischen dem MAIS und den Kommunalen Trägern geführte Zielsteuerungsprozess weiterentwickelt werden und zu multilateralen Zielvereinbarungen zwischen dem MAIS, der Regionaldirektion NRW, der Bundesagentur für Arbeit, den Kommunalen Trägern und den Jobcentern ausgebaut werden.

 

Zunächst wurde daraufhin eine Zielvereinbarung entwickelt, welche in  Fortführung des Zielsteuerungsdialoges aus 2012 folgende Zielgruppen benennt:

 

-       Jugendliche

-       Frauen, insbesondere Mütter und Alleinerziehende

-       Personen mit Migrationshintergrund

-       Langzeitleistungsbezieher, darunter auch arbeitsmarktferne Personengruppen.

 

Die Zielvereinbarung ist als Anlage beigefügt.

Die vom Jobcenter Rhein- Kreis Neuss  und dem Rhein- Kreis Neuss  unterzeichnete Zielvereinbarung wurde dem MAIS zugeleitet. Mit Schreiben vom 05.07.2013 sandte das MAIS die Zielvereinbarung ohne diese zu unterzeichnen zurück.

 

Das Ministerium teilte mit, dass inzwischen leider feststehen würde, dass diese Vereinbarungen von der Regionaldirektion Nordrhein- Westfalen und dem MAIS derzeit nicht unterschrieben werden können. Grund dafür sei eine juristische Kontroverse mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die bislang nicht hätte gelöst werden können.

 

Das Schreiben des MAIS ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Das Jobcenter Rhein- Kreis Neuss  und der Rhein- Kreis Neuss  werden ihre Bestrebungen zur Umsetzung der benannten Ziele selbstverständlich fortsetzen.

 

Die Entwicklung des multilateralen Zielvereinbarungsdialoges bleibt allerdings abzuwarten.