Betreff
Bericht zur Regionalarbeit
Berichtszeitraum August - September 2013
Vorlage
61/2736/XV/2013
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit August - September 2013  zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

1.           Regionalrat

Am 19.09.2013 fand die 53. Sitzung des Regionalrates bei der Bezirksregierung Düsseldorf statt. Zu seiner Vorbereitung tagte am 11.09.2013 der Strukturausschuss und am 12.09.2013 der Planungsausschuss. Von besonderer Bedeutung waren folgende Tagesordnungspunkte:

 

·         84. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Krefeld

 

Die Stadt Krefeld hatte mit Schreiben vom 07.05.2013 eine Änderung des Regionalplans Düsseldorf bei der Bezirksregierung beantragt. Hintergrund war das laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

 

Der neue Flächennutzungsplan sieht in 4 Bereichen des Stadtgebietes Krefelds Festsetzungen vor, die mit den Zielen der Raumordnung des derzeit gültigen Regionalplans (GEP 99) nicht vereinbar sind.

 

Es handelt sich um folgende Bereiche:

 

§    Umwandlung GIB in ASB in Krefeld Inrath

§    Neudarstellung des Friedhofs und seiner ehemaligen Erweiterungsflächen als ASB Fischeln Süd und Reduzierung der ASB östlich der K-Bahn in Fischeln Südost

§    Aufhebung der militärischen Zweckbindung für den allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) des Konversionsstandortes Forstwald

§    Neudarstellung eines GIB in Uerdingen-Nord.

 

Der Regionalrat hat den Erarbeitungsbeschluss zur 84. Änderung des Regionalplans gefasst.

 

·         Bericht über den Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Bezirk

 

Die Mitgliedsstaaten der EU haben für die Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festzulegen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die sich hieraus ergebenden Vorgaben mit Durchführungsfristen zwischen 2011 und 2015 in verschiedenen Arbeitsschritten umzusetzen:

 

§   Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Bestimmung der Gewässerabschnitte an denen Hochwasserrisiken bestehen (bis Ende 2011)

§   Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten für diese Gewässer (bis Ende 2013)

§   Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer (bis Ende 2015).

 

      Die Umsetzung des 2. Arbeitsschrittes steht kurz vor dem Abschluss. Für 37 ermittelte Risikogewässer mit einer Gesamtlänge von 561,4 km wurden Hochwassergefahren und Hochwasserrisikokarten erarbeitet. Aufbauend auf den Gefahren- und Risikokarten sind bis 2015 unter Beteiligung der betroffenen Fachbehörden und interessierten Stellen geeignete Schutzmaßnahmen in Hochwasserrisikomanagementplänen festzulegen. Erste Gespräche haben stattgefunden, weitere werden im 4. Quartal 2013 und in 2014 folgen.

 

Die Landesregierung setzt darüber hinaus durch Rechtsverordnung mindestens die Gebiete als Überschwemmungsgebiete fest, bei denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. In 2013 wurden im Planungsbereich bisher Überschwemmungsgebiete von Schwalm, Morsbach/Müggenbach und Jüchener Bach festgesetzt. Die Verfahren für die Festsetzung der weiteren Überschwemmungsgebiete sollen voraussichtlich im 4. Quartal 2013 eingeleitet werden.

 

Der Bericht wurde durch den Regionalrat zur Kenntnis genommen.

 

·         Rohstoffmonitoring

 

Mit dem Rheinblick – Regionalmonitoring für die Planungsregion Düsseldorf und dem Abgrabungsmonitoring NRW – Lockergesteine - lagen erstmals 2 Monitoringberichte zur Rohstoffsicherung für die Planungsregion zum selben Stichtag (Stand 01.01.2013) vor. Die Regionalplanungsbehörde hat dies zum Anlass genommen um Methoden und Ergebnisse der beiden Monitorings gegenüber zu stellen.

 

Ein wesentlicher Unterschied der beiden Methoden liegt in der Ermittlung des Verbrauchs. Während das landeseinheitliche Abgrabungsmonitoring NRW auf eine Auswertung von digitalen Orthofotos (alle 3 Jahre aktualisierte Luftbilder) basiert, werden bei der Methodik des Rheinblick Rohstoffmonitorings der Regionalplanungsbehörde die Veränderungen der Flächen bei den Lockergesteinen zum jeweiligen Stichpunkt bei den Zulassungsbehörden abgefragt. Darüber hinaus unterscheiden sich die Rohstoffgruppen. Der Geologische Dienst NRW unterscheidet 3 Rohstoffgruppen:

 

§    Kies/Kiessand

§    Sand

§    Ton/Schluff

 

Die Regionalplanungsbehörde unterscheidet die beiden Rohstoffgruppen

 

§   Kies-Sand

§   Ton/Schluff

 

Zusätzlich wird hier noch die Rohstoffgruppe Kalkstein/Dolomit erfasst.

 

Der Regionalrat hat beschlossen, dass aufgrund der zum Teil deutlich voneinander abweichenden Monitoringergebnisse offen bleiben soll, in welchem Maße die vorliegenden Ergebnisse bei der Fortschreibung des Regionalplans zugrunde gelegt werden sollen.

     

 

2.           Region Köln/Bonn e.V.

2.1        Mitgliederversammlung

 

Am 09.09.2013 fand auf Schloss Dyck die diesjährige Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V. statt. Im Rahmen der Sitzung wurde den Mitgliedern über das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 berichtet.

 

Im vergangenen Jahr konnten die REGIONALE 2010-Projekte und -Formate erfolgreich in den Verein integriert werden. Hierdurch ist es gelungen ein schlagkräftiges und breit aufgestelltes Regionalmanagement zu etablieren. Für das Jahr 2013 wird der Schwerpunkt auf der Realisierung weiterer Projekte erwartet, die im Rahmen der Regionale 2010 angestoßen wurden. Es zeichnen sich darüber hinaus eine Reihe neuer Kooperationen ab. Mit Blick auf die knapper werdenden Mittel im Land, beim Bund und der EU wurde darauf hingewiesen, dass für die künftige Realisierung von Projekten eine gute Positionierung des Region Köln/Bonn e.V. erforderlich ist.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss verabschiedet. Zudem wurden zwei Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 bestellt.

Die Veröffentlichung zur Mitgliederversammlung auf Schloss Dyck ist dem Bericht zur Regionalarbeit als Anlage beigefügt.

 

3.           Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper e.V.

Seine diesjährige zweitägige Sitzung führte der Vorstand des Abfallwirtschaftsvereins am 12./13.09.2013 in München durch. Die Sitzung war dabei eingebettet in einem umfangreichen Erfahrungsaustausch mit den Abfallwirtschaftsbetrieben München und Augsburg sowie der bifa-Umweltinstitut GmbH (vorher Bayerisches Institut für Abfallwirtschaftsforschung). Breiten Raum nahmen dabei die Kreislaufwirtschaft von Verpackungen, stoffgleichen Nichtverpackungen, Elektroschrott, sonstigen Wertstoffen sowie der Umgang mit gewerblichen Sammlungen und Sperrmüllberaubungen ein.

In der eigentlichen Vorstandssitzung verständigte man sich darauf, zeitnah eine Arbeitsgruppe einzurichten, in der Verfahrensempfehlungen für alle Mitgliedskommunen zur Optimierung der Elektroschrottentsorgung und Wertstofferfassung entwickelt werden sollen. Auch beschäftigte sich der Vorstand mit der Optimierung der internen und externen Kommunikation. Der im Abfallwirtschaftsverein erfolgte Zusammenschluss von Behörden, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der Wirtschaft soll dazu genutzt werden, abgestimmte abfallwirtschaftliche Informationen und Wertungen sowohl an die Mitglieder, als auch an politische Entscheidungsträger zu geben.

 

Erörtert wurde auch ein vor Kurzem erfolgtes Gespräch des geschäftsführenden Vorstandes mit dem Umweltministerium zur Nordhein-westfälischen Abfallwirtschaftsplanung. Danach wird die auch vom Rhein-Kreis Neuss vehement kritisierte verbindliche Zuweisung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu Verbrennungsanlagen wohl nicht weiter verfolgt. Stattdessen wird überlegt, Entsorgungsregionen zu bilden, in denen die entsorgungspflichtigen Körperschaften die in der Region vorhandenen Entsorgungsanlagen zu nutzen haben. Hierdurch würden die auch vom Rhein-Kreis Neuss vorgetragenen Kritikpunkte, insbesondere keine Erforderlichkeit von verbindlichen Anlagenzuweisungen aufgrund vorhandener Überkapazitäten und Beeinträchtigung der Wettbewerbssituation,  nicht erledigt. Konkrete Überlegungen hat das Ministerium für Oktober 2013 angekündigt. Anschließend ist ggf. eine erneute Positionierung auch des Kreises erforderlich.

 

4.           Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Die beteiligten öffentlichen Stellen sowie die Öffentlichkeit haben Gelegenheit bis zum 28.02.2014 zum vorgelegten Entwurf Stellung zu nehmen. Der Landesentwicklungsplan ist die Grundlage für die nachgelagerte Regional-, Bauleit- und Sachplanung in Nordrhein-Westfalen. Er enthält übergreifende Ziele zur räumlichen Struktur des Landes, zum Klimaschutz, zu einer besseren regionalen Zusammenarbeit und einer erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung sowie Festlegungen zu den Sachbereichen Siedlungsraum, Freiraum, Verkehr- und technische Infrastruktur, Rohstoffversorgung und Energieversorgung. Zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen hat die Staatskanzlei am 19.09.2013 im Zeughaus in Neuss eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Vertreter der Staatskanzlei stellten die zentralen Inhalte des Entwurfs und den weiteren geplanten Verfahrensablauf vor.

 

5             Sonstiges

 

5.1        Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf

 

In seiner Sitzung am 18.06.2013 hat der Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf GmbH die Geschäftsführung des Flughafens ermächtigt, beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) einen Antrag auf Planfeststellung zu einer Änderung der Betriebsgenehmigung zu stellen. Ziel der Änderung ist es, künftig die beiden Start- und Landebahnen ohne die heutige starre Sperrungsregelung nutzen zu können. In den Spitzenstunden tagsüber sollen zukünftig bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde koordiniert werden dürfen. Der Antrag auf Planfeststellung soll voraussichtlich im Juni 2014 eingereicht werden.

Zur Information der Anwohner und der benachbarten Gemeinden hat die Flughafen Düsseldorf GmbH die als Anlage beigefügte Broschüre versandt. Darüber hinaus sind  zur frühzeitigen Information folgende Informationsveranstaltungen im Kreisgebiet geplant:

 

Dienstag, 15.10.2013      18:00 Uhr  Kaarst, Rathausgalerie, Am Neumarkt 2,

                                                41564 Kaarst

 

Donnerstag, 17.10.2013  19:30 Uhr  Meerbusch-Büderich, Aula der Städt.

           Maria-Montessori-Gesamtschule, Weißen-

           berger Weg 8 – 12, 40667 Meerbusch