Betreff
Überarbeiteter Leitfaden Pflegekinderwesen
Vorlage
51/2753/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Mit dem Wechsel von Kindern und Jugendlichen von ihrer Herkunftsfamilie in eine neue Familie nimmt die Hilfeform der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII eine besondere Stellung unter den erzieherischen Hilfen des SGB VIII ein.

 

Kinder und Jugendliche werden mit dieser Hilfeform durch das Jugendamt gezielt in dem privaten und geschützten Raum einer Familie untergebracht. Darüber hinaus sind die Pflegeeltern in der Regel keine ausgebildeten Fachkräfte.

 

Damit dieser Wechsel gelingt und die betroffen Kinder und Jugendlichen in einem neuen und liebevollen Zuhause aufwachsen können, sind viele Arbeitsschritte erforderlich.

 

Mit dem Leitfaden für das Pflegekinderwesen hat das Jugendamt im Januar 2011 dieses Arbeitsfeld und die damit verbundenen Verfahrensschritte verbindlich beschrieben und festgelegt.  

 

Vorgestellt und verabschiedet wurde der Leitfaden im Kreisjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 11.11.2010.

 

Zum 01.07.2013 ist dieser Leitfaden nun in Absprache mit den Jugendämtern Kaarst und Meerbusch überarbeitet und aktualisiert worden. Die Änderungen sind in der Anlage 1 zusammengefasst.