Betreff
K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390
- Sachstandsbericht
Vorlage
66/2756/XV/2013
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Die Neuführung der K 37n dient zur leistungsfähigen Erschließung des geplanten Gewerbegebietes Kaarster Kreuz einhergehend mit der Verlagerung des heutigen IKEA-Einrichtungshauses. Aus diesem Grunde hat sich die Stadt Kaarst im Jahr 2009 dem Kreis gegenüber verpflichtet, das Planungs- und Baurecht für die K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390 zu schaffen sowie den erforderlichen Grunderwerb für den Straßenbau uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Der Bebauungsplan Nr. 93 K37n – Büttgen -, der nach Auskunft der Stadt in den nächsten Wochen Rechtskraft erlangen soll, dient zur planungsrechtlichen Sicherung des Straßenneubaus.

Das Kreistiefbauamt arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Ausführungsplanung und zeichnet sich für die Ausschreibung und Baudurchführung der Maßnahme verantwortlich. Die kreisseits vergebenen Planungsaufträge verlaufen bisher zügig und reibungslos.

 

Die Gesamtkosten gemäß Vorentwurf betragen 15,0 Mio. €. Die Kostenaufteilung sieht wie folgt aus:

Ø    Eigenanteil Kreis (40%)       6,0 Mio. €

Ø    Land (60%) Förderung        9,0 Mio. €

 

Im August 2013 teilte die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen eines gestellten Vorsorgeantrages dem Rhein-Kreis Neuss mit, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW neue Kriterien/Schwerpunkte für die Förderung erlassen hat (siehe Anlage 2_1). Die neuen Zuschusskriterien sind bei der K37n nicht gegeben.

 

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums vom 01.08.2013 zur Aufstellung des Stadtverkehrsförderprogramms 2014 und der mittelfristigen Programmplanung wurde dem Kreis darüber hinaus mitgeteilt, dass die Aufnahme der K 37n ins Förderprogramm unter diesen Vorgaben nicht möglich sei, so dass von einem Wegfall der Landesförderung derzeit ausgegangen werden muss.

 

Der Ausfall der Landesförderung ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Herr Landrat Petrauschke hat persönlich um ein gemeinsames Gespräch mit Frau Regierungspräsidentin Lütges in der Sache gebeten, um evtl. noch eine positive Entscheidung herbeizuführen.

 

Die alternative Finanzierung bei Ausfall der Landesförderung sieht eine Aufteilung des Fehlbetrages in Höhe von 9,0 Mio. € auf die Beteiligten Kreis, Stadt und IKEA zu jeweils 3,0 Mio. € vor. Hierzu soll eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Rhein-Kreis Neuss, Stadt Kaarst und IKEA abgeschlossen werden, um den Fortgang der Projekte Gewerbegebiet Kaarster Kreuz und Umsiedlung IKEA zu sichern. Die Vereinbarung soll ausschließlich für den Ausfall der Landesförderung Geltung haben. Gegebenenfalls wird auch eine Übertragung der Bauträgerschaft auf IKEA Inhalt der Vereinbarung.