- Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Das
Kreistiefbauamt arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Ausführungsplanung und
zeichnet sich für die Ausschreibung und Baudurchführung der Maßnahme
verantwortlich. Die kreisseits vergebenen Planungsaufträge verlaufen bisher
zügig und reibungslos.
Die Gesamtkosten gemäß Vorentwurf betragen 15,0 Mio. €. Die Kostenaufteilung sieht wie folgt aus:
Ø Eigenanteil Kreis (40%) 6,0 Mio. €
Ø Land (60%) Förderung 9,0 Mio. €
Im August 2013 teilte die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen eines gestellten Vorsorgeantrages dem Rhein-Kreis Neuss mit, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW neue Kriterien/Schwerpunkte für die Förderung erlassen hat (siehe Anlage 2_1). Die neuen Zuschusskriterien sind bei der K37n nicht gegeben.
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums vom 01.08.2013 zur Aufstellung des Stadtverkehrsförderprogramms 2014 und der mittelfristigen Programmplanung wurde dem Kreis darüber hinaus mitgeteilt, dass die Aufnahme der K 37n ins Förderprogramm unter diesen Vorgaben nicht möglich sei, so dass von einem Wegfall der Landesförderung derzeit ausgegangen werden muss.
Der Ausfall der Landesförderung ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Herr Landrat Petrauschke hat persönlich um ein gemeinsames Gespräch mit Frau Regierungspräsidentin Lütges in der Sache gebeten, um evtl. noch eine positive Entscheidung herbeizuführen.
Die alternative Finanzierung bei Ausfall der Landesförderung sieht eine Aufteilung des Fehlbetrages in Höhe von 9,0 Mio. € auf die Beteiligten Kreis, Stadt und IKEA zu jeweils 3,0 Mio. € vor. Hierzu soll eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Rhein-Kreis Neuss, Stadt Kaarst und IKEA abgeschlossen werden, um den Fortgang der Projekte Gewerbegebiet Kaarster Kreuz und Umsiedlung IKEA zu sichern. Die Vereinbarung soll ausschließlich für den Ausfall der Landesförderung Geltung haben. Gegebenenfalls wird auch eine Übertragung der Bauträgerschaft auf IKEA Inhalt der Vereinbarung.