Sachverhalt:
Der
Neubau des rund vier Kilometer langen Radweges entlang der stark befahrenen K
10 zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein wurde letztmals in der
Ausschusssitzung am 13.02.2013 behandelt. Der gesamte Streckenabschnitt der K
10 weist keine separate Rad- und Fußgängeranlage auf. Der Rad- und
Fußgängerverkehr wird auf den beiden ungesicherten Mehrzweckspuren geführt. Die
Verkehrsbelastungen (DTV 2010) betragen für die Teilstrecken
] Noithausen – L
361 : 9.664 Kfz/24h und
] L 361 –
Barrenstein : 5.403 Kfz/24h.
Eine Benutzung
dieses Bereiches als Fußgänger und Radfahrer beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential
und ist folglich als Rad- und Fußwegverbindung ungeeignet. Der Radweg ist zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der K 10 dringend erforderlich.
Die Verwaltung
plant den neuen Zweirichtungsradweg in Form einer baulichen Lösung (Rad- und Gehweg wird durch einen
Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt) aus dem vorhandenen Fahrbahnquerschnitt heraus.
Eigentlich sollte der Baubeginn des Radweges
im Sommer 2013 starten. Die Ausschreibungsunterlagen waren fertig gestellt und
die Submission und Vergabe bereits terminiert. Die Verwaltung musste die
Maßnahme jedoch aufgrund einer im Frühsommer angezeigten Baumaßnahme des
Erftverbandes, die einen massiven Eingriff in den Straßenkörper der K 10
vorsieht, verschieben.
Der Erftverband plant derzeit den Anschluss
der Kläranlage Villau an die Kläranlage Grevenbroich. Die Überleitung soll als
kombinierte Druck-/Freispiegelleitung (Verbindungssammler) realisiert werden.
Im Bereich der K 10 zwischen dem Gewerbegebiet Ost und Noithausen ist dabei
eine Längsverlegung im Mehrzweckstreifen der K 10 vorgesehen. Das im
Einzugsgebiet der Villauer Anlage anfallende Abwasser soll künftig dann über
den neuen Verbindungssammler an das Gruppenklärwerk Grevenbroich geleitet
werden.
Vor diesem Hintergrund und im öffentlichen
Interesse ist seitens der Verwaltung mit Vertretern des Erftverbandes
entschieden worden, beide Baumaßnahmen zeitlich und baulich zu koordinieren
respektive zusammen durchzuführen, da bei einer gemeinsamen Baudurchführung für
beide Seiten Kosteneinsparungen zu erzielen und kürzere und geringere Beeinträchtigungen
der Verkehrsabläufe auf der K 10 zu erwarten sind.
Die gemeinsame Baumaßnahme soll nach
derzeitigem Stand im April 2014 beginnen und bis Oktober/November 2014
durchgeführt werden. Für den Rhein-Kreis Neuss bedeutet dies letztendlich eine
Verschiebung der Straßenbaumaßnahme um ein Jahr. Für den Erftverband bedeutet
dies, dass die Kanalbaumaßnahme (Freispiegelleitung mit einer Länge von 3,3 km)
aus der Gesamtmaßnahme herausgelöst und zeitlich etwas vorgezogen werden muss.
Die Durchführung der Maßnahme wird über eine
öffentlich-rechtliche Baudurchführungsvereinbarung geregelt. Bis zum November
2013 ist die Abstimmung und Zusammenführung der beiden Planungen zu einer
gemeinsamen Baumaßnahme vorgesehen, so dass bis zum Ende des Jahres die
Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht werden können und eine Auftragsvergabe
für Anfang 2014 angestrebt wird.