Betreff
K10 Radweg zwischen Grevenbroich-Noithausen und Grevenbroich-Barrenstein
Vorlage
66/2766/XV/2013
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Neubau des rund vier Kilometer langen Radweges entlang der stark befahrenen K 10 zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein wurde letztmals in der Ausschusssitzung am 13.02.2013 behandelt. Der gesamte Streckenabschnitt der K 10 weist keine separate Rad- und Fußgängeranlage auf. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird auf den beiden ungesicherten Mehrzweckspuren geführt. Die Verkehrsbelastungen (DTV 2010) betragen für die Teilstrecken

]   Noithausen – L 361 : 9.664 Kfz/24h und

]   L 361 – Barrenstein : 5.403 Kfz/24h.

Eine Benutzung dieses Bereiches als Fußgänger und Radfahrer beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential und ist folglich als Rad- und Fußwegverbindung ungeeignet. Der Radweg ist zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der K 10 dringend erforderlich.

Die Verwaltung plant den neuen Zweirichtungsradweg in Form einer baulichen Lösung (Rad- und Gehweg wird durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt) aus dem vorhandenen Fahrbahnquerschnitt heraus.

 

Eigentlich sollte der Baubeginn des Radweges im Sommer 2013 starten. Die Ausschreibungsunterlagen waren fertig gestellt und die Submission und Vergabe bereits terminiert. Die Verwaltung musste die Maßnahme jedoch aufgrund einer im Frühsommer angezeigten Baumaßnahme des Erftverbandes, die einen massiven Eingriff in den Straßenkörper der K 10 vorsieht, verschieben.

Der Erftverband plant derzeit den Anschluss der Kläranlage Villau an die Kläranlage Grevenbroich. Die Überleitung soll als kombinierte Druck-/Freispiegelleitung (Verbindungssammler) realisiert werden. Im Bereich der K 10 zwischen dem Gewerbegebiet Ost und Noithausen ist dabei eine Längsverlegung im Mehrzweckstreifen der K 10 vorgesehen. Das im Einzugsgebiet der Villauer Anlage anfallende Abwasser soll künftig dann über den neuen Verbindungssammler an das Gruppenklärwerk Grevenbroich geleitet werden.

Vor diesem Hintergrund und im öffentlichen Interesse ist seitens der Verwaltung mit Vertretern des Erftverbandes entschieden worden, beide Baumaßnahmen zeitlich und baulich zu koordinieren respektive zusammen durchzuführen, da bei einer gemeinsamen Baudurchführung für beide Seiten Kosteneinsparungen zu erzielen und kürzere und geringere Beeinträchtigungen der Verkehrsabläufe auf der K 10 zu erwarten sind.

 

Die gemeinsame Baumaßnahme soll nach derzeitigem Stand im April 2014 beginnen und bis Oktober/November 2014 durchgeführt werden. Für den Rhein-Kreis Neuss bedeutet dies letztendlich eine Verschiebung der Straßenbaumaßnahme um ein Jahr. Für den Erftverband bedeutet dies, dass die Kanalbaumaßnahme (Freispiegelleitung mit einer Länge von 3,3 km) aus der Gesamtmaßnahme herausgelöst und zeitlich etwas vorgezogen werden muss.

Die Durchführung der Maßnahme wird über eine öffentlich-rechtliche Baudurchführungsvereinbarung geregelt. Bis zum November 2013 ist die Abstimmung und Zusammenführung der beiden Planungen zu einer gemeinsamen Baumaßnahme vorgesehen, so dass bis zum Ende des Jahres die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht werden können und eine Auftragsvergabe für Anfang 2014 angestrebt wird.