Betreff
Anwohnerschutz vor Lärm- und Abgasbelastung K9 (Bergfeld)
Vorlage
66/2794/XV/2013
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Die Verkehrsbelastung auf der K9 beträgt nach der letzten amtlichen Straßenverkehrszählung im Jahr 2010 DTV=3380 Fahrzeuge / Tag. Im Jahr 2005 betrug die Verkehrsbelastung DTV=3964 Fahrzeuge / Tag, ist damit also eindeutig rückläufig. Der LKW-Anteil über 2,8t (110 LKW / 24h) ist mit 3,2 % als gering anzusehen.

 

Grundsätzlich wird zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung unterschieden. Die Lärmvorsorge dient dem Lärmschutz beim Neu- und Ausbau von Straßen und ist gesetzlich bindend (BImSchG). Die Lärmsanierung ist der Lärmschutz an bestehenden Straßen und ist eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers nach den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz. Die maßgeblichen Beurteilungspegel werden rechnerisch ermittelt, Lärmmessungen sind zur Beurteilung nach den Richtlinien nicht zulässig.

 

Eine überschlägige lärmtechnische Berechnung anhand der aktuellen Verkehrszahlen auf der K9 – die als unterdurchschnittlich belastete Kreisstraße einzustufen ist – ergibt, dass die notwendigen Immissionsgrenzwerte für eine nachträgliche Lärmsanierung an vorhandenen Straßen nicht überschritten werden. In diesem Zusammenhang wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Jahr 2010 im Rahmen des jährlichen Erneuerungsprogramms eine Deckenerneuerung inkl. Erneuerung der Kanalschachtabdeckungen in diesem Streckenabschnitt stattgefunden hat, die per se zu einer Verbesserung der Lärmsituation führt.

 

Hinsichtlich der geforderten Durchfahrtsbeschränkung ist folgendes anzumerken:

 

Kreisstraßen sind klassifizierte Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsanbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind. Eine Durchfahrtsbeschränkung einer klassifizierten Straße kann unter Umständen in Frage kommen bei z.B. zu geringer Straßenbreite für den Begegnungsverkehr, starken Steigungen, scharfen Kurven, Unübersichtlichkeit, usw.. All diese Vorraussetzungen liegen bei der K9 nicht vor.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und den örtlichen Gegebenheiten aus fachlicher Sicht kein Handlungsbedarf besteht.