Betreff
Anfrage der SPD Kreistagsfraktion vom 07.10.2013 zur Ampelschaltung Kreuzung B9 / Uedesheim Fuggerstraße/Rheinfähre
Vorlage
66/2795/XV/2013
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Stellungnahme Amt 36

Zu 1.
Eine kurzfristige Änderung der Ampelschaltung an der o. a. Kreuzung zur Entlastung der B 9 ist nicht möglich.
Im Rahmen einer Verkehrsbesprechung am 27.02.2012 wegen der Verkehrssituation in der Region nach der Brückenbauwerksbeschädigung und Sperrung der BAB auf der A 57 bei Dormagen - Nievenheim wurden auch Optimierungen an den Lichtsignal-Anlagen (LSA) an der B 9 ausgiebig diskutiert.

Bei einem Verkehrsaufkommen von rd. 70.000 Kfz/Tag auf der A 59 zwischen Dormagen und Neuss-Süd ist es bei Sperrungen der BAB auch nicht annähernd möglich, diesen Verkehr in das nachgeordnete Straßennetz abzuführen. Erfolgversprechend sind in derartigen Situationen eher großräumige Routenempfehlungen im Autobahnnetz, die auch über den Verkehrsfunk und die Navigationssysteme kommuniziert werden.

Beschlossen wurde bei dieser Besprechung, dass die Grünphasen an den drei LSA, zwischen der K 30 und der K 12, im Zuge der B 9 zu Gunsten des Verkehrs auf der B 9 verkehrsabhängig verlängert werden sollen. Diese Änderungen wurden sofort nach der Besprechung beauftragt und sind umgesetzt worden.
Das bedeutet, dass bei entsprechender Belastung der B 9 automatisch die Grünphasen dieser drei LSA an der B 9 angepasst werden.
Darüber hinaus wurde die Ampelschaltung für den Übereckverkehr an der Kreuzung  K 12 / B 9 optimiert.

Damit sind bei den vorhandenen Verkehrströmen, sowohl auf der B 9 als auch auf den in diese einmündenden Straßen, die Möglichkeiten zur Optimierung der Lichtsignalanlagen ausgeschöpft.

Zu 2.
Eine weitere Verlängerung der Grünphasen an den genannten drei LSA zu Gunsten des Verkehrs auf der B 9 ist nicht sinnvoll, da bereits im normalen Berufsverkehr sowohl die Rheinfährstraße als auch die K 30,  die L 35 und die K 12 stark belastet sind, was zu Rückstaus auf diesen Straßen und einer Verlagerung des Verkehrs in den nachgeordneten Straßenraum führt.