Betreff
Düngung von Grünland mit Gülle im Naturschutzgebiet "Rheinaue" nach dem Landschaftsplan II
Vorlage
68/2808/XV/2013
Aktenzeichen
68.4-40.01-1-106-13
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Im Sommer d. J. informierte Herr Josef Otulak die Fraktionen im Rat der Stadt Dormagen und die örtliche Presse über seine Bedenken gegen die Ausbringung von Gülle als Dünger im Naturschutzgebiet 6.2.1.3 "Rheinaue Zons-Rheinfeld und Altrheinschlinge Zons". Seine Bedenken begründete Herr Otulak insbesondere mit einem durch die Düngung bewirkten Artenrückgang im Schutzgebiet, welches hierdurch zu einer "Grasproduktionsfläche" umgewandelt würde.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dormagen hat diese Informationen u. a. an die Kreistagsabgeordneten des Stadtgebietes weitergeleitet und um Behandlung auf Kreisebene gebeten.

Der Landrat hat gegenüber diesen Abgeordneten des Kreistages mit E-Mail vom 22.07.2013 in der Sache wie folgt Stellung genommen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren Kreistagsabgeordnete,

 

in obiger Angelegenheit hat Ihnen die CDU-Stadtratsfraktion am 18.7.2013 mit anhängender Mail Informationen von Herrn Otulak übermittelt und um Abstimmung untereinander und Behandlung auf Kreisebene gebeten. Gerne übermittle ich Ihnen hierzu meine Einschätzung.

 

Die Darstellungen von Herrn Otulak wurden von hier aus im Zusammenhang mit Anfragen der örtlichen Presse bereits mehrfach geprüft. Hierbei bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen:

 

1.    Das Ausbringen von Gülle ist auf bewirtschafteten Mähwiesen im Naturschutzgebiet "Rheinaue" nach dem Landschaftsplan II - Dormagen - nicht verboten. Untersagt ist das Ausbringen von Klärschlamm und Bioziden. Dies wurde 2001 insgesamt im Rahmen der 3. Änderung des Landschaftsplanes als verträglicher Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz betrachtet.

2.    Die Ausbringung von Gülle in der von Herrn Otulak kritisierten Form stellt eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung dar, die von den Verboten für Naturschutzgebiete nach dem Landschaftsplan ausdrücklich unberührt bleibt. Das von ihm gezeigte Großgerät stellt die technisch sichere und schonende Art der Ausbringung sicher. Eine Überdüngung ist augenscheinlich nicht feststellbar.

3.    Um gegenüber dem heutigen Stand eine Optimierung der Bewirtschaftung der Grünlandflächen im Naturschutzgebiet anzustreben, wirbt der Rhein-Kreis Neuss, Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung, bei entsprechenden Entschädigungsvereinbarungen auf der Grundlage des Kreiskulturlandschaftsprogramms und der ELER-Fördermittel / NRW-Programm Ländlicher Raum Bewirtschaftungsverträge mit den Landwirten u. a. im Naturschutzgebiet ein. Hierbei handelt es sich um zweiseitige Vereinbarungen.

4.    Das von Herrn Otulak angesprochene 1.Treffen mit verschiedenen Beteiligten ist weder beim Rhein-Kreis Neuss noch in der Kreisbauernschaft bekannt. Ein solches Treffen erscheint derzeit auch nicht angezeigt, da die Auffassungen der Beteiligten bekannt sind, derzeit eine verträgliche Lösung besteht und überdies Optimierungen angestrebt werden.

5.    Ich biete gerne an, über diese Thematik und den Sachstand in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

 

Hans-Jürgen Petrauschke

 

Seitens der CDU-Fraktionsgeschäftstelle Dormagen wurde Herr Otulak über die Stellungnahme des Landrates informiert. Er sah das darin aufgezeigte Vorgehen als gute Lösung an.

 

Weiterhin richtete Herr Otulak eine Eingabe in gleicher Sache an Herrn Minister Remmel. Hierzu hat der Landrat mit Vorlage vom 08.08.2013 Stellung bezogen.

 

Die Eingabe des Herrn Otulak, die inhaltlich auch seine Argumentation gegenüber den Fraktionen des Rates der Stadt Dormagen wiedergibt, und die Vorlage des Landrates an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW sind als Anlagen beigefügt. Auf das Beifügen des umfangreichen bebilderten Vortrags wird verzichtet.

 

Eine Beantwortung seiner Eingabe durch das Ministerium liegt noch nicht vor.

 

Aus naturschutz- und wasserrechtlicher und -fachlicher Sicht hat sich seitdem keine Änderung der Sachlage oder der Auffassung der Verwaltung ergeben.