Betreff
Fortführung des Masterplan:Grün im Rhein-Kreis Neuss, Entwicklungsplan Kulturlandschaft Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
61/2813/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Entwicklungsplan Kulturlandschaft Rhein-Kreis Neuss zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung von Einzelprojekten des Entwicklungsplanes Kulturlandschaft zu koordinieren und zu unterstützen.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung vom 12.06.2013 hat der Kreisausschuss einstimmig den Tagesordnungspunkt „Fortführung Masterplan:Grün im Rhein-Kreis Neuss, Entwicklungsplan Kulturlandschaft Rhein-Kreis Neuss“ zur weiteren Beratung in den Planungs- und Umweltausschuss verwiesen. Amt 61 wird hierzu die Rahmenplanung in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorstellen.

 

Die Konzeption des Büros WGF-Landschaftsarchitekten, der sogenannte „Entwicklungsplan Kulturlandschaft Rhein-Kreis Neuss“, wurde Ende April 2013 in der Endfassung fertig gestellt. Die 93-seitig starke Fassung ist im Bürgerinformationsportal des Rhein-Kreises Neuss einsehbar.

 

Die Erarbeitung des Entwicklungsplan Kulturlandschaft wurde durch den Region Köln/Bonn e.V. und den Rhein-Kreis Neuss, koordiniert und erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Neuss und Rommerskirchen. Die tagebaubezogenen Projektvorschläge wurden unter Beteiligung von RWE-Power und die gewässerbezogenen Projekte unter Beteiligung des Erftverbandes konzipiert.

 

Der Entwicklungsplan Kulturlandschaft basiert auf einer Raumanalyse, welche neben den Nutzungstypen insbesondere auch das kulturelle Erbe und die Freizeitmöglichkeiten berücksichtigt. Darauf aufbauend werden die Leitbilder der kulturlandschaftlichen Entwicklung für einzelne Teilräume als Thesen formuliert und in einem gesamträumlichen Leitbild dargestellt.

 

Als wichtige Teilräume deren Erlebnisqualität entwickelt werden soll, werden die Erftaue, die Rheinschiene und das Waldgebiet Klosterlandschaft Knechtsteden hervorgehoben. Bei allen Entwicklungen ist die kulturlandschaftliche Eigenart des jeweiligen Raumes mit ihren Einzelbausteinen das tragende Thema. Eine weitere Leitbildthese zielt auf den Aufbau und die Entwicklung von Verbindungskorridoren hin. Hier werden insbesondere die Vernetzungskorridore Straberger/Nievenheimer Seenplatte und der Strategische Bahndamm zwischen Rommerskirchen und Neuss genannt. Nicht zuletzt soll der Tagebau als Teil der Landschaftsgeschichte verstanden und räumlich und funktional mit den angrenzenden Kommunen verknüpft werden. Dabei gilt es die Zielstellung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Region noch übergreifend zu entwickeln.

 

Auf Grundlage der Leitbilder wurden für die einzelnen Entwicklungsräume, auf Vorschlag der beteiligten Kommunen, gemeinsam mit dem Erftverband und RWE-Power, Projektvorschläge entwickelt und in die übergeordnete Konzeption eingebunden. Die Projektvorschläge sind in der Anlage 1 zusammenfassend dargestellt.

 

Der Entwicklungsplan Kulturlandschaft ist eine Rahmenplanung, also informell und ohne rechtliche Bindungswirkung. Er stellt jedoch den fachlichen Rahmen für die Umsetzung und weitere Qualifizierung der Einzelprojekte dar. Auch Projekte, die erst zukünftig initiiert werden, müssen sich im Sinne der Leitbilder des Entwicklungsplanes Kulturlandschaft qualifizieren.

 

Mit dem Entwicklungsplan Kulturlandschaft liegt das Instrument zur Einwerbung von Fördermitteln auf einer breiten und anerkannten fachlichen Basis vor. Die Einwerbung von Fördermitteln für die Realisierung der Einzelprojekte bedarf der jeweiligen Zuordnung zum Gesamtkonzept und auch in diesem Sinne der Unterstützung und Koordination durch den Region Köln/Bonn e. V. und den Rhein-Kreis Neuss.