Sachverhalt:
Auf die Ausführungen der
Sitzungsvorlage-Nr. 50/2137/XV/2012 der Sitzung des Sozial- und
Gesundheitsausschusses vom 22.11.2012 wird vollinhaltlich Bezug genommen.
An den Sachverhalten zu Ziffer 1 bis 3 haben sich im Grundsatz
keine Änderungen ergeben. Am 10.09.2013 ist ein Erlass des MIK
(16-39.18.03-1-12-243) ergangen, der wegen der gestiegenen Asylbewerberzahlen
(Januar bis Juli 2013 um 90 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum) zur
kurzfristigen Identifizierung weiterer Notunterkünfte auffordert und deshalb
die Benennung von weiteren Notunterkünften erforderlich macht. Die Städte und
Gemeinden hatten in dieser Angelegenheit sofort zu berichten und sind weiterhin
aufgefordert, seit dem 16.09.2013 wöchentlich entsprechend zu berichten.
4.
Aktuell aufgenommene Asylbewerber im Rhein-Kreis Neuss
Zum Stand 14.10.2013 haben die
aufnahmepflichtigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden folgende Zahlen
gemeldet:
|
ausländische
Flüchtlinge
nach § 3 (3) Nr. 1 – 3 FlüAG |
unerlaubt
eingereiste Ausländer nach § 3 (3) Nr. 4 FlüAG |
Dormagen |
80 |
0 |
Grevenbroich |
84 |
0 |
Jüchen |
32 |
1 |
Kaarst |
60 |
0 |
Korschenbroich |
47 |
0 |
Meerbusch |
75 |
0 |
Neuss |
179 |
1 |
Rommerskirchen |
20 |
0 |
gesamt |
577 |
2 |
5. Herkunftsländer und Steigerungsraten der Asylbewerber
Im September 2013 wurden beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge 11.461 Asylerstanträge gestellt.
Die Zahl der
Asylbewerber ist im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2012 um 4.770
Personen (71,3 Prozent) gestiegen. Im Vergleich zum Vormonat August 2013 stieg
die Zahl der Asylbewerber um 1.959 Personen (20,6 Prozent). 1.187 Personen
erhielten im September 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der
Genfer Konvention (14,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 790
Personen (9,8 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote
gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller
Monat
Beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge haben im September 2013 11.461 Personen
(Vormonat: 9.502 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um
4.770 Personen (71,3 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 1.959 Personen
(20,6 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im September 2013 waren:
Zum
Vergleich |
||||
|
|
Juli 2013 |
August 2013 |
September 2013 |
1. |
Serbien |
957 |
1.170 |
1.593 |
2. |
Syrien |
999 |
1.021 |
1.273 |
3. |
Mazedonien |
473 |
698 |
1.051 |
4. |
Russ. Föderation |
1.588 |
1.096 |
792 |
5. |
Afghanistan |
730 |
566 |
697 |
6. |
Bosnien Herzegowina |
306 |
255 |
605 |
7. |
Eritrea |
136 |
250 |
598 |
8. |
Somalia |
293 |
260 |
426 |
9. |
Kosovo |
412 |
470 |
416 |
10. |
Pakistan |
498 |
394 |
387 |
Im September 2013
wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 11.461
Erstanträgen zudem 2.291 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im September
2012 waren es 6.691 Erst- und 1.792 Folgeanträge). Damit wurden im September
2013 insgesamt 13.752 Asylanträge gezählt, 8.483 mehr als im September 2012
(Steigerung um 62,1 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren
Serbien (844), Mazedonien (588) und Bosnien-Herzegowina (345). Der Anteil der
Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im September 2013 bei 16,7
Prozent.
Im September 2013
hat das Bundesamt über die Anträge von 8.047 Personen (Vormonat: 8.515)
entschieden.
Insgesamt 1.187
Personen (14,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer
Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 106 Personen (1,4 Prozent),
die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie
1.081 Personen (13,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des
Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus
hat das Bundesamt im September 2013 bei 790 Personen (9,8 Prozent)
Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog.
subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden
die Anträge von 2.850 Personen (35,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch
Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge
von 3.220 Personen (40,0 Prozent).
II. Laufendes
Jahr
Für den Zeitraum
Januar bis September 2013 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von
Januar bis September 2013 haben insgesamt 74.194 Personen in Deutschland
erstmalig Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (40.201
Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 33.993 Personen (84,6 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis September 2013:
1. |
Russ. Föderation |
13.492 |
2. |
Syrien |
7.846 |
3. |
Serbien |
6.432 |
4. |
Afghanistan |
5.532 |
5. |
Mazedonien |
3.674 |
6. |
Iran |
3.287 |
7. |
Pakistan |
3.024 |
8. |
Irak |
2.892 |
9. |
Kosovo |
2.318 |
10. |
Somalia |
2.220 |
Im bisherigen
Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 74.194
Erstanträgen auch 11.131 Asylfolgeanträge gestellt (Januar -September 2012:
40.201 Erst- und 8.844 Folgeanträge). Damit wurden im bisherigen Jahr 2013
insgesamt 85.325 Asylanträge gezählt, 36.280 mehr als von Januar bis September
2012 (Steigerung um 74,0 Prozent).
Im Zeitraum von
Januar bis September 2013 hat das Bundesamt 55.286 Entscheidungen (Vorjahr:
38.385) getroffen.
Insgesamt 7.718
Personen (14,0 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer
Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 602 Personen (1,1 Prozent),
die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie
7.116 Personen (12,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des
Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus
hat das Bundesamt von Januar bis September 2013 bei 7.415 Personen (13,4
Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des
Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden
die Anträge von 21.656 Personen (39,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B.
durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die
Anträge von 18.497 Personen (33,4 Prozent).
Die Zahl der
Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende
September 2013 80.050, darunter 73.196 Erstanträge und 6.854 Folgeanträge
(Vormonat: 73.964 anhängige Verfahren, davon 68.059 Erst- und 5.905
Folgeanträge).
6. Aufwendungen der Städte und Gemeinden:
Eine
Zusammenfassung der Ausgaben für den gesamten Rhein-Kreis Neuss war in der
Kürze der Zeit nicht zu erstellen, da die Daten bei den einzelnen Kommunen
zunächst noch subsumiert und anschließend auf Kreisebene zusammengefasst werden
müssen.
Nach
dem jüngsten Urteil des Landessozialgerichtes NRW zum Anspruch von arbeitslosen
Ausländern auf Grundsicherung rechnet im übrigen auch das Bundesinnenministerium
künftig mit erhöhtem Zuzug von Asylbewerbern.