Betreff
Umsetzung der Hochwassermanagement-Richtlinie
Vorlage
68/2826/XV/2013
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) ist am 26.11.2007 in Kraft getreten und mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes am 01.03.2010 in nationales Recht umgesetzt worden. Die

Mitgliedstaaten haben für Gebiete mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festzulegen, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung hochwasserbedingt nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten liegt.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die sich hieraus ergebenden Vorgaben mit Durch-führungsfristen zwischen 2011 und 2015 in drei Arbeitsschritten umzusetzen. Zustän-dige Behörden für die Umsetzung sind die Bezirksregierungen. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) koordiniert landesweit den Prozess. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Arbeitschritte:

 

  • Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und der Gewässerabschnitte, an denen potentielle signifikante Hochwasserrisiken bestehen (bereits bis Ende 2011 erfolgt). Mit diesem ersten Schritt wurden zunächst nur die Gewässer bestimmt, an denen ein signifikantes Risiko besteht (sog. Risikogebiete). Im Rhein-Kreis Neuss sind der Rhein, die Niers, die Erft, der Gillbach und der Trietbach als Risikogewässer eingestuft worden.

 

  • Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für diese Gewässer (bis Ende 2013).

 

  • Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer (bis Ende 2015).

 

Im Auftrag der  Bezirksregierung Düsseldorf werden derzeit im zweiten Schritt für die Risikogebiete Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erarbeitet, die über die Internetplattform des Umweltministeriums NRW www.flussgebiete.nrw.de veröffentlicht werden. Für den Rhein, die Erft, die Niers und den Trietbach wurden diese Karten bereits erstellt. Für den Gillbach liegen die Hochwassergefahrenkarten im Entwurf  vor. Die Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Aus-dehnung und Tiefe einer Überflutung. In diesen Karten wird dargestellt, wie das Ausmaß der Überflutung für ein häufiges, mittleres und seltenes Hochwasserereignis zu erwarten ist. Bei einem häufigen Hochwasserereignis tritt Hochwasser im Mittel etwa alle 10 Jahre, bei einem mittleren Hochwasserereignis alle 100 Jahre und bei einem seltenen Hochwasserereignis etwa alle 1.000 Jahre auf. Die Hochwasser-risikokarten bauen auf den Gefahrenkarten auf und zeigen die Nutzungen Siedlungs-flächen, Kulturgüter, Schutzgebiete, Wirtschaftsbetriebe und wirtschaftlich bedeut-same Infrastruktureinrichtungen, wie sie unter den vorgenannten drei Szenarien durch Hochwasser betroffen sind.

 

Diese Karten sollten allen bekannt sein, die für Nutzungen in den Gefahrenbereichen zuständig oder dort planend tätig sind. Sie bieten wichtige Informationen für die Bauleitplanung, Raumplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz und Katas-trophenschutz. Auch Unternehmen, Kulturinstitute und Hausbesitzer können die Karten nutzen, um Risiken für ihr Eigentum oder ihre Schutzgüter zu ersehen und zu minimieren.

 

Der Rhein-Kreises Neuss und die betroffenen Städte im Rhein-Kreis Neuss wurden um Prüfung der dargestellten Flächen auf Plausibilität mit ggfls. entsprechenden Anmerkungen und Anregungen gebeten. Die weiteren Träger öffentlicher Belange (z.B. Wasserverbände) sowie zu beteiligende Akteure und interessierte Stellen (z.B. Wirtschafts- und Naturschutzverbände) werden hierzu auch von der Bezirksregierung Düsseldorf mit eingebunden.

 

Der dritte Schritt zur Umsetzung der Hochwassermanagement-Richtlinie ist die Identifikation bestehender Risiken und die Festlegung von Zielen und Maßnahmen in Hochwasserrisikomanagementplänen. Sie werden erstmalig bis Ende 2015 für die Risikogewässer erstellt und alle 6 Jahre fortgeschrieben. Mit den Informationen aus den Hochwasserrisikokarten werden in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Akteuren (Kommunen, Kreise, Wasserverbände etc.) und unter Einbeziehung von interessierten Stellen die Hochwasserrisikomanagementpläne entwickelt. Dazu werden bestehende Defizite identifiziert und die relevanten Handlungsbereiche benannt, und zwar von der Flächenvorsorge bis zur Gefahrenabwehr. Für jeden relevanten Handlungsbereich definieren die jeweils Zuständigen ihre Ziele und benennen geeignete Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Für die geplanten Maßnahmen wird eine Rangfolge festgelegt. Sie richtet sich zum Beispiel danach, wie dringend Maßnahmen sind und mit welchem Aufwand sie umsetzbar sind. Für jede Maßnahme werden klare Zuständigkeiten und Umsetzungszeiträume benannt.

 

In den ermittelten Risikogebieten setzt die Landesregierung NRW durch Rechts-verordnung unter Beteiligung der Öffentlichkeit auch die Gebiete als Überschwem-mungsgebiete fest, bei denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Festsetzungsfrist für die Gewässer in den Risikogebieten endet am 22.12.2013. Dabei werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und die Festsetzungsunterlagen für die Dauer von einem Monat zur Einsicht für jedermann in den betroffenen Kommunen und der Bezirksregierung ausgelegt. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten nach dem Wasserhaushaltsgesetz im Allgemeinen besondere Schutzvorschriften. So ist z.B. die Ausweisung neuer Baugebiete oder die Errichtung baulicher Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten generell untersagt. Abweichende Ausnahmen sind im Einzelfall nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.