Sachverhalt:
Die EG-Richtlinie über die Bewertung und das
Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) ist am 26.11.2007 in Kraft
getreten und mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes am 01.03.2010 in
nationales Recht umgesetzt worden. Die
Mitgliedstaaten haben für Gebiete mit einem potenziell
signifikanten Hochwasserrisiko angemessene Ziele für das
Hochwasserrisikomanagement festzulegen, wobei der Schwerpunkt auf der
Verringerung hochwasserbedingt nachteiliger Folgen für die menschliche
Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten
liegt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die sich hieraus
ergebenden Vorgaben mit Durch-führungsfristen zwischen 2011 und 2015 in drei
Arbeitsschritten umzusetzen. Zustän-dige Behörden für die Umsetzung sind die
Bezirksregierungen. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) koordiniert landesweit den Prozess.
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Arbeitschritte:
- Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und der Gewässerabschnitte,
an denen potentielle signifikante Hochwasserrisiken bestehen (bereits bis
Ende 2011 erfolgt). Mit diesem ersten Schritt wurden zunächst nur die
Gewässer bestimmt, an denen ein signifikantes Risiko besteht (sog.
Risikogebiete). Im Rhein-Kreis Neuss sind der Rhein, die Niers, die Erft,
der Gillbach und der Trietbach als Risikogewässer eingestuft worden.
- Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für
diese Gewässer (bis Ende 2013).
- Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer
(bis Ende 2015).
Im Auftrag der
Bezirksregierung Düsseldorf werden derzeit im zweiten Schritt für die
Risikogebiete Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erarbeitet, die
über die Internetplattform des Umweltministeriums NRW www.flussgebiete.nrw.de
veröffentlicht werden. Für den Rhein, die Erft, die Niers und den Trietbach
wurden diese Karten bereits erstellt. Für den Gillbach liegen die
Hochwassergefahrenkarten im Entwurf vor.
Die Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Aus-dehnung und
Tiefe einer Überflutung. In diesen Karten wird dargestellt, wie das Ausmaß der
Überflutung für ein häufiges, mittleres und seltenes Hochwasserereignis zu
erwarten ist. Bei einem häufigen Hochwasserereignis tritt Hochwasser im Mittel
etwa alle 10 Jahre, bei einem mittleren Hochwasserereignis alle 100 Jahre und
bei einem seltenen Hochwasserereignis etwa alle 1.000 Jahre auf. Die
Hochwasser-risikokarten bauen auf den Gefahrenkarten auf und zeigen die
Nutzungen Siedlungs-flächen, Kulturgüter, Schutzgebiete, Wirtschaftsbetriebe
und wirtschaftlich bedeut-same Infrastruktureinrichtungen, wie sie unter den
vorgenannten drei Szenarien durch Hochwasser betroffen sind.
Diese Karten sollten allen bekannt sein, die für
Nutzungen in den Gefahrenbereichen zuständig oder dort planend tätig sind. Sie
bieten wichtige Informationen für die Bauleitplanung, Raumplanung, Ver- und
Entsorgung, Denkmalschutz und Katas-trophenschutz. Auch Unternehmen,
Kulturinstitute und Hausbesitzer können die Karten nutzen, um Risiken für ihr
Eigentum oder ihre Schutzgüter zu ersehen und zu minimieren.
Der Rhein-Kreises Neuss und die betroffenen Städte
im Rhein-Kreis Neuss wurden um Prüfung der dargestellten Flächen auf
Plausibilität mit ggfls. entsprechenden Anmerkungen und Anregungen gebeten. Die
weiteren Träger öffentlicher Belange (z.B. Wasserverbände) sowie zu
beteiligende Akteure und interessierte Stellen (z.B. Wirtschafts- und
Naturschutzverbände) werden hierzu auch von der Bezirksregierung Düsseldorf mit
eingebunden.
Der dritte Schritt zur Umsetzung der
Hochwassermanagement-Richtlinie ist die Identifikation bestehender Risiken und
die Festlegung von Zielen und Maßnahmen in Hochwasserrisikomanagementplänen.
Sie werden erstmalig bis Ende 2015 für die Risikogewässer erstellt und alle 6
Jahre fortgeschrieben. Mit den Informationen aus den Hochwasserrisikokarten
werden in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Akteuren (Kommunen, Kreise,
Wasserverbände etc.) und unter Einbeziehung von interessierten Stellen die
Hochwasserrisikomanagementpläne entwickelt. Dazu werden bestehende Defizite
identifiziert und die relevanten Handlungsbereiche benannt, und zwar von der
Flächenvorsorge bis zur Gefahrenabwehr. Für jeden relevanten Handlungsbereich
definieren die jeweils Zuständigen ihre Ziele und benennen geeignete Maßnahmen,
um diese Ziele zu erreichen. Für die geplanten Maßnahmen wird eine Rangfolge
festgelegt. Sie richtet sich zum Beispiel danach, wie dringend Maßnahmen sind
und mit welchem Aufwand sie umsetzbar sind. Für jede Maßnahme werden klare
Zuständigkeiten und Umsetzungszeiträume benannt.
In den ermittelten Risikogebieten setzt die
Landesregierung NRW durch Rechts-verordnung unter Beteiligung der
Öffentlichkeit auch die Gebiete als Überschwem-mungsgebiete fest, bei denen ein
Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die
Festsetzungsfrist für die Gewässer in den Risikogebieten endet am 22.12.2013.
Dabei werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und die
Festsetzungsunterlagen für die Dauer von einem Monat zur Einsicht für jedermann
in den betroffenen Kommunen und der Bezirksregierung ausgelegt. In
festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten nach dem Wasserhaushaltsgesetz im
Allgemeinen besondere Schutzvorschriften. So ist z.B. die Ausweisung neuer
Baugebiete oder die Errichtung baulicher Anlagen in festgesetzten
Überschwemmungsgebieten generell untersagt. Abweichende Ausnahmen sind im
Einzelfall nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.