Betreff
"Neuausrichtung und Neustrukturierung der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR)"
Vorlage
61/2865/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt den Beitritt zur „IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.

 

 


Sachverhalt:

Im Februar 2011 hat das Landeskabinett NRW die Eckpunkte für das Programm „Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR)“ beschlossen. Ziel des Landesprogramms ist es, unter Federführung einer Geschäftsstelle gemeinsam mit allen relevanten Akteuren im Rheinischen Braunkohlenrevier konkrete Maßnahmen und Projekte für den Strukturwandel in der Region zu entwickeln.

In den vergangenen gut zweieinhalb Jahren hat die IRR im Rahmen von 12 gebildeten Arbeitsgruppen zahlreiche Konzepte und Projektvorschläge zur Begleitung des Strukturwandels im Rheinischen Braunkohlenrevier entwickelt. Gesteuert wurde dieser Prozess von der Geschäftsstelle in Jülich, die sich bisher in Trägerschaft der IHK Aachen befindet.

 

Der Prozess in der IRR in den ersten zwei Jahren war geprägt von der Bildung organisatorischer Strukturen und von der Entwicklung konzeptioneller Vorstellungen für das Rheinische Braunkohlenrevier. Die Akteure im Revier waren sich jedoch einig, dass diese eher konzeptionell ausgerichtete Phase nun in eine konkrete Entwicklung von Projekten für die Region münden müsse. Vor diesem Hintergrund hat der Beirat der IRR in einer Sitzung vom 13.07.2013 eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der IRR eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschläge zu 4 Punkten:

 

  1. Konzentration der IRR auf die primäre Gebietskulisse des Rheinischen Braunkohlenreviers
  2. Themenentwicklung u. a. unter Berücksichtigung der Schwerpunkte, die der Koalitionsvertrag 2012 in seinem IRR-Kapitel nennt
  3. Umbau der Geschäftsstelle zu einer Innovationsagentur, Schwerpunkt der künftigen Arbeit soll die Umsetzung konkreter Projekte sein
  4. Übergangsmanagement und stringentere Kommunikation

 

Die Industrie- und Handelskammer Aachen legte dar, dass sie die von der Arbeitsgruppe entwickelten Vorschläge für eine Neugestaltung der Gebietskulisse der IRR, eine neue organisatorische Struktur und die künftige thematische Ausrichtung nicht mittrage und erklärte ihren Ausstieg als Träger der Geschäftsstelle der IRR zum 31.12.2013.

 

Vor diesem Hintergrund beauftragte das Land Nordrhein-Westfalen die Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Köln, Frau Gisela Walsken, mit der Konkretisierung der von der Arbeitsgruppe für den Umbau der IRR entwickelten Vorschläge im Rahmen eines Übergangsmanagements für die IRR.

 

In der Sitzung des Beirates der IRR am 22.11.2013 wurden von Seiten der Bezirksregierung Köln konkrete Vorschläge für eine mögliche Organisations- und Arbeitsstruktur der IRR vorgelegt. Die Innovationsregion Rheinisches Revier soll künftig in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) fortgeführt werden. Der Beirat hat sich dafür ausgesprochen, dass die Kreise der Region (vorbehaltlich entsprechender Kreistagsbeschlüsse). die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die RWE Power AG, die Gewerkschaften sowie das Land NRW Gesellschafter der IRR GmbH werden sollen (siehe Anlage 1). Die GmbH soll einen Beirat und einen Aufsichtsrat erhalten. Das Stammkapital in Höhe von 25.000 € soll von den Gesellschaftern zu gleichen Teilen getragen werden.

 

Zweck der Gesellschaft ist grundsätzlich die Förderung und Gestaltung der Strukturentwicklung im Rheinischen Revier.

 

Die künftige Geschäftsstelle der IRR soll die Funktion einer „Innovationsagentur“ erfüllen und u.a. durch abgestelltes Personal aus den Kreisen und den Kammern besetzt werden.

 

Die künftige Kernregion der Innovationsregion Rheinisches Revier soll die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Heinsberg, Euskirchen, den Rhein-Erft-Kreis und den Rhein-Kreis Neuss umfassen (siehe Anlage 2). Die Einbeziehung weiterer Städte und Kommunen des Braunkohlenplangebietes ist derzeit noch offen. Darüber hinaus sollen die umliegenden Großstädte themenbezogen eingebunden werden.

 

Für die weitere inhaltliche Arbeit wurden 4 Themenschwerpunktbereiche identifiziert:

 

  1. Energie-/Industriepolitik/Technologie
  2. Flächenentwicklung/Logistik
  3. Fachkräfte/Arbeitsplätze
  4. Bioökonomie.

 

Innerhalb dieser 4 gewählten Themenschwerpunkte sollen ab 2014 konkrete Projekte für die Region entwickelt werden.

 

Mit Datum vom 02.12.2013 übersandte die Regierungspräsidentin des Regierungsbezirkes Köln den als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags der „IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und wirbt um Zustimmung der politischen Gremien (siehe Anlagen 3 und 4).

Der vorgelegte Entwurf des Gesellschaftsvertrags wurde vom zuständigen Fachamt geprüft und rechtlich nicht beanstandet.

 

 Aus Sicht der Verwaltung ist es der IRR im bisherigen Prozess gelungen, eine Vielzahl unterschiedlichster Akteure im Rheinischen Braunkohlenrevier zur gemeinsamen Arbeit zu mobilisieren. Mit den bisher vorgelegten konzeptionellen Ideen und Projektansätzen konnte eine gute Basis für eine weitere inhaltliche Arbeit geschaffen werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Rhein-Kreis Neuss als Teil des Kernlandes des Rheinischen Braunkohlereviers auch zukünftig an der Innovationsregion Rheinisches Revier teilnehmen und Gesellschafter der neuen, zu gründenden IRR GmbH Jülich werden. Wir erwarten jedoch, dass einerseits auch das Land Nordrhein-Westfalen Gesellschafter der neu zu gründenden GmbH wird und darüber hinaus keine Personalabordnung aus dem Rhein-Kreis Neuss für die Geschäftsstelle bzw. kein über den Anteil am Stammkapital der GmbH hinausgehendes finanzielles Engagement erforderlich ist.