Betreff
Frauenförderplan der Rhein-Kreis Neuss Kliniken
Vorlage
540/2869/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt gemäß § 5a Landesgleichstellungsgesetz die Fortschreibung des Chancengleichheitsplanes mit Frauenförderplan der Rhein-Kreis Neuss Kliniken für den Zeitraum bis zum 31.12.2015.

 


Sachverhalt:

In Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) ist der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verankert. Diesen Verfassungsgrundsatz konkretisiert das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das eine umfassende Regelung zur Verwirklichung dieses Grundrechtes darstellt. Ein zentrales Instrument für die Gleichstellung von Frau und Mann ist die Erstellung und Fortschreibung von Frauenförderplänen.

 

Die Rhein-Kreis Neuss Kliniken sehen die fachlichen und sozialen Kompetenzen von Frauen als unverzichtbare Ressource und sind auch weiterhin bestrebt, Frauen auf allen Ebenen gleichberechtigte berufliche Chancen zu garantieren. Gleichzeitig werden durch familienfreundliche Regelungen Anreize gegeben, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.

 

Die Rhein-Kreis Neuss Kliniken versuchen auch zukünftig, den Frauenanteil in unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen. Frauenförderung wird dabei auch als personalwirtschaftliches Instrument begriffen, welches die Chancengleichheit für qualifiziertes Personal innerhalb der Kreiskrankenhäuser als moderne und zukunftsorientierte Dienstleistungsunternehmen garantiert.

 

Als Anlage ist der Frauenförderplan der Rhein-Kreis Neuss Kliniken mit detaillierten Anlagen beigefügt.

 

Der Krankenhausausschuss wird in seiner Sitzung am 02.12.2013 eine Empfehlung an den Kreistag beschließen.