Betreff
Photovoltaikanlagen auf Dächern kreiseigener Gebäude - Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 28.11.2013
Vorlage
65/2892/XV/2013
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung zu PV-Anlagen auf Dachflächen kreiseigener Gebäude wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss stellt regelmäßig Überlegungen zu Energieeinsparungen und zu alternativen Energieversorgungsmöglichkeiten an. Die nachfolgende Darstellung aktualisiert die Prüfung eines Investorenmodells sowie die Eigeninvestition zu Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf den Dachflächen des Rhein-Kreis Neuss unter den heute gültigen Bedingungen am Beispiel der Dachfläche des Gesundheitsamtes Grevenbroich.

 

A) Angebot eines Investors zur Anmietung von Dachflächen am Objekt Gesundheitsamt Grevenbroich (Dachfläche 807 m²)

 

Folgende Rahmenbedingungen beinhaltet das Angebot:

 

Abnahme bis zu 100% des erzeugten Stroms durch den Rhein-Kreis Neuss; unter Berücksichtigung aller Faktoren (z.B. Dienstzeiten) wird von einer Abnahmemenge des erzeugten Stroms in Höhe von etwa 60 % ausgegangen (Abnahme nicht rund um die Uhr)

 

der Preis für den abgenommenen Strom ist 3% günstiger als der des externen aktuellen Versorgers

 

der Rhein-Kreis Neuss erhält einen Pachtzins in Höhe von 5% des Anlagenertrags (resultierend aus der Einspeisevergütung)

 

Für das Objekt Gesundheitsamt Grevenbroich ergibt sich unter den genannten Bedingungen aktuell eine jährliche Stromkostenersparnis von ca. 250,- €/brutto. Die Stromkosten beliefen sich 2012 dabei auf ca. 11.500,- €/brutto. Als Pacht würden etwa 320,- € pro Jahr an den Rhein-Kreis Neuss fließen.

 

Zu beachten sind bei einer Verpachtung der Dachfläche u.a. die folgenden Faktoren:

 

Dachreinigung/-wartung und –reparatur gestalten sich aufwendiger

Ausschreibung der Verpachtung der Dachflächen erforderlich (Konzessionsvertrag)

Zutrittsrecht für den Anlagenbetreiber im Objekt

Vorabinvestition für die Sanierung der Dachfläche zur Minimierung von Risiken (z.B. Dachreparaturen) während des Betriebs der PV-Anlage

 

B) Demgegenüber wurde für das Objekt die Wirtschaftlichkeit einer selbstgebauten und eigenfinanzierten PV-Anlage untersucht und verglichen.

 

Hierbei kommen zwei Varianten in Betracht. Zum einen die volle Einspeisung in das Stromnetz und zum anderen der Eigenverbrauch mit Teileinspeisung:

 

Die folgenden Rahmenbedingungen gelten für beide Varianten:

 

Investitionsvolumen PV-Anlage: ca. 55.000,- €

Jährliche Betriebskosten: ca. 950,- €

Eigenkapitaleinsatz: 100 %

PV-Generatorenergie: 64.707 kW/h

Anlagennutzungsdauer 20 Jahre

Einspeise-/Selbstverbrauchsverhältnis: 40/60

 

Resultat Volleinspeisung:

 

Kapitalrendite: 5,16%

Kumulierter Cashflow über 20 Jahre: 13.300,- €

Amortisationszeit: 14,88 Jahre

 

Resultat Eigenverbrauch mit Teileinspeisung:

 

Kapitalrendite: 8,8%

kumulierter Cashflow über 20 Jahre: ca. 41.000,- €

Amortisationsdauer: 10,64 Jahre

 

Folgende Einflussfaktoren gelten für beide Varianten:

 

Kosten für Netzanschluss durch den Netzbetreiber

ggf. Baugenehmigung erforderlich

die Einspeisevergütung liegt aktuell unter den Stromerwerbskosten

Dachreinigung/-wartung und –reparatur gestaltet sich aufwendiger

Reparaturkosten der PV-Anlage

Vorabinvestition für die Sanierung der Dachfläche zur Minimierung von zukünftigen Risiken (z.B. Dachreparaturen) während des Betriebs der PV-Anlage erforderlich

 

Bewertung und Fazit

 

Unter Berücksichtigung aller Umstände, kann eine Verpachtung von Dachflächen nicht empfohlen werden. Hierzu stehen die Stromkosteneinsparungen bzw. der Pachtzins außer Verhältnis zu den sich in Zukunft ergebenden (baulichen) Unwägbarkeiten. Massiv veränderte Bedingungen könnten allerdings zu einem anderen Ergebnis führen.

 

Auch die vollständige Einspeisung des erzeugten Stroms ist nach dem Prüfergebnis und unter Berücksichtigung der aktuellen Einspeisevergütung bereits heute unwirtschaftlich, da die Einspeisevergütung unterhalb des aktuellen Strombezugpreises liegt. Eine mögliche  Reduzierung der Einspeisevergütung bis zur Inbetriebnahme der PV-Anlage wird sich darüber hinaus wirtschaftlich negativ auswirken.

 

Am sinnvollsten erscheint für den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren der Eigenverbrauch des durch eine eigenfinanzierte PV-Anlage selbst erzeugten Stroms. Nicht vorhersehbare Einflüsse auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung, wie unerwartete Dachreparaturen und die bereits 2010 auf unter 25 Jahre geschätzte Lebenserwartung der Dachfläche, machen eine derartige Investition jedoch nach wie vor zu einem schwer kalkulierbaren Wagnis.