Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung zu PV-Anlagen auf Dachflächen kreiseigener Gebäude wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Der
Rhein-Kreis Neuss stellt regelmäßig Überlegungen zu Energieeinsparungen und zu
alternativen Energieversorgungsmöglichkeiten an. Die nachfolgende Darstellung
aktualisiert die Prüfung eines Investorenmodells sowie die Eigeninvestition zu
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf den Dachflächen des Rhein-Kreis Neuss
unter den heute gültigen Bedingungen am Beispiel der Dachfläche des
Gesundheitsamtes Grevenbroich.
A) Angebot eines
Investors zur Anmietung von Dachflächen am Objekt Gesundheitsamt Grevenbroich
(Dachfläche 807 m²)
Folgende
Rahmenbedingungen beinhaltet das Angebot:
Abnahme
bis zu 100% des erzeugten Stroms durch den Rhein-Kreis Neuss; unter
Berücksichtigung aller Faktoren (z.B. Dienstzeiten) wird von einer Abnahmemenge
des erzeugten Stroms in Höhe von etwa 60 % ausgegangen (Abnahme nicht rund um
die Uhr)
der
Preis für den abgenommenen Strom ist 3% günstiger als der des externen
aktuellen Versorgers
der
Rhein-Kreis Neuss erhält einen Pachtzins in Höhe von 5% des Anlagenertrags
(resultierend aus der Einspeisevergütung)
Für
das Objekt Gesundheitsamt Grevenbroich ergibt
sich unter den genannten Bedingungen aktuell eine jährliche
Stromkostenersparnis von ca. 250,- €/brutto. Die Stromkosten beliefen sich 2012
dabei auf ca. 11.500,- €/brutto. Als Pacht würden etwa 320,- € pro Jahr an den
Rhein-Kreis Neuss fließen.
Zu
beachten sind bei einer Verpachtung der Dachfläche u.a. die folgenden Faktoren:
Dachreinigung/-wartung
und –reparatur gestalten sich aufwendiger
Ausschreibung
der Verpachtung der Dachflächen erforderlich (Konzessionsvertrag)
Zutrittsrecht
für den Anlagenbetreiber im Objekt
Vorabinvestition
für die Sanierung der Dachfläche zur Minimierung von Risiken (z.B.
Dachreparaturen) während des Betriebs der PV-Anlage
B) Demgegenüber wurde
für das Objekt die Wirtschaftlichkeit einer selbstgebauten und
eigenfinanzierten PV-Anlage untersucht und verglichen.
Hierbei
kommen zwei Varianten in Betracht. Zum einen die volle Einspeisung in das
Stromnetz und zum anderen der Eigenverbrauch mit Teileinspeisung:
Die
folgenden Rahmenbedingungen gelten für beide Varianten:
Investitionsvolumen
PV-Anlage: ca. 55.000,- €
Jährliche
Betriebskosten: ca. 950,- €
Eigenkapitaleinsatz:
100 %
PV-Generatorenergie:
64.707 kW/h
Anlagennutzungsdauer
20 Jahre
Einspeise-/Selbstverbrauchsverhältnis:
40/60
Resultat
Volleinspeisung:
Kapitalrendite:
5,16%
Kumulierter
Cashflow über 20 Jahre: 13.300,- €
Amortisationszeit:
14,88 Jahre
Resultat
Eigenverbrauch mit Teileinspeisung:
Kapitalrendite:
8,8%
kumulierter
Cashflow über 20 Jahre: ca. 41.000,- €
Amortisationsdauer:
10,64 Jahre
Folgende
Einflussfaktoren gelten für beide Varianten:
Kosten
für Netzanschluss durch den Netzbetreiber
ggf.
Baugenehmigung erforderlich
die
Einspeisevergütung liegt aktuell unter den Stromerwerbskosten
Dachreinigung/-wartung
und –reparatur gestaltet sich aufwendiger
Reparaturkosten
der PV-Anlage
Vorabinvestition
für die Sanierung der Dachfläche zur Minimierung von zukünftigen Risiken (z.B.
Dachreparaturen) während des Betriebs der PV-Anlage erforderlich
Bewertung und Fazit
Unter
Berücksichtigung aller Umstände, kann eine Verpachtung von Dachflächen nicht
empfohlen werden. Hierzu stehen die Stromkosteneinsparungen bzw. der Pachtzins
außer Verhältnis zu den sich in Zukunft ergebenden (baulichen) Unwägbarkeiten.
Massiv veränderte Bedingungen könnten allerdings zu einem anderen Ergebnis
führen.
Auch
die vollständige Einspeisung des erzeugten Stroms ist nach dem Prüfergebnis und
unter Berücksichtigung der aktuellen Einspeisevergütung bereits heute
unwirtschaftlich, da die Einspeisevergütung unterhalb des aktuellen
Strombezugpreises liegt. Eine mögliche
Reduzierung der Einspeisevergütung bis zur Inbetriebnahme der PV-Anlage
wird sich darüber hinaus wirtschaftlich negativ auswirken.
Am
sinnvollsten erscheint für den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren der
Eigenverbrauch des durch eine eigenfinanzierte PV-Anlage selbst erzeugten
Stroms. Nicht vorhersehbare Einflüsse auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung,
wie unerwartete Dachreparaturen und die bereits 2010 auf unter 25 Jahre geschätzte
Lebenserwartung der Dachfläche, machen eine derartige Investition jedoch nach
wie vor zu einem schwer kalkulierbaren Wagnis.