Betreff
Fortschreibung Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder 2013 / 2014
Vorlage
51/2948/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zur Kenntnis.

-        Im Sinne des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.

-        Darüber hinaus wird das Jugendamt beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

-        Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder U3 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur weiteren notwendigen Umsetzung.

-       Der Bedarf für Kinder unter 3 Jahren wird für das Kindergartenjahr 2014/15 wie folgt festgelegt:

Ø  für zweijährige Kinder mit        75 %

Ø  für einjährige Kinder mit         30 %

Ø  für Kinder unter einem Jahr mit           3 %

 

           Der Bedarf für Kinder unter 3 Jahren ist jährlich im Rahmen der Bedarfsplanung zu

           prüfen und gegebenenfalls neu festzulegen.

 

-        Der Jugendhilfeausschuss nimmt die im Bedarfsplan dargestellte Unterversorgung im Bereich der Kinder über 3 Jahre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

 

Ø   mit der Stadt Korschenbroich weitere Planungs- und Umsetzungsgespräche über     den Bau einer Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen für Kinder unter und über 3 Jahre für den Bereich Korschenbroich und Pesch zu führen

 

Ø   sowie mit der Gemeinde Rommerskirchen entsprechende Planungs- und Umsetzungsgespräche für die Errichtung einer Zwei-Gruppen Einrichtung für Kinder von 2 bis 6 Jahren zu führen.

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung trägt in der Sitzung vor.

Als Anlage 1 liegt die Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für die Stadt Korschenbroich  und für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen 2013/2014 vor.