Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Zum 01.01.2013 ist das Gesetz „Zur Vereinfachung des Elterngeldbezugs“
in Kraft getreten.
Danach ergeben sich z. B. wesentliche Änderungen bei der Ermittlung des
Einkommens. Die Abzüge werden nunmehr überwiegend anhand von Pauschalen und
nicht mehr konkret ermittelt.
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit werden die Steuern nach
einem „Programmablaufplan“ ermittelt. Maßgebend dafür ist die letzte
Steuerklasse im Bemessungszeitraum (12 Monate vor Beginn der
Mutterschutzfrist); es sei denn überwiegend (mehr als 6 Monate) war eine andere
Steuerklasse vorhanden. Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden
insgesamt mit 21 % berücksichtigt.
Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gelten als Abzüge die
Steuern nach Steuerklasse 4.
Die Erfahrung zeigt, dass tatsächlich die Eingaben zur Berechnung des
Elterngeldes vereinfacht sind. Jedoch ergeben sich Probleme bei der Ermittlung
des Einkommens.
Bis zum 31.12.2013 sind 4.510 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis
Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.395 Anträge).
Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte
und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss wird auf die beigefügte Anlage 1
verwiesen.
Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 8,10 % (Vorjahr: 7,17 %). In
2013 sind 12 Klagen (plus 1 Berufung)
erhoben worden gegenüber 7 im Vorjahr (plus 1 Berufung).
In 2013 wurden 27.380.333,09 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich
zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 1.318.495,16 €. Durchschnittlich
wurde monatlich ein Betrag von 633,87 € (Vorjahr: 631,42 €) gezahlt.
Der Anstieg der Ausgaben ist auch damit zu erklären, dass das
Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 27.06.2013 entschieden hat, dass für
jeden Mehrling gesondert Anspruch auf Elterngeld besteht. Bisher wurden 128
Bescheide über Mehrlinge bewilligt.
Allein daraus ergibt sich ein Betrag von 518.503,43 €.
Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von
300 € erhalten, liegt bei 38,527 % (Vorjahr: 38,77 %).
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 15,74
Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 36,98 Kalendertage).