Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand der Zahlen 31.12.2013)
Vorlage
51/2952/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Zum 01.01.2013 ist das Gesetz „Zur Vereinfachung des Elterngeldbezugs“ in Kraft getreten.

Danach ergeben sich z. B. wesentliche Änderungen bei der Ermittlung des Einkommens. Die Abzüge werden nunmehr überwiegend anhand von Pauschalen und nicht mehr konkret ermittelt.

 

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit werden die Steuern nach einem „Programmablaufplan“ ermittelt. Maßgebend dafür ist die letzte Steuerklasse im Bemessungszeitraum (12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist); es sei denn überwiegend (mehr als 6 Monate) war eine andere Steuerklasse vorhanden. Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden insgesamt mit 21 % berücksichtigt.

 

Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gelten als Abzüge die Steuern nach Steuerklasse 4.

 

Die Erfahrung zeigt, dass tatsächlich die Eingaben zur Berechnung des Elterngeldes vereinfacht sind. Jedoch ergeben sich Probleme bei der Ermittlung des Einkommens.

 

Bis zum 31.12.2013 sind 4.510 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.395 Anträge).

 

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.

 

Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 8,10 % (Vorjahr: 7,17 %). In 2013 sind 12 Klagen (plus 1 Berufung)  erhoben worden gegenüber 7 im Vorjahr (plus 1 Berufung).

 

In 2013 wurden 27.380.333,09 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 1.318.495,16 €. Durchschnittlich wurde monatlich ein Betrag von 633,87 € (Vorjahr: 631,42 €) gezahlt.

 

Der Anstieg der Ausgaben ist auch damit zu erklären, dass das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 27.06.2013 entschieden hat, dass für jeden Mehrling gesondert Anspruch auf Elterngeld besteht. Bisher wurden 128 Bescheide über Mehrlinge  bewilligt. Allein daraus ergibt sich ein Betrag von 518.503,43 €.

 

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € erhalten, liegt bei 38,527 % (Vorjahr: 38,77 %).

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 15,74 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 36,98 Kalendertage).