Betreff
Information der Verwaltung über die Neubildung des Beirates in der XVI. Wahlperiode des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
68/2966/XV/2014
Aktenzeichen
68.4-10.04-IX-A
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Mit dem Ende der laufenden Wahlperiode im Rhein-Kreis Neuss endet auch die Amtszeit der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde im Sinne des § 11 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) in dessen VIII. Wahlperiode.

 

Nach dieser Bestimmung ist bei den Unteren Landschaftsbehörden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ein Beirat zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft mitwirken.

 

Die Wahl der Beiratsmitglieder und ihrer Stellvertreterinnen / Stellvertreter für dessen IX. Wahlperiode erfolgt durch den Kreistag auf Vorschlag der nachstehend genannten Verbände und Vereinigungen unter Beachtung der Regelungen des § 11 Abs. 4 LG NRW und der darin festgelegten Zahl der dem Verband / der Vereinigung zustehenden Vertreterinnen und Vertreter. Danach besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus

 

·         2  Vertreter/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),

·         2 Vertreter/innen des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU),

·         3 Vertreter/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. (LNU),

·         1 Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e. V. (SDW)

·         2 Vertreter/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

·         1 Vertreter/in des Waldbauernverbandes NRW e. V.,

·         1 gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,

·         1 Vertreter/in der nach § 52 LJG NRW anerkannten Landesvereinigung der Jäger,

·         1  Vertreter/in des Fischereiverbandes NRW e.V.,

·         1 Vertreter/in des LandesSportBundes NRW e. V. und

·         1 gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rhld. e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 

In den Beirat im Rhein-Kreis Neuss sollen nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre Wohnung im Kreisgebiet haben. Bedienstete des Rhein-Kreises Neuss dürfen dem Beirat nicht angehören. Die Mitgliedschaft im Beirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Rhein-Kreis Neuss.

 

Ein Abdruck von § 11 LG NRW ist zur Information beigefügt.

 

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag zustande, reicht ein einstimmiger Beschluss des Kreistages hierüber aus.

 

Die vorschlagsberechtigten Verbände und Vereinigungen wurden mit Datum vom 27.01.2014 informiert und um Vorlage von Wahlvorschlägen gebeten.

 

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirats üben nach Ablauf ihrer Wahlzeit nach § 2 Abs. 4 DVO LG NRW ihr Amt bis zum Zusammentritt des neuen Beirats aus. Die/Der bisherige Vorsitzende bleibt bis zur Wahl des der/des neuen Vorsitzenden im Amt.