Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2014 zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Das aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2014 beinhaltet vier Baumaßnahmen. Es handelt sich hierbei um die K 10 Radweg zwischen Grevenbroich - Noithausen und Grevenbroich - Barrenstein, die K 31 Radweg zwischen Grevenbroich - Allrath und Grevenbroich - Barrenstein 2. Bauabschnitt (BA), K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390 sowie die Restarbeiten für die K 43 Radweg zwischen Grevenbroich - Elsen und Grevenbroich - Gustorf. Für die beiden erst genannten Radwegmaßnahmen K 10 und K 31 liegt dem Rhein-Kreis Neuss der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung vor, so dass erfreulicherweise ein Teil der Finanzierung noch über Fördergelder des Landes gesichert ist. Der Baubeginn für den Radweg entlang der K 10 ist für die zweite Jahreshälfte eingeplant.

Der Baubeginn für die K 31, bei der es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Grevenbroich handelt, ist im Dezember 2013 erfolgt. Die Arbeiten verlaufen bisher zügig und reibungslos und liegen voll im Zeitplan. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für April/Mai eingeplant.

 

Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 4,104 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 2,885 Mio. €. für das diesjährige Programmjahr.

 

Bei der ersten Maßnahme handelt es sich um den Neubau des rund vier Kilometer langen Radweges entlang der stark befahrenen K 10 zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein. Der gesamte Streckenabschnitt der K 10 weist keine separate Rad- und Fußgängeranlage auf. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird auf den beiden ungesicherten Mehrzweckspuren geführt.

Eine Benutzung dieses Bereiches als Fußgänger und Radfahrer beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential und ist folglich als Rad- und Fußwegverbindung ungeeignet. Der Radweg ist zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der K 10 dringend erforderlich.

Der Baubeginn des Radweges sollte ursprünglich im letzten Jahr erfolgen. Die Ausschreibungsunterlagen waren fertig gestellt, die Submission und Vergabe bereits terminiert. Die Verwaltung musste die Maßnahme jedoch aufgrund einer umfangreichen Baumaßnahme des Erftverbandes, die einen massiven Eingriff in den Straßenkörper der K 10 vorsieht, verschieben.

Der Erftverband plant den Anschluss der Kläranlage Villau an die Kläranlage Grevenbroich. Die Überleitung soll als kombinierte Druck-/Freispiegelleitung (Verbindungssammler) realisiert werden. Das im Einzugsgebiet der Villauer Anlage anfallende Abwasser soll künftig dann über den neuen Verbindungssammler an das Gruppenklärwerk Grevenbroich geleitet werden.

Vor diesem Hintergrund und im öffentlichen Interesse ist seitens der Verwaltung mit Vertretern des Erftverbandes entschieden worden, beide Baumaßnahmen zeitlich und baulich zu koordinieren respektive zusammen durchzuführen, da bei einer gemeinsamen Baudurchführung für beide Seiten Kosteneinsparungen zu erzielen und kürzere und geringere Beeinträchtigungen der Verkehrsabläufe auf der K 10 zu erwarten sind.

 

Die gemeinsame Baumaßnahme wird voraussichtlich nach den Sommerferien beginnen und bis Sommer 2015 dauern. Neben den umfangreichen Arbeiten (Neubau des Geh- und Radweges, Umbau der Knotenpunkte mit Querungshilfen, Erneuerung der Lichtsignalanlage K10/L361 und Erneuerung der Asphaltdecke im Zuge der K10) wird der Erftverband eine

3,3 km lange Freispiegelleitung zwischen Barrenstein und Noithausen in einer Tiefe von 3 bis 4 m verlegen. Im Bereich der K 10 zwischen dem Gewerbegebiet Ost und Tribünenweg ist dabei eine Längsverlegung im heutigen Mehrzweckstreifen und unter dem zukünftigen kombinierten Geh- und Radweg der K 10 vorgesehen.

Die Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme wird über eine öffentlich-rechtliche Baudurchführungsvereinbarung geregelt.

 

Bei der K 31 Radweg Allrath –Barrenstein 2. BA schließt der Kreis in Kooperation mit der Stadt Grevenbroich derzeit die vorhandene Lücke im Radwegenetz in der Ortslage von Allrath. Der zweite Bauabschnitt stellt den Bereich zwischen Allrath und dem Überführungsbauwerk der DB AG über die K26 dar. Der Radweg im Bereich der Bahnüberführung zwischen Allrath und Barrenstein ist mit einer Breite von 2,50 m ausgestattet. Dieser Gefährdungspunkt (Engstelle) ist bereits in früheren Jahren entschärft worden, und der Radfahrer kann heute ohne die Fahrbahn zu benutzen unter dem Brückenbauwerk durchfahren.

Die Gemeinschaftsmaßnahme wurde auf Grundlage einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Grevenbroich vom Kreistiefbauamt ausgeschrieben und wird gemeinsam von Stadt und Kreis gebaut.

 

Der aktuelle Sachstand zur Maßnahme K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390 wird unter Punkt 5.1 im Detail beschrieben.

 

Der Radweg K 43 Radweg zwischen Grevenbroich-Elsen und Grevenbroich-Gustorf dient zur Anbindung der Freizeit- und Naherholungseinrichtungen im Elsbachtal sowie des dortigen Fahrsicherheitszentrums des ADAC. Bei dem Radweg handelt es sich um die im Spätsommer 2012 weitgehend fertig gestellte und zur Benutzung freigegebene Weiterführung des innerörtlichen Radweges an der Provinzstraße in Gustorf bis nach Elsen. Die K 43 ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Gustorf und Elsen. Von der Bevölkerung ist die neue (ca. 2 km lange) Radwegeverbindung zwischen den Grevenbroicher Ortsteilen Elsen und Gustorf bereits – wie erwartet – sehr gut angenommen worden.

 

Die mehrfach im Ausschuss vorgestellte und durch Planfeststellung gesicherte Radwegeplanung beinhaltet im Ortseingangsbereich von Elsen eine Querungshilfe in Form einer 2,50 m breiten Mittelinsel. Die hiermit verbundene Fahrbahnverschwenkung erfordert die geringfügige Inanspruchnahme einer ca. 75 qm großen Teilfläche eines angrenzenden, in Privateigentum stehenden Brachgrundstückes.

Nachdem der Eigentümer, der sich zuvor jeglicher Kontaktaufnahme seitens des Kreistiefbauamtes entzogen hatte, zuletzt sein grundsätzliches Einverständnis zur notwendigen Flächenabtretung erklärt hatte, verknüpfte dieser seine Entschädigungsansprüche im Vorfeld der Baumaßnahme mit unangemessenen und sachfremden Forderungen.

Trotz intensiver Bemühungen, auf freihändiger Basis eine Einigung herbeizuführen, sah sich die Verwaltung schließlich gezwungen, bei der Enteignungsbehörde einen Antrag auf Besitzeinweisung zu stellen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in dieser Funktion nach Anhörung der Beteiligten und Würdigung des Sachverhaltes (im Rahmen eines förmlichen Erörterungstermins) dem Antrag des Kreistiefbauamtes stattgegeben und den Rhein-Kreis Neuss per Beschluss in den Besitz der benötigten Grundstücksfläche eingewiesen.

Auf dieser rechtlichen Grundlage wird die bis dato noch fehlende Querungshilfe nun nachträglich baulich hergestellt. Der Baubeginn ist nunmehr für März 2014 vorgesehen soweit die Witterungsbedingung dies zulassen. Die Auftragsvergabe an die Baufirma ist bereits durch das Kreistiefbauamt erfolgt.

 

Alle vier Maßnahmen sind haushaltsrechtlich durch die Bereitstellung der entsprechenden Mittel zur Realisierung vorbereitet.

 

 

Erneuerungsmaßnahmen:

Von der Verwaltung wird seit 2008 neben dem Jahresprogramm für den Neu- und Ausbau von Kreisstraßen ein jährlich neu aufzustellendes separates Erhaltungsprogramm erarbeitet. Hierbei handelt es sich um investive Erneuerungsmaßnahmen zur Substanzerhaltung des Kreisstraßennetzes. Das Programm ist auf investive Substanzerhaltungsmaßnahmen bzw. auf die wesentliche Verbesserung von Teilstücken verschiedener Kreisstraßen fokussiert. Diese über das Kreisstraßenbauprogramm hinausgehenden Investitionen sollen die Bilanzwerte des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem größeren Nachholbedarf in künftigen Jahren vorbeugen. Die einzelnen Maßnahmen werden je nach Dringlichkeit unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Zustanderfassung und Bewertung, der Verkehrsbedeutung und der Verkehrssicherheit von der Verwaltung in das Erhaltungsprogramm eingestellt. Die Erneuerungsmaßnahmen beschränken sich hierbei nicht nur auf die Wiederherstellung der vorhandenen Straße im ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen die aktuellen Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den momentanen Stand der Technik. So sind z.B. Oberbauverstärkungen notwendig, um der starken Verkehrszunahme gerade des LKW-Verkehrs Rechnung zu tragen, oder auch Querschnittsverbreiterungen der Fahrbahn bis hin zu Ergänzungen um Radwege und Seitenstreifen. Nicht zuletzt können solche Erhaltungsmaßnahmen auch eine Verbesserung der Umweltbedingungen mit sich bringen, wie die ordnungsgemäße Fassung und schadlose Ableitung des Niederschlagswassers (z.B. in Wassergewinnungsgebieten).

 

Folgende Erneuerungsmaßnahmen sind neben den vier aktuellen Neubaumaßnahmen für 2014 eingeplant:

 

Ø  K 1 Meerbusch Lank-Latum nach Langst-Kierst: Erneuerung der Asphaltdeck-

      und Binderschicht

Ø  K 1 Meerbusch Ortsdurchfahrt (OD) Langst-Kierst: Erneuerung der Asphaltdeck-

      und Binderschicht

Ø  K 4 Kaarst Holzbrücke in Kaarst-Holzbüttgen: Neubau der Brücke infolge Unfallschaden

Ø  K 4 Korschenbroich Beleuchtung Bahntunnel Ortsdurchfahrt (OD) Kleinenbroich

Ø  K 5 Korschenbroich Schloss Myllendonk: Erneuerung der Pumpstation

Ø  K 9 Meerbusch Langst-Kierst – Nierst: Verbreiterung des Fahrbahnquerschnittes

Ø  K 23 Korschenbroich: Erneuerung und Verbreiterung des komb. Geh- und Radweges

Ø  K 36 Dormagen Ortsdurchfahrt (OD) Hackenbroich : Erneuerung der Asphaltdeckschicht