Beschlussempfehlung:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2015 bis 2019 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2015 – 2019 besteht aus 15 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 37,62 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 16,34 Mio. EUR. Die 15 Maßnahmen bestehen aus sechs Straßenbaumaßnahmen und neun Radwegemaßnahmen, die ab 2015 eingeplant sind. Aufgrund des sehr kleinen Förderspielraums für Neubewilligungen (lediglich ein Zuwendungsvolumen von 13 Mio. € für das Jahr 2014 im Regierungsbezirk Düsseldorf) bedeutet dies für viele Straßenbaulastträger einen faktischen Förderstillstand. Insofern stehen alle Maßnahmen des Kreises unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht mehr möglich. Es besteht somit keine Planungssicherheit mehr.

Demzufolge wurde seitens der Verwaltung eine pauschale Verschiebung aller Maßnahmen um ein Jahr vorgenommen, um zumindest haushaltstechnisch eine Erfassung abzubilden.

 

Davon ausgenommen sind die beiden folgenden Maßnahmen:

 

(1)Restausbau K 1 Rheinfähre II. BA

 

Der Restausbau der K 1 Rheinfähre (2. Bauabschnitt) dient zur Verbesserung der Verkehrssituation für den Radfahrer und Fußgänger, insbesondere für den Freizeit- und Ausflugsverkehr von und in Richtung Rheinfähre.

Die Deichsanierung im Bereich der K 1 einschließlich des neuen Deichtors sind abgeschlossen. Hierzu zählt auch der Radweg vom Deichfuß (Wasserseite) bis zum Kreuzungsbereich K 1/Deichverteidigungsweg auf der Landseite. Es steht noch der Lückenschluss der Radwegeverbindung bis zum Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 aus. Dieser Lückenschluss konnte bisher aufgrund von Grunderwerbsschwierigkeiten nicht realisiert werden. Nach Aufgabe des dort ansässigen Betriebes soll das betroffene Grundstück von Seiten der Stadt Meerbusch einer Wohnbebauung über einen neuen Bebauungsplan zugeführt werden, so dass davon auszugehen ist, dass die Grunderwerbsverhandlungen nunmehr positiv verlaufen werden.

 

Die Radwegmaßnahme beinhaltet das Altvorhaben K 1 von K 9 bis Deichtor einschließlich Kreisverkehrsplatz. Der Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 wurde bereits im Jahr 2004 realisiert, so dass nur noch das Reststück bis zum neuen Deichtor realisiert werden muss.

Nach Aussage des Zuwendungsgebers gilt der Restausbau der K 1 Rheinfähe als laufende Maßnahme und nicht als Neubaumaßnahme, die ohne Neubeantragung noch gefördert werden kann. Die Verwaltung wird dem Zuschussgeber in den nächsten Monaten die überarbeiteten Planunterlagen zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Die K 1 Rheinfähre verbleibt somit im Programmjahr 2015.

 

 

(2)K 21 Radweg Hochneukirch – Kreisgrenze

 

Im Spätsommer 2009 hat die Gemeinde Jüchen den Wunsch an den Rhein-Kreis Neuss herangetragen, den Radwegelückenschluss an der K 21 von Hochneukirch nach Wickrathberg zu schließen. Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss hat am 15.12.2009 beschlossen, die Maßnahme in den Anhang des Kreisstraßenbauprogramms aufzunehmen und hat darüber hinaus die Verwaltung beauftragt die grenzübergreifende Radwegemaßnahme gemeinsam mit der Stadt Mönchengladbach zu besprechen bzw. zu realisieren, um den Lückenschluss im Radwegenetz nicht an der Kreisgrenze enden zu lassen. Denn nur als Fortführung des Radweges bis nach Wickrathberg stellt die Maßnahme eine wirkliche Verbesserung im Radwegenetz mit eigenem Verkehrswert dar.

Mit Schreiben vom 22.12.2010 hat die Stadt Möchengladbach dem Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass die Realisierung dieses Radweges im untergeordneten Netz nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Mit Schreiben vom 14.01.2014 hat die Gemeinde Jüchen nochmals den Wusch an den Kreis herangetragen, die Maßnahme bei der aktuellen Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms mit einer höheren Priorität zu berücksichtigen und nicht weiter im Anhang zu führen. Nach Auskunft der Gemeinde ist von Seiten der Stadt Mönchengladbach ein Sinneswandel eingetreten und es besteht nunmehr ein erhebliches Interesse an der Realisierung der Radwegeverbindung entlang der K 21 zwischen Hochneukirch und Wickrath. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Gemeinde Jüchen, in Kontakt mit der Stadt Mönchengladbach treten, um die weitere Vorgehensweise zur Realisierung einer gemeinsamen Radwegemaßnahmen abzustimmen.

Die Maßnahme wird demzufolge aus dem Anhang des Kreisstraßenbauprogramms herausgenommen und in das Programmjahr 2017 eingestellt.

 

 

In Sachen K 9n Strümp-Osterath stellt sich die Sach- und Faktenlage wie folgt dar:

Die Stadt Meerbusch hat ein erhebliches Interesse an der Verlängerung der Kreisstraße 9, die der Erschließung des neuen Siedlungsbereiches Am Strümper Busch im Rahmen der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne Nr. 280 und 281 dienen soll. Aus diesem Grunde hat sich die Stadt Meerbusch 2003/2004 dem Kreis gegenüber bereit erklärt, das Planungs- und Baurecht für die Gesamtmaßnahme zu schaffen sowie den erforderlichen Grunderwerb uneingeschränkt zur Verfügung zustellen. Die beiden Bebauungspläne haben zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt und das Umlegungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Das Umlegungsverfahren, auch Bodenneuordnung genannt, ist ein gesetzliches Grundstückstauschverfahren, in dem der Grunderwerb durch Zuteilung der Grundstücke geregelt wird.

Mit Abschluss (Rechtskraft) des Umlegungsverfahrens liegt das uneingeschränkte Baurecht für die Maßnahme vor und die Voraussetzungen für den Förderantrag sind gegeben.

Mit Schreiben vom 07.01.2014 hat die Stadt Meerbusch dem Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass das derzeit laufende Umlegungsverfahren für die K 9n soweit fortgeschritten ist, dass die zum Bau der K 9n benötigten Flächen voraussichtlich bis Mitte 2014 zur Verfügung stehen. Somit kann der Bau der K9n von Seiten der Stadt Meerbusch für 2015 vorgesehen werden und wird entsprechend ins Kreisstraßenbauprogrammjahr 2015 eingestellt. Die Verwaltung wird nunmehr mit Hochdruck den Förderantrag erstellen und die Unterlagen fristgerecht bis zum 01. Juni 2014 dem Zuwendungsgeber vorlegen. Die Stadt Meerbusch und der Rhein-Kreis Neuss werden weiter konsequent ihr gemeinsames Ziel verfolgen, den Bau der Kreisstraße K 9n zwischen Strümp und Bovert zu realisieren.

 

Auf eine detaillierte Planungs- und Sachstandsbeschreibung der restlichen Maßnahmen wird verzichtet, weil sich der Sachstand nicht geändert hat und in 2014 nicht ändern wird.

 

Hintergrund für die gravierenden Einschnitte bei der Fördermittelzuteilung ist das Auslaufen der Straßenbauförderung aus Bundesmitteln im Jahre 2019 gemäß Entflechtungsgesetz. Bereits jetzt bestehen für einen Großteil der zur Verfügung stehenden Finanzmitteln Restverpflichtungen des Landes aus den bereits eingeplanten und bewilligten Maßnahmen, die ausfinanziert werden müssen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der oben genannten Fakten, die auch höchstwahrscheinlich weit über das Jahr 2014 hinausgehen werden, dringender Handlungsbedarf zur Kommunikation der Thematik in den politischen Gremien des Landes gesehen. Denn es ist jetzt schon abzusehen, dass auch nach dem Auslaufen der Mittelgewährung vom Bund an die Länder im Jahre 2019 erheblicher Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene für die Verkehrsinfrastruktur gegeben ist.

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.

In diesem Zusammengang wird darauf hingewiesen, dass seitens der Verwaltung bei der nächsten Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses im Herbst 2014 eine Überprüfung der Notwendigkeit und Dringlichkeit aller Radwegmaßnahmen infolge des dann vorliegenden Schlussberichts zum Radwegekonzept Kreisstraßen 2013 erfolgen wird. Das Ergebnis des fortgeschriebenen Radwegekonzeptes Kreisstraßen 2013 liegt vor und befindet sich zurzeit im Druck. Es wird als Anlage zur Niederschrift der aktuellen Sitzung beigefügt. Im Lichte dieser neuen Erkenntnisse wird dann über die Ergebnisse des Radwegekonzeptes Kreisstraßen 2013 beraten und letztendlich beschlossen werden müssen.

Über die Reihenfolge der zur Realisierung vorgeschlagenen Radwegemaßnahmen wird dann bei der nächsten Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms im Frühjahr 2015 entschieden.