Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das
vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2015 bis 2019 für den Ausbau der
Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen
zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das Kreisstraßenbauprogramm
für die Jahre 2015 – 2019 besteht aus 15 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf
von ca. 37,62 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 16,34 Mio.
EUR. Die 15 Maßnahmen bestehen aus sechs Straßenbaumaßnahmen und neun
Radwegemaßnahmen, die ab 2015 eingeplant sind. Aufgrund des sehr kleinen
Förderspielraums für Neubewilligungen (lediglich ein Zuwendungsvolumen von 13
Mio. € für das Jahr 2014 im Regierungsbezirk Düsseldorf) bedeutet dies für
viele Straßenbaulastträger einen faktischen Förderstillstand. Insofern stehen
alle Maßnahmen des Kreises unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche
zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht mehr
möglich. Es besteht somit keine Planungssicherheit mehr.
Demzufolge wurde
seitens der Verwaltung eine pauschale Verschiebung aller Maßnahmen um ein Jahr
vorgenommen, um zumindest haushaltstechnisch eine Erfassung abzubilden.
Davon ausgenommen
sind die beiden folgenden Maßnahmen:
(1)Restausbau
K 1 Rheinfähre II. BA
Der Restausbau der K
1 Rheinfähre (2. Bauabschnitt) dient zur Verbesserung der Verkehrssituation für
den Radfahrer und Fußgänger, insbesondere für den Freizeit- und Ausflugsverkehr
von und in Richtung Rheinfähre.
Die Deichsanierung
im Bereich der K 1 einschließlich des neuen Deichtors sind abgeschlossen.
Hierzu zählt auch der Radweg vom Deichfuß (Wasserseite) bis zum
Kreuzungsbereich K 1/Deichverteidigungsweg auf der Landseite. Es steht noch der
Lückenschluss der Radwegeverbindung bis zum Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 aus. Dieser
Lückenschluss konnte bisher aufgrund von Grunderwerbsschwierigkeiten nicht
realisiert werden. Nach Aufgabe des dort ansässigen Betriebes soll das
betroffene Grundstück von Seiten der Stadt Meerbusch einer Wohnbebauung über
einen neuen Bebauungsplan zugeführt werden, so dass davon auszugehen ist, dass
die Grunderwerbsverhandlungen nunmehr positiv verlaufen werden.
Die Radwegmaßnahme
beinhaltet das Altvorhaben K 1 von K 9 bis Deichtor einschließlich
Kreisverkehrsplatz. Der Kreisverkehrsplatz K 1/K 9 wurde bereits im Jahr 2004
realisiert, so dass nur noch das Reststück bis zum neuen Deichtor realisiert
werden muss.
Nach Aussage des
Zuwendungsgebers gilt der Restausbau der K 1 Rheinfähe als laufende Maßnahme
und nicht als Neubaumaßnahme, die ohne Neubeantragung noch gefördert werden
kann. Die Verwaltung wird dem Zuschussgeber in den nächsten Monaten die
überarbeiteten Planunterlagen zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Die K 1
Rheinfähre verbleibt somit im Programmjahr 2015.
(2)K
21 Radweg Hochneukirch – Kreisgrenze
Im Spätsommer 2009
hat die Gemeinde Jüchen den Wunsch an den Rhein-Kreis Neuss herangetragen, den
Radwegelückenschluss an der K 21 von Hochneukirch nach Wickrathberg zu
schließen. Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss hat am 15.12.2009 beschlossen,
die Maßnahme in den Anhang des Kreisstraßenbauprogramms aufzunehmen und hat
darüber hinaus die Verwaltung beauftragt die grenzübergreifende Radwegemaßnahme
gemeinsam mit der Stadt Mönchengladbach zu besprechen bzw. zu realisieren, um
den Lückenschluss im Radwegenetz nicht an der Kreisgrenze enden zu lassen. Denn
nur als Fortführung des Radweges bis nach Wickrathberg stellt die Maßnahme eine
wirkliche Verbesserung im Radwegenetz mit eigenem Verkehrswert dar.
Mit Schreiben vom
22.12.2010 hat die Stadt Möchengladbach dem Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass
die Realisierung dieses Radweges im untergeordneten Netz nicht in Aussicht gestellt
werden kann.
Mit Schreiben vom
14.01.2014 hat die Gemeinde Jüchen nochmals den Wusch an den Kreis
herangetragen, die Maßnahme bei der aktuellen Fortschreibung des
Kreisstraßenbauprogramms mit einer höheren Priorität zu berücksichtigen und
nicht weiter im Anhang zu führen. Nach Auskunft der Gemeinde ist von Seiten der
Stadt Mönchengladbach ein Sinneswandel eingetreten und es besteht nunmehr ein
erhebliches Interesse an der Realisierung der Radwegeverbindung entlang der K
21 zwischen Hochneukirch und Wickrath. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit
der Gemeinde Jüchen, in Kontakt mit der Stadt Mönchengladbach treten, um die weitere
Vorgehensweise zur Realisierung einer gemeinsamen Radwegemaßnahmen abzustimmen.
Die Maßnahme wird
demzufolge aus dem Anhang des Kreisstraßenbauprogramms herausgenommen und in
das Programmjahr 2017 eingestellt.
In Sachen K 9n Strümp-Osterath stellt sich die
Sach- und Faktenlage wie folgt dar:
Die Stadt Meerbusch
hat ein erhebliches Interesse an der Verlängerung der Kreisstraße 9, die der
Erschließung des neuen Siedlungsbereiches Am Strümper Busch im Rahmen der 97.
Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne Nr. 280 und 281
dienen soll. Aus diesem Grunde hat sich die Stadt Meerbusch 2003/2004 dem Kreis
gegenüber bereit erklärt, das Planungs- und Baurecht für die Gesamtmaßnahme zu
schaffen sowie den erforderlichen Grunderwerb uneingeschränkt zur Verfügung
zustellen. Die beiden Bebauungspläne haben zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt
und das Umlegungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Das
Umlegungsverfahren, auch Bodenneuordnung genannt, ist ein gesetzliches Grundstückstauschverfahren,
in dem der Grunderwerb durch Zuteilung der Grundstücke geregelt wird.
Mit Abschluss
(Rechtskraft) des Umlegungsverfahrens liegt das uneingeschränkte Baurecht für
die Maßnahme vor und die Voraussetzungen für den Förderantrag sind gegeben.
Mit Schreiben vom
07.01.2014 hat die Stadt Meerbusch dem Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass das
derzeit laufende Umlegungsverfahren für die K 9n soweit fortgeschritten ist,
dass die zum Bau der K 9n benötigten Flächen voraussichtlich bis Mitte 2014 zur
Verfügung stehen. Somit kann der Bau der K9n von Seiten der Stadt Meerbusch für
2015 vorgesehen werden und wird entsprechend ins Kreisstraßenbauprogrammjahr
2015 eingestellt. Die Verwaltung wird nunmehr mit Hochdruck den Förderantrag
erstellen und die Unterlagen fristgerecht bis zum 01. Juni 2014 dem
Zuwendungsgeber vorlegen. Die Stadt Meerbusch und der Rhein-Kreis Neuss werden
weiter konsequent ihr gemeinsames Ziel verfolgen, den Bau der Kreisstraße K 9n
zwischen Strümp und Bovert zu realisieren.
Auf eine detaillierte
Planungs- und Sachstandsbeschreibung der restlichen Maßnahmen wird verzichtet,
weil sich der Sachstand nicht geändert hat und in 2014 nicht ändern wird.
Hintergrund für die gravierenden Einschnitte bei der Fördermittelzuteilung
ist das Auslaufen der Straßenbauförderung aus Bundesmitteln im Jahre 2019 gemäß
Entflechtungsgesetz. Bereits jetzt bestehen für einen Großteil der zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln Restverpflichtungen des Landes aus den bereits
eingeplanten und bewilligten Maßnahmen, die ausfinanziert werden müssen.
Von Seiten der
Verwaltung wird aufgrund der oben genannten Fakten, die auch höchstwahrscheinlich
weit über das Jahr 2014 hinausgehen werden, dringender Handlungsbedarf zur Kommunikation
der Thematik in den politischen Gremien des Landes gesehen. Denn es ist jetzt
schon abzusehen, dass auch nach dem Auslaufen der Mittelgewährung vom Bund an
die Länder im Jahre 2019 erheblicher Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene
für die Verkehrsinfrastruktur gegeben ist.
Anhang:
Der Anhang des Investitionsprogramms
beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um fünf Radwegemaßnahmen und zwei
Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen
im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein
vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht
festzustellen.
In diesem
Zusammengang wird darauf hingewiesen, dass seitens der Verwaltung bei der
nächsten Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses im Herbst 2014 eine
Überprüfung der Notwendigkeit und Dringlichkeit aller Radwegmaßnahmen infolge
des dann vorliegenden Schlussberichts zum Radwegekonzept Kreisstraßen 2013 erfolgen
wird. Das Ergebnis des fortgeschriebenen Radwegekonzeptes Kreisstraßen 2013 liegt
vor und befindet sich zurzeit im Druck. Es wird als Anlage zur Niederschrift
der aktuellen Sitzung beigefügt. Im Lichte dieser neuen Erkenntnisse wird dann
über die Ergebnisse des Radwegekonzeptes Kreisstraßen 2013 beraten und
letztendlich beschlossen werden müssen.
Über die Reihenfolge
der zur Realisierung vorgeschlagenen Radwegemaßnahmen wird dann bei der
nächsten Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms im Frühjahr 2015 entschieden.