Betreff
Krankenhausplan NRW 2014
Vorlage
540/3042/XV/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Berichterstattung zu diesem Tagesordnungspunkt knüpft an die ersten Informationen zum Krankenhausplan NRW 2015 in der Sitzung des Krankenhausausschusses vom 16. September 2013 an.

Der Krankenhausplan NRW 2015 ist mit seiner Veröffentlichung am 23. Juli 2013 in Kraft getreten. Der Plan enthält neue Rahmenvorgaben für die rund 400 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und soll bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden. Einer der wesentlichen Vorgaben ist der bereits auch in der Presse vielfach diskutierte Bettenabbau im Umfang von (netto) 9.000 der landesweit 124.000 Krankenhausbetten.

Die Regionalisierung der quantitativen Eckwerte des Krankenhausplans NRW 2015 ist zwischenzeitlich erfolgt. Damit stehen die für den Prognosehorizont 2015 verbindlich geltenden fachgebietsbezogenen Bettenkontingente für den Regierungsbezirk Düsseldorf fest. Nur diese Kapazitätsvorgaben auf der Ebene des Regierungsbezirks (siehe nachstehende Tabelle) sind verbindlich und zum Planungshorizont 2015 einzuhalten.

Nach dieser Übersicht sind zum Planungshorizont 2015 im Regierungsbezirk Düsseldorf insgesamt 34.522 Betten vorzuhalten. Dies stellt (netto) einen Abbau von 3.771 Betten dar. Mit der Festlegung der fachgebietsbezogenen Bettenkontingente steht der Umsetzung auf Ebene der Versorgungsgebiete und der Kreise bzw. kreisfreien Städte im Rahmen regionaler Planungskonzepte gemäß § 14 KHGG NRW nichts mehr im Wege.

Für das Fachgebiet Geriatrie hat die Bezirksregierung Düsseldorf bereits von Amts wegen, auf Grund der bestehenden regionalen Unterversorgung einiger Regionen des Versorgungsgebietes 4, noch im November das regionale Planungsverfahren eingeleitet. Die Rhein-Kreis Neuss Kliniken haben für dieses Verfahren ein Planungskonzept verbunden mit einem Antrag auf Aufstockung geriatrischer Betten im Kreiskrankenhaus Grevenbroich St. Elisabeth erstellt und noch im Dezember der Bezirksregierung vorgelegt.

Die konkrete Aufforderung zu entsprechenden Verhandlungen für die anderen Fachgebiete liegt seitens der zuständigen Verbände der Krankenkassen zwischenzeitlich vor. Hier sind Kennzahlen im Rahmen des festgelegten Datenrahmens nach § 14 KHGG NRW bis Ende März vorzulegen.

Zur Umsetzung des Bettenabbaus in den Versorgungsgebieten und weiter in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten wird die Vorgabe der Bezirksregierung in rein rechnerischen Größen dargestellt. Diese gebietsbezogenen Bettenkapazitäten werden mit Hilfe des sogenannten Pflegetageschlüssels berechnet. Auf diese Weise soll die aktuelle Inanspruchnahme der jeweiligen Krankenhäuser (Basisjahr 2010) berücksichtigt werden. Die sich hieraus ergebenden Bettenreduzierungen in unserem Versorgungsgebiet werden als Gesprächs- und Verhandlungsgrundlage in den regionalen Planungskonferenzen dienen. Diese Daten werden gerade erhoben und stellen keine Vorgabe der Planungsbehörde dar.