Betreff
Ermächtigungsübertragungen von 2013 nach 2014 im Rahmen des Jahresabschlusses 2013
Vorlage
20/3078/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2013 nach 2014 zu übertragenden Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2014 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2013 nach 2014 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2013 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2014 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2014 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2013 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2014 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN

2.082.015,87 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2014

2.082.015,87 €

 

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

3.129.748,03 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

5.794.574,19 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN FINANZPLAN 2014

8.924.322,22 €

 

 

Der Finanzausschuss hat über die vorgelegten Ermächtigungsübertragungen in seiner Sitzung am 11.03.2014 beraten. Hinsichtlich der Gesamtübersicht der von 2013 nach 2014 zu übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen wird auf die Einladung zu dieser Sitzung verwiesen.