Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende
Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2013 nach 2014 zu
übertragenden Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnisplan und
den Finanzplan 2014 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Nach § 22 Abs. 4
GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen
mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß
§ 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2013 nach 2014 übertragenen Ermächtigungen haben
im Abschlussjahr 2013 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2014 führen
sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei
Inanspruchnahme eine
Auswirkung auf das Jahresergebnis 2014 ergeben kann. Die Kreisumlage ist
hiervon nicht tangiert.
Die von 2013 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen
des Jahres 2014 wie folgt:
AUFWENDUNGEN |
2.082.015,87 € |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2014 |
2.082.015,87 € |
|
|
AUSZAHLUNGEN AUS
LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT |
3.129.748,03 € |
AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT |
5.794.574,19 € |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN FINANZPLAN 2014 |
8.924.322,22 € |
Der Finanzausschuss hat über die vorgelegten Ermächtigungsübertragungen
in seiner Sitzung am 11.03.2014 beraten. Hinsichtlich der Gesamtübersicht der
von 2013 nach 2014 zu übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden
Begründungen wird auf die Einladung zu dieser Sitzung verwiesen.