Betreff
Feststellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012
Vorlage
20/3083/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag stellt gemäß § 116 Abs. 5 und § 95 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 fest und weist ihn zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zu.

 


Sachverhalt:

Nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 116 GO NRW hat der Kreis in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Zum ersten Mal bestand diese Pflicht zum Stichtag 31. Dezember 2010 (§ 2 NKF-Einführungsgesetz).

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 wurde im Auftrag des Kreises von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, erstellt. Darin wird ein Gesamt-Jahresüberschuss von 2.431 TEUR ausgewiesen. Der Bericht der Wirtschaftprüfungsgesellschaft mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses wird in der Sitzung vorgelegt.

 

Entsprechend der nach § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vorgegebenen Verfahrensschritte wird der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt. Danach erfolgt die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.