Betreff
Benennung von Vertretern für die Gesellschafterversammlung der Verpflegungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss mbH
Vorlage
540/3084/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, als Vertreter des Rhein-Kreis Neuss für die Gesellschafterversammlung der Verpflegungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss mbH die folgenden Personen zu bestellen:

 

1.      den Vorsitzenden des Krankenhausausschusses,

2.      den stv. Vorsitzenden des Krankenhausausschusses,

3.     den Krankenhausdezernenten.


Sachverhalt:

In Ausführung des Kreistagbeschlusses vom 06.03.2013 wurde die Verpflegungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss mbH nach Erteilung einer verbindlichen Auskunft durch die Finanzverwaltung NRW sowie kommunalaufsichtlicher Abstimmung gemäß § 115 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages am 03.12.2013 gegründet.

 

Am 23.12.2013 erfolgte unter der Nummer 17439 die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister B beim zuständigen Amtsgericht Neuss.

 

Laut § 6 Abs. 6 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages wird der Rhein-Kreis Neuss in der Gesellschafterversammlung durch 3 Personen vertreten. Neben dem Landrat bzw. einem von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten des Rhein-Kreis Neuss und dem Vorsitzenden des Krankenhausauschusses wird ein weiteres Mitglied der Gesellschafterversammlung durch den Kreistag benannt. Sämtliche Vertreter in der Gesellschafterversammlung sind durch den Kreistag zu bestellen.

 

Der Krankenhausausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2014 eine einstimmige Empfehlung gemäß nachfolgendem Beschlussvorschlag ausgesprochen.