Sachverhalt:
Seit
November 2012 dürfen gemäß einer Vereinbarung der Kontrollbehörden für das
Düngerecht in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die
Landwirtschaftskammern beider Bundesländer auf die digitale Gülle-Datenbank der
Niederlande zugreifen. In dem sog. „holländische Dossier“ sind alle relevanten
Daten wie Güllemenge, Abgeber, Aufnehmer sowie Zeit und Ort des Grenzübertritts
für jeden einzelnen Gülletransport erfasst. Damit können auch importierte
Mengen in die Überwachung der überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger
einbezogen werden.
Der Leiter der Kreisstelle Erftkreis/Neuss der Landwirtschaftskammer NRW, Herr Franz-Josef Schockemöhle, referiert auf der Grundlage der auf die Kreise und Kommunen herunter gebrochenen Auswertung des „holländischen Dossiers“ zu den Aspekten „Wirtschaftsdüngerimporte aus den Niederlanden und das deutsche Kontrollsystem“ und „Datenbearbeitung durch die Landwirtschaftskammer und die deutschen Landwirte sowie Einbindung in das deutsche Kontrollsystem“.