Betreff
Besetzung der Trägerversammlung Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/040/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, die von den Fraktionen benannten Vertreterinnen und Vertreter zu stimmberechtigten Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss zu bestellen:

 

Lfd. Nr.

Mitglieder

Persönliche Stellvertreter

Fraktion

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestellt die von den Fraktionen            und         benannten Vertreter zum beratenden Mitglied bzw. stellvertretenden beratenden Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss:

 

 

Mitglieder

Persönliche Stellvertreter

Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen haben gemäß § 44 c SGB II eine Trägerversammlung, in der Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen  Trägers je zur Hälfte vertreten sind. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen und Vertreter.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 für den Fall der Ablehnung des Optionsantrages folgenden Grundsatzbeschluss gefasst (KT/20101208/Ö9.1) :

 

"In Bezug auf die zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Rhein-Kreis Neuss ab dem 01.01.2011 entsendet der Rhein-Kreis Neuss insgesamt 7 stimmberechtigte Mitglieder in die Trägerversammlung des "Jobcenter Rhein-Kreis Neuss".

 

Entsendet werden:

·               der Landrat,

·               der Sozialdezernent als zuständiger Fachdezernent,

·               5 weitere durch den Kreistag aus seiner Mitte zu wählende stimmberechtigte Mitglieder und deren persönliche StellvertreterInnen.

·               Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt nach Hare Niemeyer.

·               Diejenigen Fraktionen des Kreistages, auf die kein stimmberechtigtes Mitglied entfällt, entsenden in die Trägerversammlung des "Jobcenter Rhein-Kreis Neuss" jeweils ein Mitglied mit beratender Stimme. Auch hier gilt die Möglichkeit der persönlichen Stellvertretung."

 

Mit der Agentur für Arbeit Mönchengladbach ist die Zusammensetzung der Trägerversammlung neu verhandelt worden. Es ist abgestimmt, dass die Träger künftig jeweils sieben stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Eine entsprechende Änderung der „Vereinbarung über die Ausgestaltung und Organisation einer gemeinsamen Einrichtungen gemäß § 44 b Zweites Buch Sozialgesetzbuch“ vom Dezember 2010 ist bereits erfolgt.

 

Fraktionen die nicht vertreten sind, können ein beratendes Mitglied entsenden.