Betreff
Photovoltaikanlagen auf Dächern kreiseigener Gebäude
Vorlage
65/3125/XV/2014
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 28.11.2013

 

Der in der Kreistagsitzung am 10.12.2013 diskutierte Tagesordnungspunkt zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) auf den Dachflächen der Gebäude des Rhein-Kreis Neuss, wurde einstimmig in den Planungsausschuss verwiesen.

 

In der Kreistagssitzung wurde ein Diskussionsbedarf hinsichtlich Anlagendauer und geeigneter/ungeeigneter Dachfläche (siehe Niederschrift vom 10.12.2013 Anlage 1) angesprochen.

 

Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen wird eine Anlagennutzungsdauer von 20 Jahren angenommen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass während dieses Zeitraumes ein weitestgehend störungsfreier Betrieb der PV-Anlage möglich ist. Das Heraufsetzen der Betriebsdauer würde sich zwar positiv auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen auswirken, jedoch hat sich die Verwaltung für eine konservative Herangehensweise entschieden, um die (Zukunfts-)Risiken - wie die durch Reparaturen an der PV-Anlage oder eine Dachflächensanierung - zu minimieren.

 

Als Dachfläche wurde die des Gesundheitsamtes Grevenbroich beispielhaft ausgewählt. Dieses weist ein günstigste Verhältnis von nutzbarer zur Gesamtdachfläche auf. Das Flachdach ist von den Räumlichkeiten der Gebäudewirtschaft gut einsehbar.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Rahmenbedingungen der PV-Anlage auf dem Dach des Gesundheitsamtes Grevenbroich aufgezeigt. Es stehen zwei Abnahmevarianten hinsichtlich des erzeugten Stroms zur Wahl.

 

1.)  Volleinspeisung

2.)  Selbstverbrauch und Teileinspeisung

 

Folgende Rahmenbedingungen gelten für beide Varianten:

 

Investitionsvolumen PV-Anlage: ca. 55.000,- €

Jährliche Betriebskosten: ca. 950,- €

Eigenkapitaleinsatz: 100 %

PV-Generatorenergie: 64.707. kW/h

Nutzungsdauer: 20 Jahre

Einspeise/Selbstverbrauchsverhältnis: 60/40

 

Hieraus ergeben sich folgende Zahlen zur Wirtschaftlichkeit:

 

1.) Volleinspeisung:

kumulierter Cashflow (Ergebnis aller Kosten zu Einsparungen/Vergütungen) über 20 Jahre: 13.300,- €

Amortisationszeit: 14,88 Jahre

 

2.) Eigenverbrauch und Teileinspeisung 60/40:

kumulierter Cashflow über 20 Jahre: ca. 41.000,- €

Amortisationsdauer: 10,64 Jahre

 

Prinzipiell sollte aufgrund der langfristig angelegten Investition für PV-Anlagen eine vorherige Dachflächensanierung erfolgen, um Verluste durch eine zeitweilige Anlagenstilllegung zu vermeiden. Folgende Zahlen ergeben sich unter Berücksichtigung aller kalkulierbaren Investitionskosten:

 

Vergleichend zu Eigenverbrauch und Teileinspeisung 60/40:

Investitionskosten PV-Anlage und Dachsanierung: ca. 89.000,- €

kumulierter Cashflow über 20 Jahre: ca. 1.300,- €

Amortisationsdauer: 19,71 Jahre

 

Im Zuge der bundespolitischen Diskussion zur Energiewende sowie deren Kosten, zeichnet sich eine umfassende Änderung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) ab. Nach heutigem Stand werden vor allem zwei Punkte auf die Wirtschaftlichkeit zukünftiger PV-Maßnahmen maßgeblich Einfluss nehmen:

 

1.)  Zukünftig sollen alle Stromerzeuger die EEG-Umlage auf den selbst erzeugten Strom entrichten. Argumentativ wird hier in den Entwürfen des zuständigen Ministeriums von einer „fairen Kostenverteilung“ und einer „stärkeren Abbildung der Kosten für das Verteilnetz“ gesprochen. Nach den bisher bekannten Plänen ist keine Differenzierung bzgl. der Selbstnutzung bzw. der Einspeisung des erzeugten Stroms vorgesehen.

 

2.)  Außerdem soll bei Neuanlagen das Entgelt für den eingespeisten Strom gekürzt werden. Auch wenn die Einspeisung in das öffentliche Netz beim Rhein-Kreis Neuss nicht beabsichtigt ist, wird dieser Faktor für den nicht selbst verbrauchten Strom entscheidungserheblich. In den Berechnungen wird wegen der Betriebzeiten des Gebäudes von einer 60%igen Selbstverbrauchsquote ausgegangen. Die verbleibenden 40% müssen eingespeist werden, da derzeit noch keine ausgereifte und kostengünstige Speichertechnik zur Verfügung steht.

 

Darüber hinaus ist von der EU-Kommission ein Beihilfe-Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet worden. Dieses richtet sich gegen die Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage. Ob hierin eine unerlaubte Beihilfe zu sehen ist, wurde bisher nicht Entschieden. Die Bundesregierung hat gegen die Eröffnung des EU-Beihilfeverfahrens zum EEG beim Gericht der Europäischen Union Klage eingereicht.  Es könnte dennoch  zu Nachzahlungen für die befreiten Unternehmen kommen. Sollte die EU-Kommission zu einem positiven Ergebnis Ihrer Prüfung kommen, beeinflusst dies die Höhe der EEG-Umlage maßgeblich. Für die Entscheidung ist allerdings keine Frist vorgesehen.

 

Soweit die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des EEG tatsächlich in der vorgesehenen Weise umgesetzt werden, wird die bereits zur Vorlage im Kreistag als wirtschaftliches Wagnis bezeichnete Investition mit jeder nachteiligen Änderung letztendlich immer unwirtschaftlicher.